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Berechnung von Portokosten für Heimbewohner

Dies ist ein Beitrag zum Thema Berechnung von Portokosten für Heimbewohner im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, eine Pflegeeinrichtung belastet das Heimkonto einer von mir betreuten alten Dame mit Portokosten. Dabei geht es einmal um Briefe, ...


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Alt 04.05.2010, 17:26   #1
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
Standard Berechnung von Portokosten für Heimbewohner

Hallo,

eine Pflegeeinrichtung belastet das Heimkonto einer von mir betreuten alten Dame mit Portokosten. Dabei geht es einmal um Briefe, die mir das Heim für die Dame zuschickt (ungeöffnete Briefe z.B. von der Pflegekasse) und um das Porto für Freiumschläge, die das Heim dem Arzt der Dame zur Verfügung stellt. Dieser nutzt die Freiumschläge, um Verordnungen, Rezepte, etc. an das Heim zu schicken.

Ich habe jetzt die erste Abrechnung des Taschengeldkontos bekommen und diese Belastungen reklamiert. Die Verwaltungsmitarbeiterin war überraschenderweise uneinsichtig. Ich aber auch. Ein Anruf bei der Krankenkasse hat mich vielfältige Abteilungen dort kennenlernen lassen. Tenor aller Aussagen: Solch eine Anfrage hatten wir noch nicht. Jetzt warte ich noch auf die Rückmeldung einer Mitarbeiterin für Heimvertragsangelegenheiten, die sich mal schlau machen will.
Der Heimvertrag gibt nichts her, das Heim verpflichtet sich allgemein zur Erbringung der benötigten pflegerischen und betreuenden Hilfen.

Kennt ihr solch eine Praxis aus Heimen auch und wie geht ihr damit um? Ich habe durchaus Verständnis für das Heim und den Arzt, die Portokosten machen schon was aus, sehe aber auch gerade bei Sozialhilfeempfängern und dem geringen Barbetrag wenig Spielraum für die Übernahme solcher Kosten. Wenn jemand mit Rechtshinweisen oder Erfahrungsberichten dienen kann, ich wäre neugierig.

Gruß
Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
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Alt 04.05.2010, 17:59   #2
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
Standard

Zitat:
Zitat von Kohlenklau Beitrag anzeigen
Kennt ihr solch eine Praxis aus Heimen auch und wie geht ihr damit um?
Nein; vermutlich ist die "normale" Verfahrensweise so selbstverständlich, dass noch Niemand auf Die Idee kommen musste, dagegen was zu unternehmen.

Obwohl ich mir eine rechtliche Bewertung hier vorerst verkneife.

Angesichts der doch recht üppigen Heimkosten, sollte es wirklich selbstverständlich sein, dass das Heim hier die o.g. Portokosten übernimmt. Wenn aber nicht ausdrücklich was diesbezügliches im Vertrag steht? Letztendlich ist die betr. Korrespondenz (und auch das Porto), sofern sie an die Betreute gerichtet ist, wohl deren Sache.

Das betr. Heim muss wirklich in argen Geldnöten stecken.

Vielleicht weiß jemand mehr dazu.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 04.05.2010, 18:25   #3
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 12.03.2010
Beiträge: 25
Standard

Hallo Zusammen...,

ich möchte mal meinen Senf zu der Fragestellung von Kohlenklau dazugeben und die äusserst "Unschöne" Aussage von Carlos:

Man muss sich mal eines verinnerlichen: Jedes Unternehmen und dazu gehören auch Krankenhäuser und Alten oder Pflegeheime sind Dienstleistungsunternehmen. Leistung wird erbracht - Leistung muss bezahlt werden= Vertrag.

Dazu gehören auch Nebenleistungen wie z.B. der Versand von Post - wenn der Absender nicht in der Lage ist, "dem Adressaten die Post Selbständig zu bringen, zu übergeben oder dafür Sorge zu tragen das sie den Adressaten unbeschadet erreicht"

Stelle dir mal eine Einrichtung mit 7 Wohnbereichen a 30 Bewohner vor. Zusammen= 210 Bewoner. Jeder Bewohner verschickt pro Tag nur einen Brief. 210 x 0,55€= wären z.B 115,00 nur an Portokosten!! Welches Unternehmen kann sich das leisten??? Das hat nichts damit zu tun das das "Heim in Geldnöten" sein muss.
Jedes Unternehmen kann die tatsächlichen Kosten in Rechnung stellen also Porto und Kopierkosten.

