Dies ist ein Beitrag zum Thema Bankprobleme im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen.
Bin als Berufsbetreuer seit 10.2009 tätig.
Habe folgendes Problem:
Nach Anmeldung als Betreuer bei einer Bank wurde meiner ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 26.03.2010
Ort: Hannover
Beiträge: 10
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Hallo zusammen.
Bin als Berufsbetreuer seit 10.2009 tätig. Habe folgendes Problem: Nach Anmeldung als Betreuer bei einer Bank wurde meiner Betreuten ihre Karte gesperrt. Sie muss sich jetzt an der Kasse ihr Geld holen und Überweisungen tätigen. Ich habe keine Verfügungseinschränkungen bei der Bank hinterlegt.Sie soll alleine ihr Vermögen verwalten. Bei der Postbank läuft das ganz gut. Da bekommt der Betreuer auch, wenn er will eine IC-Karte. Ich hoffe auf ein paar verwertbare Tipps von euch. hacke Geändert von Hacke (20.05.2010 um 14:08 Uhr) |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 05.05.2010
Ort: Brandenburg/Rathenow
Beiträge: 75
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Hallo.
Ich habe Dein Posting jetzt zwei Mal gelesen und verstehe Dein "Problem" nicht. Dann schreib doch bitte was Dein Aufgabenkreis in dem Fall ist (vermutlich Vermögen). Gruß Tom
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Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer (Seneca). |
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 26.03.2010
Ort: Hannover
Beiträge: 10
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Ja. natürlich Vermögensvorsorge.
Mein Problem:Warum wird meiner Betreuten die Karte gesperrt? |
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#4 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,580
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Hallo zusammen, hallo hagemann,
um Himmels Willen, Du fängst in 9 Jahren erst an zu arbeiten und machst Dir schon jetzt Gedanken ? ( ist ein Witz wegen...Bin als Berufsbetreuer seit 10.2019 tätig.)Zu deinem Problem, viele Banken haben Schwierigkeiten damit zu verstehen, dass eine Betreuung nicht gleich den Geschäftsverkehr ausschliesst. Das scheint noch so ein hinterwäldlerischer Laden zu sein. Ruf dort an, kläre ab dass dein Betreuter durchaus noch selbst über sein Konto verfügen darf (ausser es bestünde ein Einwilligungsvorbehalt) und das er sofort eine neue Karte bekommt. Wenn die Bank Dich kennt geht das telefonisch, wenn nicht würde ich einmal vorsprechen und das umfassend klären. Grüsse Michaela PS: Du bist der Erste der von der Postbank schwärmt, ich z.B. meide die wie die Pest wegen absoluter Unfähigkeit. Eine EC Karte meiner Betreuten brauche ich übrigens nie.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#5 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 05.05.2010
Ort: Brandenburg/Rathenow
Beiträge: 75
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Hallo.
Ich bin nur "ehrenamtlicher Betreuer" aber: a) Weil diese Bank das bei einer Betreuung immer so macht? Muss man die Bank fragen. b) Diese Bank was in den falschen Hals bekommen hat und den Einwilligungsvorbehalt (den Du nicht hast) angenommen hat. c) Du zwar den Einwilligungsvorbehalt hast, aber bei der Bank nicht auf diesem Recht bestehst (aus welchen Gründen auch immer), die Bank das aber nicht interessiert. Dann a). Alles in allem würde ich als Betreuer mal mit der Bank reden. Ich kann ein Lied von Betreuung und Bank singen. Und ich habe nur eine Person und eine Bank. Gruß Tom
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#6 |
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Gesperrt
Registriert seit: 26.03.2010
Ort: Hannover
Beiträge: 10
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hallo zusammen!
freue mich über euer echo! zu zeiten habe in der bank vorgesprochen,"das ist so bei einer betreuung". habe aber nochmals schriftlich um stellung gebeten. warte aber noch auf antwort. zu michaella habe betreute, denen ich taschengeld auszahlen muß oder auch mal kleidung kaufe. dann ist eine karte von vorteil, außerdem kann ich jederzeit kontoauszüge ziehen. hagemann |
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#7 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,053
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Hallo,
über die diesbezügliche oftmalige Wissenslücke (oder was auch immer der Grund dafür sein mag, dass man dort Betreute als entmündigt ansieht) der Geldinstitute wurde ja hier schön des öfteren - zumindest im geschlossenen Forum - diskutiert. Grundsätzlich ändert sich m.E. in puncto Bankverkehr - wenn der Betreuer dies so möchte - überhaupt nichts; es sei denn, es besteht ein Einwilligungsvorbehalt bzw. eine Geschäftsunfähigkeit. Es wäre m.E. längst überfällig, das betr. Sparkassenpersonal entsprechend zu schulen. mfg |
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#8 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 121
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Hallo, hallo,
ob Ehrenamtlicher Betreuer oder Berufts-Betreuer ist vom Status egal . Hauptsache Betreuer mit "Vermögensvorsorge". Es gibt Banken, die sperren sofort alle Rechte des Vorherigen, in Deinem Fall die deines Betreuten. Das machen sie, weil sie meinen, dass jetzt DU die Kontovollmacht hast. Das ist zwar nicht korrekt, aber die Banken wollen über-überkorrekt sein und es ist nicht böse gemeint. Also, alle beide gemeinsam hingehen, mit ihnen sprechen, alle Papiere mitbringen (Perso, Betreuerausweis) und dann ist alles keine Problem mehr. Good Luck Ruediger99 |
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#9 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 05.05.2010
Ort: Brandenburg/Rathenow
Beiträge: 75
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Hallo.
Zitat:
Um Überweisungen für meine Betreute zu machen, wollte ich einen Onlinezugang (wohne in Rathenow, die Bank ist in Berlin ausschließlich). "Das geht ja nun mal garnicht; da könnte ja jeder kommen ..." Zur Zeit schicke ich von mir unterschriebene Überweisungen an die Bank, warte eine Woche und freue mich jedesmal über den Text auf der Überweisung (Zun Gebuttag). Bis denn, Tom
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