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entstandene Kosten

Dies ist ein Beitrag zum Thema entstandene Kosten im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Meine Frage: Muss ein/e Betreuer/in für zusätzliche Kosten, die durch seine/ihre Tätigkeit enstanden aufkommen? Fall: Vom Konto der Betreuten sind ...


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Alt 24.02.2010, 14:26   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 77
Standard entstandene Kosten

Meine Frage: Muss ein/e Betreuer/in für zusätzliche Kosten, die durch seine/ihre Tätigkeit enstanden aufkommen?

Fall: Vom Konto der Betreuten sind allen Abbuchungen widersprochen worden. Danach entstanden Mahnkosten und Rücklastschriftkosten.
Allen Versicherungen wurde widersprochen. Antrag auf Krankenhaustagegeld und Kurgeld wurde nicht gestellt, dafür der Abbuchung der zusätzliche Krankenversicherung widersprochen.( Diese Versicherung wurde extra für solche Fälle abgeschlossen.)
anori ist offline  
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Alt 24.02.2010, 15:50   #2
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo anori,

wenn ein Betreuter Fehler macht dann muss er auch dafür haften. Ob in diesem Fall fehlerhaft gehandelt wurde lässt sich so nicht beantworten.

Es ist durchaus möglich, dass der Heimkostenträger z.B. den Betreuer aufgefordert hat sämtliches Einkommen zur Begleichung der Heimkosten einzusetzen, also dass ein Grund bestand alle (überflüssigen) Versicherungen z.B. schlagartig nicht mehr zu bedienen. Auch andere Gründe sind denkbar.

Ich finde es unschön, dass versucht wird einem Betreuer mit allen Mitteln "am Zeug zu flicken".
Aus den vorhergehenden Beiträgen wissen wir, dass Du wenig bis keine konkreten Information zu den derzeitigen Tatsachen hast und auch sehr darunter leidest. Die Infos die Du brauchst um zu beurteilen ob fehlerhaft gehandelt wurde kann Dir nur der derzeitige Betreuer deiner Schwester geben und, wie gesagt falls dieser einen Fehler gemacht hat, dann wird er auch dafür haften müssen.

Das stellt dann das Betreuungsgericht fest.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 26.02.2010, 09:12   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 77
Standard

Zitat:
Aus den vorhergehenden Beiträgen wissen wir, dass Du wenig bis keine konkreten Information zu den derzeitigen Tatsachen hast und auch sehr darunter leidest. Die Infos die Du brauchst um zu beurteilen ob fehlerhaft gehandelt wurde kann Dir nur der derzeitige Betreuer deiner Schwester geben und,
So ist das ja auch wiederum nicht. Ich habe Informationen. Durch meine Anwältin hatte ich sogar Akteneinsicht. Was da für Verdrehungen drin stehen....dann steht auch das Psychologische Gutachten des Arztes drin auf das sich die Befragung aufbaute. Jedenfalls hätte sich eine Befragung erübricht oder wenigsten nciht so lange hinziehen müssen. Denn meine Schw. war nicht in der Lage klare Aussagen zu machen und war nicht in der Lage Vollmachten zu erteilen. Mit keinem Wort steht drin das meine Sche. gesagt hat, das ich nicht ihre Betreuung übernehmen soll. Das haben der Richter und die Betreuerin nur aus den hallozinösen Aussagen meiner Schwester entnommen.
Jetzt wo ich Klarheiten schaffen möchte, lässt sich der Richter verleugnen und ist nicht einmal zu einem Telefongespräch mit meiner Anwältin bereit. Zu festgesetzten Terminen ist er einfach nicht zu erreichen.
Selbiges trifft für die Betreuerin zu. Sie entscheidet Sachen ohne mit meiner Schwester darüber zu reden. Die ist mittlerweile soweit, wieder Dinge zu begreifen. Von dem was vorgegangen ist, die Gespräche z.B. weiß sie nichts. Sie will diese Betreuerin nicht, sie will das ich mit ihr gemeinsam nach Lösungen suche.
Du darfst nicht vergessen das es hier nichht nur um die Betreuung geht. Da ist noch das gemeinsame Grundstück. Schon deswegen müsste doch die Betreuerin bereit sein mit mir zu reden.
Ach so, meine Schwester ist in keinem Heim. Sie befindet sich in der Reha. Da soll sie aus Sicht der Ärzte solange bleiben, bis die Betreuung an mich übergegangen ist. Das gesamte Ärztekollektiv steht hinter mir und hat selbst ein Schreiben an das Vormundschaftsgericht geschickt. Die sind doch unvoreingenommen. Sie waren so aufgebracht, dass die Betreuerin erst durch Aufforderung in der Klinik erschien. Dann muss siedort so einen negativen Eindruck hinterlassen haben, dass die Ärzte sofort diesen Brief an das Gericht schrieben.

Ich kann mir vorstellen, für dich sieht es so aus, als wenn ich einen Berufsstand an den Pranger stelle. Aber das tue ich nicht. Ich beschreibe nur meine Situation, was ja nichts mit hier schreibenden Betreuern zu tun hat. Es gibt eben überall die so genannten schwarzen Schafe. Ich bin eben an so eins geraten. Deswegen verurteile ich doch nicht alle Betreuer.
Ich bin verbitttert und suche Rat bei den guten Betreuern, wenn ich das mal so sagen darf. Es sind eben nicht alle so gut wie ihr hier im Forum. Trotzdem darf man doch was verkehrt läuft ruhig benennen. Ich möchte doch nur auch mal eure Meinung dazu hören, ohne gleich als Ablehner der Betreuung zu gelten.
In diesem Sinne herzliche Grüße
anori

Geändert von anori (26.02.2010 um 09:24 Uhr)
anori ist offline  
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Alt 26.02.2010, 10:17   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 77
Standard

Zitat:
alle (überflüssigen) Versicherungen z.B. schlagartig nicht mehr zu bedienen.
überflüssig? Hausratversicherung, Haftpflichversicherung, zusätzliche Krankenversicherung Unfallversicherung Riesterrente
Was ist davon überflüssig?
anori ist offline  
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Alt 03.03.2010, 00:12   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
Standard

Na ja, der Richter und die Betreuerin arbeiten halt gut zusammen, wollen dich rauskicken. Da hilft nur ein Anwalt!!!! Weshalb mit dem Richter telefonieren? Nur Schriftliches zählt und das mit Fristsetzung. Alles andere kann abgestritten werden.

Versicherungen sind das A und O. Und wenn der Betreuer da Kündigungen riskiert, ist der unfähig und sollte zur Rechenschaft gezogen werden. Genauso, wenn es durch sein Verschulden Mietrückstände geben würde.

Gruss mary

Geändert von mary (03.03.2010 um 00:17 Uhr)
mary ist offline  
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