Dies ist ein Beitrag zum Thema Grundsicherung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich hab mal folgende Frage.
Ich habe für meine Betreute Grundsicherung beantragt. Der Bescheid liegt jetzt vor. Bei der ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 12.01.2010
Beiträge: 4
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Hallo,
ich hab mal folgende Frage. Ich habe für meine Betreute Grundsicherung beantragt. Der Bescheid liegt jetzt vor. Bei der Berechnung der Unterkunftskosten wurden die Kosten für Warmwasser abgezogen, da diese angeblich nicht zur Miete gehören. Meine Frage nun : Wieso Warmwasser nicht zur Miete bzw. zu den Heizkosten gehört. Die Warmwasserbereitung erfolgt über die Heizkosten. Ist der Abzug berechtigt? Hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Vielen Dank im Voraus. |
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#2 |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 376
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Guten Morgen Meer!
Es ist leider berechtigt. Schau mal hier Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Abzug für Warmwasserbereitung und zum Mehrbedarf | Sozialrecht Ausnahme: Das Warmwasser wird über einen Boiler bezogen, dann darf kein Abzug erfolgen! |
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#3 | |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 20.02.2010
Ort: Dorsten
Beiträge: 40
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Zitat:
http://www.mvwit.de/lib/pdf/080410144533.pdf eine gute Woche, wünscht, Gerd -- |
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