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Bankvollmacht vs. Vorsorgevollmacht

Dies ist ein Beitrag zum Thema Bankvollmacht vs. Vorsorgevollmacht im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
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Alt 03.05.2010, 20:50   #1
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Frage Bankvollmacht vs. Vorsorgevollmacht

Es zeihen Gewitterwolken am familiären Himmel auf. Meine Mutter, die im Jan. 09 vestorben ist, hatte bis kurz vor ihrem Tod meinen Vater zu hause mit seiner Altersdemenz gepflegt. Im Herbst 2006 wurde ich von meinem Eltern mit einer Bankvollmacht ausgestattet. Ich habe seitdem die Bankgeschäfte meiner Eltern per Homebanking erledigt. Es ging um das führen des Girokontos, und um eine sichere Geldanlage (Tagesgeld und Termingeld).

Nachdem meine Mutter verstorben war, hat mein Bruder Feb. 09 eine Vorsorgevollmacht beim Amtgericht vorgelegt, und sich damit als rechtmäßiger Vertreter ausgegeben. Allerdings hatte er sich direkt nach dem Tod meiner Mutter bei mir gemelde, und geäußert, das er die Vormundschaft von meinem Vater beantragen will. Ich habe Ihn darauf hingewiesen, das es seit 1992 ein Beteuunggesetz gibt.

Im September wurde wurden die Versicherungen, Steuern, TÜV und Inspektion für den Wagen meiner Eltern fällig. Den Wagen ist mein Bruder und meine Schwägerin seit Nov. 08 gefahren. ich habe dann darauf verswiesen, das das Fahrzeug an Wert verliert und unterhaltskosten verursacht. Ich habe dann eine den Wert des Fahrzeuges und die jährlichen Kosten ermittelt und vorgeschlagen, das das Fahrzeug weiterhin im Besitz meines Bruders bleiben könnte, wenn er dafür eine monatliche Rater zahlt, die die laufenden Kosten und den Wertverlust auffängt. Das wollt men Bruder nicht. Daruafhin habe ich den Wagen inseriert und innerhalb von 3 Tagen verkauft. Den Kaufvertrag haben mein Bruder (Vorsorgevollmacht) und ich unterschrieben. Den erziehlten Kaufpreis habe ich sofort auf das Konto meines Vaters eingezahlt.

Im Oktober ist mein Bruder zur Bank meines Vaters gegangen und hat seine Vollmacht und das dazughörige Schreiben vom Familiengericht vorglegt. Er hat sich die Vorrechte für die Konten meines Vaters eintragen lassen und mir eine Untervollmacht erteilt.

ich habe seinerzeit die Untervollmacht nicht akzeptiert, da ich die Vorsorgevollmacht meines Bruders anzweifel. Die habe ich beim Verkauf des Fahrzeuges zum ersten mal kurz gesehen. Das meine Bruder meine Bankvollmacht deaktiviert hat, ist mir erst jetzt bewußt geworden. Bei einem telefonat wollte er die Kotoauszuge einsehen (ich hatte die Kontenübersicht Quartalsweise meinen Geshcwistern zur Verfügung gestellt). Der Ton war recht pampig und die zweifel an der Vorsorgevollmacht haben mich dazu bewogen nichts zu tun. daraufhin wurde mir die Kontoführung entzogen. Ich habe daraufhin einen Gesprächstermin vereinbart, an dem meine Schwester und mein Bruder teilnhemen sollten. Nachdem der erste Termin bei meiner Schwester geplatz ist, haben wir uns dann am kommenden Tag bei meinem Bruder getroffen. Bei deisem Termin wurde uns dann der Betreuer vorgestellt, der die ordnunggemäße Abwicklung für den verkauf unseres Elternhauses vom Amtgericht eingesetzt wurde. Der ernannte Betreuer kommt aus dem gelichen Ort und sit mit meinem Bruder per du. Von seinem Auftreten machte der Beteuer einen ordenlichen eindruck.

