Dies ist ein Beitrag zum Thema Mieterhöhung zustimmen im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich habe mal eine Frage zur Mieterhöhung.
Betreute 74 Jahre alt lebt seit 20 Jahren in einer Wohnung. Ich ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.04.2009
Beiträge: 116
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Hallo, ich habe mal eine Frage zur Mieterhöhung.
Betreute 74 Jahre alt lebt seit 20 Jahren in einer Wohnung. Ich habe jetzt einen Antrag auf Wohngeld gestellt und der Vermieter teilte mir bei der Gelegenheit mit, dass ich doch bitte einer Mieterhöhung von 200 auf 250 Euro zustimmen soll. Die Miete sei noch nie erhöht worden. Die Miete würde nun bei 160 Euro Nebenkosten 410 Euro kosten. Bei einer Rente von 751 Euro. Was tun? P.S. Diesmal stimmt die Überschrift!
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#2 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 567
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Hallo,
das ist eine Erhöhung von 25%. Nachmeinem Wissen ist dies nicht statthaft. Höchstens in zwei Schritten in zwei Jahren. Mietervereine geben gerne Auskunft. Gruß ![]() Heiner |
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#3 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 12.02.2010
Ort: im Norden
Beiträge: 43
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Hallo Marsimarsi,
der Vermieter muss eine Mieterhöhung schriftlich anzeigen. Du musst ein Widerspruchsrecht darin vorfinden. (event. Formfehler) Betrifft es die Grundmiete oder werden die Nebenkosten nur angepasst? Ich bin jetzt von der Grundmiete ausgegangen, ist auf gar keinen Fall zulässig. Wenn es ein privater Vermieter ist, du nicht zustimmst oder Widerspuch einlegst, kann er ja mal versuchen, zu klagen. Dies nur in aller Kürze! LG tervall19 |
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#4 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
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Hi,
schau auch mal hier, § 558 BGB § 558 BGB Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete DMB Mietrecht aktuell
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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#5 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Hallo Marsi
Wg.Zustimmung zur Mieterhöhung haben die anderen schon geantwortet. Falls die Erhöhung durchkommen sollte, kannst Du Wohngeld beantragen. Ich glaube, die Voraussetzungen liegen dann vor. (751,- € - 450,- € = 301,- € und damit zu wenig für den Lebensunterhalt) (Hängt aber auch ein bisschen davon ab, wie der vom Sozialamt akzeptieren Miethöhen am Ort sind). MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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| miete, mieterhöhung, wohngeld |
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