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Rechnungsbetrag zurückverlangen (Wie?)

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Da meine Mutter nicht mehr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, habe ich ihr Auto anfang des Jahres abgemeldet. Sie ...


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Alt 31.03.2010, 15:16   #1
Gesperrt
 
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Ort: Raum Freiburg
Beiträge: 5
Standard Rechnungsbetrag zurückverlangen (Wie?)

Da meine Mutter nicht mehr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, habe ich ihr Auto anfang des Jahres abgemeldet. Sie hat keinerlei einsehen und versucht ständig über Anwälte das Auto anzumelden.

Am 22.3.10 habe ich mit dem aktuellen Anwalt telefoniert und ihm mitgeteilt,das ich der Betreuer bin, das Auto auf mich zugelassen war, ein Einwilligungsvorbehalt besteht und sie schon über mehre Anwälte versuchte das Auto wieder zuzulassen.

Wie ich mitbekommen habe hat er nur einen Brief an die Zulassungstelle geschrieben mit der Anfrage :Warum den das Auto abgemeldet wurde.

Heute kam eine Rechnung über 300 Euro,die aber schon am 16.3. 10 von meiner Mutter bezahlt wurde.

Kann ich das Geld zurückverlangen?
Wenn Ja: Wie muss ich das Vormulieren?
Benny ist offline  
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Alt 13.04.2010, 09:57   #2
Einsteiger
 
Registriert seit: 08.04.2010
Beiträge: 21
Standard

Hallo Benny,

von wem kam die Rechnung?
super-juli ist offline  
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Alt 14.04.2010, 18:17   #3
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
Standard

Moin Benny

Nicht nur: ven wem kam die Rechnung, sondern:
Wem gehört das Auto? - Wer steht im KFZ-Brief?
Wer ist Inhaber des Autos? - Wer Steht im KFZ Schein?
Das war in Deiner Beschreibung unklar.

Und sonst grundsätzlich:

Sofern kein Einwilligungsvorbehalt besteht kann Deine Mutter Anwälte konsultieren so viel sie will. Die Forderungen der Anwälte sind rechtskräftig, sofern sie nicht völlige Phantasiesummen berechnen.

Auch bei einem Einwilligungsvorbehalt hat Deine Mutter das Recht Anwälte zu konsultieren. Ich würde dann aber bei den Anwälten nachfragen, wobei sie die Betreute vertreten und ggf. der Mandatierung widersprechen.

Es gibt doch tatsächlich auch RAe, die nicht mit sich reden lassen und behaupten, dass sie sich nicht mit mir als Betreuer unterhalten dürften, weil dies das Mandantengeheimnis brechen würde - und verlangen trotzdem ein Honorar. Diese Anwälte weise ich dann sehr deutlich darauf hin, dass sie ihr Honorar von der Betreuten selber in Empfang nehmen sollen, weil ich nur begleichen darf, wenn mir die in Rechnung gestellte Forderung dargestellt und die erbrachte Leistung auch nachgewiesen wurde.
Keine Knete, Keine Fete, das begreift auch ein noch so sturer Anwalt nach dem 5.ten gleichlautenden Brief...

MfG

Imre
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und daraus zu lernen.
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 17.04.2010, 12:17   #4
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Ort: Raum Freiburg
Beiträge: 5
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Hallo Imre

Die Rechnung kam natürlich vom Anwalt an meine Mutter addressiert.
Für die 300 euro hat er einen Brief an das Landratsamt geschrieben mit der Anfrage:Warum das Auto abgemeldet wurde.
Ich finde die Forderung nicht gerechtfertigt,da ich telefonisch dem Anwalt mitteilte,das ein Einwilligungsvorbehalt vorliegt.Ich ihr Betreuer bin. Das Auto auf mich angemeldet war.Er schon der 4 Anwalt sei über den sie versucht das Auto anzumelden.Alles andere als der Einspruch gegen den Einwilligungsvorbehalt humbug ist.

Das Auto gehörte meinem Vater.Ende Oktober habe ich es auf mich angemeldet.Meine Mutter benutzte es.
Gruss Benny
Benny ist offline  
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Alt 17.04.2010, 18:50   #5
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Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Beiträge: 1,590
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Halo Benny

Da Deine Mutter die Rechnung schon bezahlt hat, ist das Geld sehr wahrscheinlich weg, auch wenn Du es zurückverlangen könntest. Der Anwalt wird den Teufel tun und nicht bezahlen, bis Du es ihm mit einem Titel (den Du aber wahrschinlich nicht durchsetzen kannst) aus den Rippen leierst.
Du hättest deutlich mehr Streß als die 300 Euronen wert sind.

Aber, Vorschlag: Beantrag die Erweiterung der Betreuung um die Vertretung in Rechtsstreitigkeiten. Dann hast Du zu entscheiden, ob ein Anwalt mandatiert wird oder nicht. Das könnte zumindest im Wiederholungsfall helfen. (vorausgestzt Deine Mutter ist Anwalts Liebling und häufiger Gast...)

MfG

Imre
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Stichworte
aufgabenkreis, einwilligungsvorbehalt, rechnung, rechtsanwalt

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