Dies ist ein Beitrag zum Thema Anregung einer Betreuung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
hi zusammen,
ausgehen von einem anderen thread hab ich jetzt so verstanden, dass es eigentlich um kritik daran geht, dass ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
|
hi zusammen,
ausgehen von einem anderen thread hab ich jetzt so verstanden, dass es eigentlich um kritik daran geht, dass grundsätzlich jede(r) für jede(n) eine betreuung anregen kann.... (das is jedenfalls das einzige, wo ich irgendwie bezug zum betreuungsrecht sehe...) naja, anregen heißt ja, dass halt ein gerichtliches verfahren der prüfung, ob betreuung nötig ist, in gang gesetzt werden muss. und ich frag mich, was daran generell falsch sein könnte? auch wenn ich durchaus auch sehe, dass halt solche anregungen ungerechtfertigt sein können und dass sowas im einzelfall auch als mobbing missbraucht werden kann. - aber ich denk, vor missbrauch oder auch vor dummheit von mitmenschen is man ja gar nirgends gefeit, auch leider in diesem bereich nicht.... ich frag mich aber, wie sollte es denn eurer meinung nach besser gemacht werden? und da find ich echt absolut keine antwort drauf... gruß, zeiten |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
|
Hallo,
wirklich wichtig ist, dass die Menschen wissen, was eine Betreuung ist und bedeutet. Ich führe seit 1996 Betreuungen, und in dieser Zeit habe ich viele erlebt, die wirklich dringend einer Betreuung bedurft hätten. Leute, die kaum noch mit ihrem Leben klar kamen, aus den unterschiedlichsten Gründen. Aber es fängt schon damit an, jemandem klar zu machen, dass eine Betreuung eigentlich angebracht wäre. Grade bei Älteren wird das eigentlich immer mit Vormundschaft gleichgesetzt. Nur, das wird sich wohl sehr, sehr langsam ändern. Gruss Andreas |
|
|
|
|
|
#3 | |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 05.05.2010
Ort: Brandenburg/Rathenow
Beiträge: 75
|
Hi zeiten.
Zitat:
In wie weit es rufschädigend ist wenn man gegen jemanden hinter vorgehaltener Hand tuschelt "Gegen den/die läuft ein Betreuungsverfahren ..." mag jeder für sich selbst urteilen. Ebenso die Rennereien, um den Quatsch zu entkräften. Ob man zukünftig bei erfolglosem Antrag den Anzeigenden/Anregenden haftbar machen sollte stelle ich in den Raum. Meiner Meinung nach nur bei nachweisbarer, absichtlicher Irreführung. Und das ist heute schon strafbar. Aber dann ist es leider schon passiert. In wie weit man noch eine mildere Stufe vor dem Betreuungsvorschlag schalten kann ... Ich habe keine Ahnung wie das gehen soll. Heimliche, diskrete Beobachtung durch "Gutachter"? Bäh, ne - hatten wir schon mal. Nebenbei: Es kann auch jeder jeden einer Straftat bezichtigen und diese anzeigen. Bei geschickter Formulierung kommt man nicht mal wegen "wissentlich falscher Verdächtigungen" dran. Für beides - den absichtlich falschen oder überzogenen Betreuungsvorschlag und die falsche Strafanzeige gilt - ein Glück passiert das nicht so häufig. Gruß Tom
__________________
Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer (Seneca). |
|
|
|
|
|
|
#4 |
|
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Beiträge: 441
|
Hallo zeiten,
ich finde es vergleichsweise harmlos, dass jeder für jeden eine Betreuung anregen kann! Mich hat man mal (anonym) beim Strassenverkehrsamt der Alkohol- und Tablettenabhängigkeit beschuldigt. Was das für einen (sehr teuren) Rattenschwanz nach sich zog, damit ich nicht meinen Führerschein verliere, führe ich da lieber nicht aus! (Unnötig zu erwähnen, dass ich jemals weder das eine, noch das andere war oder bin!). An den Anwaltskosten werde ich noch 2 weitere Jahre in kleinen Raten zahlen, dabei tu ich das schon seit 7 Jahren! ![]() Gruss, MurphysLaw |
|
|
|
|
|
#5 |
|
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
|
Hallo,
ich habe "im Vorbeigehen" gehört, dass man nicht mehr so einfach eine Betreuung anregen kann. Angeblich soll bei falscher/unnötiger Anregung der Antragsteller für die Kosten aufkommt. Eigentlich Blödsinn, dann passiert das eben anonym. Gruss Andreas |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| anregung der betreuung |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|