Dies ist ein Beitrag zum Thema Wer muss zahlen Arbeitsamt/Sozialamt? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
19 jähriger junger Mann. Jugendamt hat die Hilfe eingestellt. Zum 01.03.10 muss er das Heim verlassen. Er kann eine kleine ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.04.2009
Beiträge: 113
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19 jähriger junger Mann. Jugendamt hat die Hilfe eingestellt. Zum 01.03.10 muss er das Heim verlassen. Er kann eine kleine Wohnung (unter 45qm) beziehen. Miete kalt 150€, warm 220€. Einkommen ca. 450€ Arbeitslosengeld.
Beim wem stelle ich einen Antrag auf Wohngeld/Unterstützung? Agentur für Arbeit oder Sozialamt?
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,580
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Hallo marsimarsi,
ich würde sagen schnellstens bei der Wohngeldstelle und gleichzeitig bei der Arge. Hängt vom Mietspiegel usw. ab. Auf der Arge auf jeden Fall die Situation schildern und sich die Anmietung vorher genehmigen lassen-sicherheitshalber. Klar kann man später klagen, die Möglichkeiten erläutern usw. aber für Vermieter ist es meistens super schlecht wenn neue Mietverhältnisse sofort mit ausstehenden Mieten beginnen. Wenn er schon am 1.3. das Heim verlassen soll- warum ist da bisher, z.B. vom Heim aus, nichts passiert? Heute ist der 21., da bleiben für alles noch 7 Tage, bißchen wenig Zeit für so viel Ungeklärtes. Trotzdem viel Erfolg, Gruss. Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.04.2009
Beiträge: 113
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Danke für die Antwort. Ich habe sie Betreuung leider erst gestern übernommen. Werde dann mal mein Möglichstes tun. Mit dem Vermieter habe ich bereits gesprochen, für ihn ist eine spätere Zahlung ok.
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#4 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,439
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Hallo Marsi
Immerhin ist die Betreuung beschlossenworden, bevor der junge Mann das Heim verlassen muss. Prüfe mal ganz schnell nach, warum er überhaupt im Heim war und warum er es verlassen muss. Prüfe genauso schnell nach, ob er denn ohne weitere Hilfen in einer Wohnung leben kann. Das Jugendamt ist nämlich durchaus noch in der Pflicht weitere Leistungen bezahlen zu müssen, wenn sie notwendig sind. Z.B. Betreutes Wohnen etc. Üblicherweise können die Hilfen des Jugendamtes die passenderen Hilfen sein, im Vergleich zu den Eingliederungshilfen für Erwachsene. Ich habe leider sehr häufig die Erfahrung machen müssen, dass junge Menschen aus der Jugendhilfe geflogen sind und bis zur Betreuerbestellung so viel Zeit veflossen ist, dass das Jugendamt die Zuständigkeit dann abgelehnt hat. Viel Glück wünscht Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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