Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Abtretung aus Grundsicherung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Abtretung aus Grundsicherung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Eines der Sozialämter, welches von mir Betreute mit Grundsicherung versorgt, hat sich mal wieder was einfallen lassen, um Kosten zu ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 20.03.2010, 14:52   #1
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
Standard Abtretung aus Grundsicherung

Eines der Sozialämter, welches von mir Betreute mit Grundsicherung versorgt, hat sich mal wieder was einfallen lassen, um Kosten zu sparen - auf meine Kosten
Nach meinem Rechtsempfinden liegt hier ne krasse Schieflage vor - aber mit meinen Gefühlen kann ich nun mal nicht argumentieren.
Folgendes. Das Sozialamt teilte kürzlich mit, dass es Abtretungen aus der Grundsicherungen, z.B. für Miete o.ä. nicht mehr annehmen wird, wenn der Empfänger betreut wird und Vermögenssorge (unabhängig von EV) vorliegt - um Überweisungskosten zu sparen.
Nun habe ich aber einige Koryphäen dabei, bei denen dies genau notwendig ist. EV will ich nicht unbedingt anregen, weil mir das überzogen erscheint.
Kennt jemand irgendeine Bestimmung in einem Winkel unseres Rechtssystem, was weiß ich, ne Verwaltungsvorschrift oder sonstwas, mit der ich einen Widerspruch begründen kann?
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 21.03.2010, 16:54   #2
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
Standard

Hallo,

das Verhalten des Sozialamtes wundert mich. Gerade dort sollte man doch ein vordergründiges Interesse daran haben (auch im Sinne der Steuerzahler), dass die Miezahlungen sichergestellt sind um von einer evt. späteren (Miet-)Schuldenübernahme aufgrund eines Fehlverhaltens des Betreuten verschont zu werden.

Allein dies sollte schon als Begründung genügen.

Und dass der SGB-XII- Empfänger einen Betreuer hat, hat meines Erachtens aber auch gar nichts mit der Sache zu tun.

Im übrigen könntest Du Dich an § 22 Abs. 4 SGB II anlehnen, wonach eine Direktüberweisung möglichst (im Interesse des Sozialleistungsträgers) erfolgen soll; siehe hierzu:
§ 22 SGB II - Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende

Zitat:
(4) Die Kosten für Unterkunft und Heizung sollen von dem kommunalen Träger an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt werden, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch den Hilfebedürftigen nicht sichergestellt ist.
Also: Nicht klein beigeben und ggf. auf jeden Fall Widerspruch einlegen.

Nachtrag: Warum in die Ferne schweifen?
Ich sehe gerade, dass im SGB XII dasselbe steht; siehe Abs. 1 hiervon:
SGB 12 - Einzelnorm

Dass dieser Passus nicht gelten soll, wenn ein Betreuer bestellt ist, steht dort nicht.
mfg

Geändert von carlos (21.03.2010 um 17:05 Uhr)
carlos ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 15:56 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27