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Grundsicherung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Grundsicherung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich hab mal folgende Frage. Ich habe für meine Betreute Grundsicherung beantragt. Der Bescheid liegt jetzt vor. Bei der ...


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Alt 22.02.2010, 08:52   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.01.2010
Beiträge: 4
Standard Grundsicherung

Hallo,

ich hab mal folgende Frage.

Ich habe für meine Betreute Grundsicherung beantragt. Der Bescheid liegt jetzt vor. Bei der Berechnung der Unterkunftskosten wurden die Kosten für Warmwasser abgezogen, da diese angeblich nicht zur Miete gehören. Meine Frage nun : Wieso Warmwasser nicht zur Miete bzw. zu den Heizkosten gehört. Die Warmwasserbereitung erfolgt über die Heizkosten. Ist der Abzug berechtigt? Hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Vielen Dank im Voraus.
Meer ist offline  
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Alt 22.02.2010, 09:45   #2
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 376
Standard

Guten Morgen Meer!

Es ist leider berechtigt. Schau mal hier

Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Abzug für Warmwasserbereitung und zum Mehrbedarf | Sozialrecht

Ausnahme: Das Warmwasser wird über einen Boiler bezogen, dann darf kein Abzug erfolgen!
BetrKl ist offline  
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Alt 22.02.2010, 09:48   #3
Forums-Azubi
 
Benutzerbild von GerdK
 
Registriert seit: 20.02.2010
Ort: Dorsten
Beiträge: 40
Standard

Zitat:
Zitat von Meer Beitrag anzeigen
Hallo,
Miete gehören. Meine Frage nun : Wieso Warmwasser nicht zur Miete bzw. zu den Heizkosten gehört. Die Warmwasserbereitung erfolgt über die Heizkosten. Ist der Abzug berechtigt?
Der Mieterverein Witten hat dazu etwas geschrieben:
http://www.mvwit.de/lib/pdf/080410144533.pdf

eine gute Woche, wünscht,
Gerd
--
GerdK ist offline  
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