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Familiäre Unstimmigkeiten - Darf ein Betreuer das ?

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Alt 17.02.2010, 18:02   #1
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Registriert seit: 17.02.2010
Ort: Bayreuth
Beiträge: 1
Standard Familiäre Unstimmigkeiten - Darf ein Betreuer das ?

Hallo
und zwar geht es um folgendes ...
Ich stelle eine Frage für meine Freundin. Die Familie besteht aus 3 (Drillingen) Geschwistern und 4 Stiefgeschnwistern . Der Vater der Drillinge hatte eine Hirblutung und ist seid dem ein Pflegefall. Letztes Jahr habe ich Ihnen geraten einen Betreuer zu nehmen wegen dem Haus und dem ganzen Finanziellen weil die 3 keine Ahnung von al dem haben . Ich habe mich dann an den Betreuer gewannt den ich selbst mal in Anspruch genommen hatte und dieser konnte leider die Betreung nicht übernehmen weil er aus einer anderen Stadt kommt . Meine Freundin hat sich dann an eine Betreuerin im Ort gewannt und diese hat Ihr empfohlen einen aus der Familie zu nehmen und der Stiefbruder von den dreien hat sich Bereit erklärt die Betreuung für den Stiefvater zu übernehmen . Der Vater lebt mit seiner Frau selbst ein halber Pflegefall weil sie schon 3 Schlaganfalle hat im eigenen Haus . Dieses Haus ist noch nicht komplett abbezhalt ca. 75.000€ sind noch offen werden aber monatlich abbezahlt . Jetzt haben alle beschlossen den Vater in ein Pflegeheim zu tun , weil es so kein Leben mehr ist . Er kann nicht Selbstständig essen und ist eben ein harter Pflegefall , sitzt im Rollstuhl. Es wurde ein Platz in der Kleinstadt gefunden aber leider nur auf Zeit weil der Betreuer Ihn gerne 90km weiter weg in einem Heim unterbringen möchte . Seine Mutter möchte nicht mit in ein Heim ... sie möchte auf Biegen und Brechen in diesem Haus bleiben aber keiner sieht eine Zukunft . Sie ist in diesem Jahr schon 3x gestürzt und erst nach Std. gefunden worden und der Mann lag so lange alleine im Wohnzimmer auf dem Sofa oder saß im Rollstuhl . Die Drillinge möchten nicht , das Ihr Vater 90km von ihnen weg in ein Heim kommt weil es Ihnen dann nicht möglich ist Ihn täglich oder mehrmals Wöchentlich zu Besuchen , sie wollen das er bei Ihnen bleibt und dr Bruder nimmt es als Mittel zum Zweck damit er zu seiner Mutter nicht so weit fahren muss und die Mutter evtl. in dieses weit entfernte Heim mit gehen möchte . Jetzt stellen wir uns die Frage , darf er als Betreuer der Familie den Vater einfach von seiner Familie weg reißen ? Er liebt seine Kinder und die Kinder haben Ihn Jahrelang im eigenen Haus gepflegt . Ein Anwalt meint da könnte man nichts machen , er ist der Betreuer und nur er darf bestimmen in welches Heim der Stiefvater hin kommt aber die leiblichen Kinder sind da total dagegen was auch verständlich ist , es ist denen Ihr Vater . Er selbst kann leider sehr wenig dazu sagen . Seine Frau Misshandelt Ihn auch täglich , lässt Ihn nicht seine eigene Meinung aussprechen , stopft Ihn mit Essen voll obwohl er nicht mehr möchte , er verschluckt sich schon regelrecht bei jeder Mahlzeit , sie schlägt Ihn , Beisst Ihn , ich denke das würde bis morgen dauern bis ich alles aufgezählt habe . Der Vater war froh das er jetzt wegen einem Leistenbruch für eine Woche in ein Krankenhaus gekommen ist und er würde sich riesig über einen Platz im Pflegeheim freuen aber ohne seine Frau , die macht Ihm das Leben zu Hölle . Darf der Betreuer den Vater einfach so weg verlegen lassen ohne Einverständnis der leiblichen Kinder ?

Mit freundlichen Grüssen und hoffe auf zahlreiche Antworten die unser weiter helfen könnten .

Dani
daniko ist offline  
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Alt 17.02.2010, 18:20   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
Standard

Zitat:
Zitat von daniko Beitrag anzeigen
Der Vater war froh das er jetzt wegen einem Leistenbruch für eine Woche in ein Krankenhaus gekommen ist und er würde sich riesig über einen Platz im Pflegeheim freuen
Hallo Dani,

mit dieser Einstellung ist doch alles gesagt. Wunsch und Wille des Betroffenen ist Folge zu leisten (solange es finanziell machbar ist) und der Betreuer hat sich daran zu orientieren. Die Meinung der anderen Kinder ist in diesem Fall unerheblich. Wichtig ist, daß der Vater seinen Willen auch noch kundtun und die Tragweite seiner Entscheidung überblicken kann.

Gruß
Kohlenklau
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Kohlenklau ist offline  
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