Dies ist ein Beitrag zum Thema pflegeheimkosten verursachen schuldenberg... im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
hallo forum, hallo heinz,
wieder mal ein problem.... mein betreuter lebt im pflegeheim, wurde vor ca. 3 jahren dorthin gebracht, ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 25.07.2005
Beiträge: 19
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hallo forum, hallo heinz,
wieder mal ein problem.... mein betreuter lebt im pflegeheim, wurde vor ca. 3 jahren dorthin gebracht, nachdem er einen herzinfarkt hatte und schlecht dran war, damals benötigte er tatsächlich pflege in diesem sinne. er bekommt eine gute rente ca. 1850 € im monat und hatte ersparnisse. jetzt sind alle ersparnisse weg, er nur etwas pflegebedürftig und im übrigen so bockig, dass er partout keine pflege im heim von schwestern o.ä. annehmen will, macht also alles selbst. (bis aufs essen, das isst er dort.) erspartes ist weg, schulden ans heim ca. 8500 € aufgelaufen... meine frage, hätte das heim nicht bei bezug aufklären müssen, dass die rente irgendwann nicht mehr aussreichen wird u. dann soz.hilfe antrag kommt - das macht mich schon sauer, im moment sieht`s so aus, das heim nimmt ihn auf, freut sich auf`s geld, und wenn`s weg ist, dann sucht man jemanden der das problem - natürlich im sinne des heimes- lösen soll. mein betreuter würde am liebsten ausziehen.... inwieweit erstrecken sich aufklärungspflichten der heimleitung gegenüber dem bewohner. mein betreuter behauptet steif und fest nie einen heimvertrag unterschrieben zu haben , sondern damals seine schwägerin, die ihn dort hin brachte - das muss ich aber erst noch überprüfen. wer weiß rat, auch wie ich am besten mit der heimleitung argumentiere... danke und gruß petra |
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#2 |
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Gesperrt
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Petra, kann mich erinnern, als meine Eltern 1988 in ein Senioenheim - 1 1/2 Zimmerwohnung - mit Option auf Pflege, Stufe III, andere Station, zogen, dass vorher vom Heim aus ausgefüllt werden sollte, wie die Vermögenverhältnisse waren. Sie dachten sich nix dabei. Hatten einiges an Geld. 1 jahr später, mein Vater war immer noch schwer pflegebedürftig, allerdings immer noch in der Whg. versorgt, in der meine Mutter mit wohnte, kamen die auf die Idee, ihn auf die Pflegestation zu legen. Begründung, Mutter würde dadurch entlastet. Kosten Eigentanteil um die 3.000,-- € damal aus dem Ersparten. Was er dort an Pflege bekam, hätte er in der darüberliegenden Whg. genauso weiterhin bekommen können, also ein sehr gezielter Schachzug des Seniorenheims. Erst mal Vermögensverhältnisse abchecken, in Betreutes Wohnen (also Miete, Pflegestufe + Betreuungsvertrag) - und der Betreuungsvertrag mtl. 80 € pro Person für fast nix - und dann auf die Pflegestation, weils mehr an Geld bringt, mary
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#3 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Petra,
es ist üblich, dass das Heim einen Vertrag fixiert. Liegt er dir nicht vor, Kopie erbitten. Dann ist es ebenso üblich, dass das Heim die Kostenfrage vereinfacht: am besten Sparbuch aushändigt und Vermögen überschreibt. Eine Verantwortung für die Vermögenssorge hat Heim nur sich selbst gegenüber. Heißt, wenn nichts mehr da ist, dann großes Geschrei. Wenn Schulden, dann soll doch der/die Betreuer es regeln. Es liegt also am Betreuten bzw. den Angehörigen bzw. den BetreuerInnen, sich die Ansprüche des Heimes genau anzusehen, zu kalkulieren und erforderliche Anträge zu stellen. Sollte dem Heim bekannt (gewesen) sein, dass die finanzielle Situation des Bewohners Anlass zur Sorge gab, dann stellen auch die schon mal den Sozialhilfeantrag. Gegenüber dem Heim wäre also festzustellen, wann dem Heim die finanzielle Situation bekannt war und was das Heim in eigenem Interesse getan hat. Betreuer sind nicht verpflichtet die Interessen des Heimes zu wahren, sondern der Betreuten. Und wenn dieser zahlungsunfähig sind, kann es schon mal sein, dass das Heim das Nachsehen hat und selbst gucken muss, wie sie ihre Kosten wieder rein bekommen. Doch lässt sich kein Sachverhalt pauschal beurteilen. Gibt es noch Angehörige? Besteht Unterhaltspflicht? Wie ist die Heimbedürftigkeit? Muss er im Heim bleiben auch wenn er nicht will? Schulden sind kein Grund, auszuziehen. Frage ist, was will der Betreute und kann er auch in einer Wohnung hinreichend gepflegt werden? Wer übernähme die Kosten für die Wohnung und Ausstattung? Es ist durchaus denkbar, dass die Heimkosten für die Zukunft geregelt werden und die für die Vergangenheit werden schlicht ausgebucht. In diesem Sinne viel Erfolg und Courage Heinz |
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