Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Anregung einer Betreuung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Anregung einer Betreuung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
hi zusammen, ausgehen von einem anderen thread hab ich jetzt so verstanden, dass es eigentlich um kritik daran geht, dass ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 27.05.2010, 10:58   #1
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard Anregung einer Betreuung

hi zusammen,

ausgehen von einem anderen thread hab ich jetzt so verstanden, dass es eigentlich um kritik daran geht, dass grundsätzlich jede(r) für jede(n) eine betreuung anregen kann.... (das is jedenfalls das einzige, wo ich irgendwie bezug zum betreuungsrecht sehe...)

naja, anregen heißt ja, dass halt ein gerichtliches verfahren der prüfung, ob betreuung nötig ist, in gang gesetzt werden muss.

und ich frag mich, was daran generell falsch sein könnte? auch wenn ich durchaus auch sehe, dass halt solche anregungen ungerechtfertigt sein können und dass sowas im einzelfall auch als mobbing missbraucht werden kann. - aber ich denk, vor missbrauch oder auch vor dummheit von mitmenschen is man ja gar nirgends gefeit, auch leider in diesem bereich nicht....

ich frag mich aber, wie sollte es denn eurer meinung nach besser gemacht werden? und da find ich echt absolut keine antwort drauf...

gruß, zeiten
zeiten ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 27.05.2010, 12:20   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
Standard

Hallo,

wirklich wichtig ist, dass die Menschen wissen, was eine Betreuung ist und bedeutet.

Ich führe seit 1996 Betreuungen, und in dieser Zeit habe ich viele erlebt, die wirklich dringend einer Betreuung bedurft hätten. Leute, die kaum noch mit ihrem Leben klar kamen, aus den unterschiedlichsten Gründen. Aber es fängt schon damit an, jemandem klar zu machen, dass eine Betreuung eigentlich angebracht wäre. Grade bei Älteren wird das eigentlich immer mit Vormundschaft gleichgesetzt.

Nur, das wird sich wohl sehr, sehr langsam ändern.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 27.05.2010, 12:48   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 05.05.2010
Ort: Brandenburg/Rathenow
Beiträge: 75
Standard

Hi zeiten.

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
ausgehen von einem anderen thread hab ich jetzt so verstanden, dass es eigentlich um kritik daran geht, dass grundsätzlich jede(r) für jede(n) eine betreuung anregen kann
Stimmt. Antrag ausfüllen und ab damit zum Amtsgericht. Ob es zur Betreuung kommt entscheiden dann Richter nach den bekannten Verfahren. Aber wie soll man das Antragswesen ändern?

In wie weit es rufschädigend ist wenn man gegen jemanden hinter vorgehaltener Hand tuschelt "Gegen den/die läuft ein Betreuungsverfahren ..." mag jeder für sich selbst urteilen. Ebenso die Rennereien, um den Quatsch zu entkräften.

Ob man zukünftig bei erfolglosem Antrag den Anzeigenden/Anregenden haftbar machen sollte stelle ich in den Raum. Meiner Meinung nach nur bei nachweisbarer, absichtlicher Irreführung. Und das ist heute schon strafbar. Aber dann ist es leider schon passiert.

In wie weit man noch eine mildere Stufe vor dem Betreuungsvorschlag schalten kann ... Ich habe keine Ahnung wie das gehen soll. Heimliche, diskrete Beobachtung durch "Gutachter"? Bäh, ne - hatten wir schon mal.

Nebenbei: Es kann auch jeder jeden einer Straftat bezichtigen und diese anzeigen. Bei geschickter Formulierung kommt man nicht mal wegen "wissentlich falscher Verdächtigungen" dran.

Für beides - den absichtlich falschen oder überzogenen Betreuungsvorschlag und die falsche Strafanzeige gilt - ein Glück passiert das nicht so häufig.

Gruß Tom
__________________
Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer (Seneca).
tomtom58 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 27.05.2010, 15:02   #4
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Beiträge: 441
Standard

Hallo zeiten,

ich finde es vergleichsweise harmlos, dass jeder für jeden eine Betreuung anregen kann!
Mich hat man mal (anonym) beim Strassenverkehrsamt der Alkohol- und Tablettenabhängigkeit beschuldigt. Was das für einen (sehr teuren) Rattenschwanz nach sich zog, damit ich nicht meinen Führerschein verliere, führe ich da lieber nicht aus! (Unnötig zu erwähnen, dass ich jemals weder das eine, noch das andere war oder bin!). An den Anwaltskosten werde ich noch 2 weitere Jahre in kleinen Raten zahlen, dabei tu ich das schon seit 7 Jahren!

Gruss,
MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 28.05.2010, 06:45   #5
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
Standard

Hallo,

ich habe "im Vorbeigehen" gehört, dass man nicht mehr so einfach eine Betreuung anregen kann. Angeblich soll bei falscher/unnötiger Anregung der Antragsteller für die Kosten aufkommt.

Eigentlich Blödsinn, dann passiert das eben anonym.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
anregung der betreuung

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 16:32 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27