Ich selbst bin als Pflegedienstleiter in einem Seniorenheim tätig und versende Briefe die an den Betreuer gehen per Post auf Kosten der Bewohner / Taschengeldkonten. Allerdings habe ich das im Vorfeld mit den Betreuern besprochen und schriftlich festgehalten. Andere Betreuer meiner Bewohner sparen sich das und kommen selbst in die Einrichtung, rechnen dies aber wiederum als "Einsatz" ab.

Egal wie man es dreht: Es ist legal und jeder muss wissen wie man an die Post kommt. Mitunter sind auch einfach so wichtige Briefe dabei die eine längere Wartefrist nicht zu lassen.

Liebe Grüsse
Thorsten
Grenzenloser ist offline  
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Alt 04.05.2010, 18:43   #4
Dipl.-Gerontologin/ Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 28.04.2010
Ort: NRW
Beiträge: 94
Standard Zusatzleistungen

Hallo zusammen,

was Grenzenloser schreibt, halte ich für legitim:

Zitat:
Zitat von Grenzenloser Beitrag anzeigen
Allerdings habe ich das im Vorfeld mit den Betreuern besprochen und schriftlich festgehalten.
Aber genau das ist der Punkt. Das Heim kann m. E. nicht einfach Leistungen in Rechnung stellen, über die vorher keine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Normalerweise müssen diese Leistungen im Rahmen des Heimvertrages vereinbart werden - als sog. Zusatzleistungen, die genau beschrieben und mit festen Preisen als Anlage zum Heimvertrag genommen werden. Diese Zusatzleistungen kann der Bewohner bei Abschluss des Heimvertrages akzeptieren oder eben auch nicht.

Viele Grüße
Kathrin
KathrinW ist offline  
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Alt 04.05.2010, 18:49   #5
elinor
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Kohlenklau!


Kannst Du nicht einen Nachsendeauftrag einrichten, sodass die Post der Dame (oder zumindest der größte Teil davon) direkt an Dich weitergeleitet werden?

Ich selbst habe mit sämtlichen Absendern regelmäßiger Schreiben gesprochen, und diese adressieren ihre Post jetzt direkt an mich - bis auf die Stadtverwaltung, das waren die einzigen, für die das ein Problem war.


Viele Grüße
Elinor
 
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Alt 04.05.2010, 18:51   #6
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 12.03.2010
Beiträge: 25
Standard

Zitat:
Aber genau das ist der Punkt. Das Heim kann m. E. nicht einfach Leistungen in Rechnung stellen, über die vorher keine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Das Heim stellt nicht einfach Kosten in Rechnung. Das Heim ist nur ausführendes Organ! Ist Post da und d. Betreuer hat keine Zeit sie zu holen wird gefragt wie vorgegangen werden soll. Liegen lassen oder zuschicken.

Wir handeln nur nach Aufforderung oder Anweisung, bzw. Weisungsgebunden gemäss der Heimverträge...

Liebe Grüsse
Thorsten
Grenzenloser ist offline  
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Alt 04.05.2010, 19:05   #7
Dipl.-Gerontologin/ Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 28.04.2010
Ort: NRW
Beiträge: 94
Standard Zusatzleistungen und Sonderleistungen

Hallo zusammen,

noch ein kleiner Nachtrag zu dem Thema: im Heimvertrag selbst wird ja nur die Vereinbarung über die Leistungen der
- Unterkunft und Verpflegung
- Pflege und
- Betreuung geschlossen,
die je nach aktueller Pflegestufe berechnet werden.

Daneben können noch Zusatzleistungen (z. B. "patchen" von Wäschestücken etc.) nach § 88 Abs. 1, Ziff. 1 SGB XI (s. auch Zusatzleistungen) sowie Sonderleistungen (z. B. Einkaufsservice, Ausflüge gegen zusätzliches Entgelt usw.) vereinbart werden - beides als Anlagen zum Heimvertrag.

