Dies ist ein Beitrag zum Thema Abrechnungspflicht für betreuende Angehörige im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Und wie ist das bei befreiten Betreuern, die gleichzeitig einzige Angehörige = Erben sind?
Jährliche Vermögensübersicht - das ist klar. ...
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#11 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 03.04.2009
Ort: Hannover
Beiträge: 205
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Und wie ist das bei befreiten Betreuern, die gleichzeitig einzige Angehörige = Erben sind?
Jährliche Vermögensübersicht - das ist klar. Aber Schluß-RL ??? das würde doch bedeuten, daß man trotz aller Befreiung RL-mäßig sammeln muß? Meine RpflIn sagte in einem Gespräch "nein, nein - das brauchen Sie dann nicht". Aber irgendwie traue ich dem Frieden nicht so ganz .... ![]() gruß - jelka
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#12 |
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"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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hi jelka,
wenn du alleinerbin bist, dann brauchst du das wirklich nicht. es ist ja so, dass eine befreite betreuerin beim ende der betreuung nur der betreuten person gegenüber rechenschaft ablegen muss oder wenn diese verstirbst eben deren erben. niemand anderem. wenn du alleinerbin bist, kann keiner irgendwelche belege oder sonstwas von dir verlangen. da kannst du ganz sicher sein. gruß, zeiten
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#13 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,191
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Hallo jelka,
es hat schon manch böses Erwachen gegeben, wenn jemand dachte, Alleinerbe zu sein. Jeder kann jederzeit ein Testament aufsetzen oder ändern. Aus diesem Grund würde ich tatsächlich alle Belege sammeln. Gruss Andreas |
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| angehörige, befreite betreuer, befreite betreuung, befreiter betreuer, erbe, rechnungslegung, schulden, tod, vermögensaufstellung |
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