Bei diesem Termin haben meine Schwester und ich uns die Vorsorgevollmacht genau angesehen. Die Vorsorgevollmacht ist auf das Jahr 2003 datiert. Die Unterschriften meines Vaters sehen aber eher nach 2008/2009 aus. Das Formular was genutzt wurde, haben meine Schwestr und ich auch von der Heimleitung, des Plegeheimes meines Vaters, erhalten. Wir haben nachgefragt, warum ein Vordruck, den wir im Dez. 2008 erhalten haben, von meinem Vater schon im Jahre 2003 untezeichnet werden konnte. Und die Art der Unterschrift enspricht auch nicht der, wie mein Vater noch im Jahre 2003 unterschrieben hat. Aus diesem Grund zweifel ich die Vorsorgevollmacht stark an.

Einen negativen Punkt habe ich auch. Nach dem Tod meiner Mutter wurde das Girokonto meines Vaters geändert. Ich habe daraufhin meinen Vater eine neue Bankvollmacht im Jan/2009 unterscheiben lassen. Das bei fortgeschriftener Demenz. Mir war dabei auch nicht ganz wohl. Aus diesem Grund habe ich peinlichst auf eine ganz akurate Kontoführung geachtet.

Ich will jetzt zum Familiengericht gehen und dort meine Bedenken bezüglich der Vorsorgevollmacht äußern. Außerdem will ich auf die im Jahre 2009 unterschriebene Bankvollmacht hinweiesen, und das ich aus heutige sicht diese nicht für Tragbar halte. Ich möchte mirch nur auf die Bankvollmacht mener Eltern aus dem Jahr 2006 berufen. In dieser steht, gilt über den Tod hinaus und für alle bestehenden und zukünfigen Konten. Der Bankberater sagt aber, das gilt nicht für neue Girokonten. Dieses mußte aber aus steuerrechtlichen Gründen erneuert werden.

Wie wird das Familiengericht reagieren. Kann ich die Betreuung meines Vaters im Sinne des Betreuungsgesetzes wahrnehmen, oder wird geich ein amtlicher kostenplichtiger Betreuer bestellt?

ich hoffe auf interessante und hilfreiche Antworten.
Dv50kud ist offline  
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Alt 04.05.2010, 09:45   #2
Dipl.-Gerontologin/ Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 28.04.2010
Ort: NRW
Beiträge: 94
Standard

Hallo,

ganz wichtig ist aus meiner Sicht erst einmal, dass sich alle Beteiligten einig sind/werden, dass alles, was jetzt geschieht oder unternommen wird, zum Wohl eures Vaters sein soll - und darüber hinaus, dass alle vorhandenen Vermögenswerte auch zum Wohl eures Vaters eingesetzt werden müssen.
Außerdem müssen klare Verhältnisse geschaffen werden. Wenn ich es richtig sehe, sind jetzt drei Personen an der "Vertretung" deines Vaters beteiligt (du selbst, dein Bruder und ein gerichtlich bestellter Betreuer) und alle zerren an den Angelegenheiten deines Vaters - und damit auch an ihm - rum. Das halte ich für absolut kontraproduktiv. Grundsätzlich ist es natürlich möglich, dass sich verschiedene Personen (die einen mit Vollmacht, die anderen als gerichtlich bestellter Betreuer) um die Angelegenheiten kümmern. Aber das ist ja nur sinnvoll, wenn alle an einem Strang ziehen - was hier nicht der Fall ist.
In diesem Fall würde ich sogar sagen, dass das Beste ein gerichtlich bestellter (und nicht zur Familie gehörender) Betreuer für alle erforderlichen Aufgabenkreise ist. Das hätte auch den Effekt, dass die Auseinandersetzungen im Geschwisterkreis aufhören (können), was sicher im Sinne eures Vaters wäre. Daher finde ich, es ist eine sehr gute Idee, über alles einmal ganz offen mit dem Betreuungsrichter zu sprechen, vielleicht sind deine Geschwister ja sogar bereit, sich an dem Gespräch zu beteiligen - zum Wohl eures Vaters.

Viele Grüße und gutes Gelingen
Kathrin
KathrinW ist offline  
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Stichworte
bankvollmacht, kontovollmacht, vollmacht, vorsorgevollmacht


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