Viele Grüße und schönen Abend
Kathrin
KathrinW ist offline  
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Alt 05.05.2010, 08:11   #8
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
Standard

Zitat:
Zitat von Grenzenloser Beitrag anzeigen
ich möchte mal meinen Senf zu der Fragestellung von Kohlenklau dazugeben und die äusserst "Unschöne" Aussage von Carlos
Hallo Grenzenloser,

ich gebe zu, dass ich - berufsbedingt - solche Themen immer im Sinne (bzw. zum Wohl) des Betreuten betrachte.

Wenn für einen Betreuten übermäßig viel Portokosten verursacht werden oder es um klassische Privatpost geht, so ist die Auffassung des Heims natürlich vertretbar.

Diese Praxias - wie sie Kohlenklau beschrieb - erscheint mir jedoch "gewöhnungsbedürftig":

Zitat:
Dabei geht es einmal um Briefe, die mir das Heim für die Dame zuschickt (ungeöffnete Briefe z.B. von der Pflegekasse) und um das Porto für Freiumschläge, die das Heim dem Arzt der Dame zur Verfügung stellt. Dieser nutzt die Freiumschläge, um Verordnungen, Rezepte, etc. an das Heim zu schicken.
Nix für ungut.

Gruß
carlos
carlos ist offline  
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Alt 05.05.2010, 09:21   #9
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

guten morgen kohlenklau und alle,
porto für rezepte vom arzt soll die kk zahlen, das würd ich echt versuchten. ich lass mir manchmal von meiner psych was rezepte schicken und die bruacht keinen rückumschlag, weil das die kk zahlt. das liegt in dem fall daran, weil ich weiter weg wohne. bei einer anderen ärztin hab ich es mal versucht und da musste ich rückumschlag hinschicken, weil ich im stadtgbiet wohnte und daher die kk das nicht gezahlt hätte.
ich find aber, dass bei heimbewohnerinnen die kasse das trozdem zahlen sollte, die können ja nicht mehr hinlaufen....

und auf der anderen seite, frag ich mich, was denn das pflegeheim dann berechnet, wenn die medikamente von der apotheke abholen und sowas.... das muss doch irgendwo in deren pauschalem service mit drin sein? da rechen die ja auch nicht gesondert ab. und wenn sie das nicht abrechnen, dann sollen sie das proto mal auch nicht abrechnen, denn was ärztliche rezepte betrifft, gehört das ja genauso zum service, wie das beschaffen der medis. also ich denk, dass das schon deren aufgabe ist. bei pflegediensten kenn ich es auch so, dass oft schwestern beim arzt vorbei fahren und da irgendwas für die leuts abholen. und das wird auch nicht extra abgerechnet, das is im paket mit drin....

aber portokosten für postnachschicken muss natürlich der betreuer zahlen.

gruß, zeiten
zeiten ist offline  
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Alt 05.05.2010, 09:32   #10
Dipl.-Gerontologin/ Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 28.04.2010
Ort: NRW
Beiträge: 94
Standard Wer muss das Porto bezahlen?

Hallo zusammen,

elinor hat den Vorschlag gemacht, einen Nachsendeauftrag einzurichten, damit die Post des Betreuten nicht mehr ins Heim, sondern direkt an Kohlenklau geschickt wird. In diesem Fall müsste doch aber der Betreuer den Nachsendeauftrag bezahlen, weil dieser nur der Arbeitserleichterung dient, oder?

Und wenn man sich jetzt mal überlegt, für wessen Arbeitserleichterung der Betreute/Bewohner jetzt die Portokosten bezahlt, finde ich das schon krass:
- Arbeitserleichterung des Betreuers (muss die Post nicht mehr im Heim abholen - genau der gleiche Effekt wie beim Nachsendeauftrag)
- Arbeitserleichterung des Heimes (es muss kein Zivi mehr auf die "Ärzte-Runde" geschickt werden, der die Rezepte holt und zur Apotheke bringt)

Und das soll der Bewohner von seinem knappen Barbetrag bezahlen?? Und dann auch noch ohne vorherige schriftliche Vereinbarung??

"Die spinnen, die Römer!"

Aber da haben die wohl nicht mit Kohlenklau gerechnet, was? Viel Erfolg beim "auf die Barrikaden gehen"!

Viele Grüße
Kathrin
KathrinW ist offline  
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heim, heimkonto, portokosten, sgb11, taschengeld, taschengeldkonto

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