Dies ist ein Beitrag zum Thema Großeltern Verzweifelt im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo
Ich hab da mal Ne frage !
Meine Großmutter ist die Betreuerin von meinem Grossvater sie muss dem Gericht ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 27.05.2010
Beiträge: 3
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![]() Hallo Ich hab da mal Ne frage ! Meine Großmutter ist die Betreuerin von meinem Grossvater sie muss dem Gericht 1x im Jahr schriftlich Das Vermögen darlegen. ( Rente ect ) Muss dazu sagen mein Grossvater war vorher in einem Heim und sie hat ihn wieder nach hause geholt. Es gab ein sparbuch (Gericht nicht die Hand drüber hat ) es lief auf beide ehe leute ..Mein Grossvater hat leichte Demenz und darf auch nichts mehr unterschreiben ect Mein Großvater meinte sie soll das Sparbuch auflösen um das sie sich noch einen schönen Lebensabend machen .. Nu hat das gericht nachgefragt das sie gerne wissen wollen was mit dem bez auf dem Sparbuch noch ist , nu hat meine Großmutter was bedenken die Betreuerin abgenommen bekommt , weil sie das sparbuch aufgelöst hat .. Sie hat in dem schreiben ob er ein sparbuch hat durchgestrichen , denke mal deshalb kam die frage was den damit sei !! Das Gericht sagte ihr damals das geld sollte drauf bleiben , wenn er nochmal ins heim geht das es abgedeckt is und sie sich aber monatlich was runter holen darf .. Nu ist meine Frage hat sie was zu Befürchten ? Denn ich meine sie sind dafür all die jahre hart arbeiten gegangen und das lief auf beide und damit hätte man auch im heim nicht lange mit überbrücken können.. ![]() Hoffe ihr habt ne Antwort für mich !! |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Hallo,
ich gehe mal davon aus, dass die alten Herrschaften Gütergemeinschaft haben. Damit gehört beiden das Sparbuch zu je 1/2. Wenn die Großmutter nun das Sparbuch gekündigt hat, möchte das Gericht schon wissen, was mit dem Geld passiert ist. Da führt kein Weg dran vorbei. Wenn sie das Geld z. B. bar unter dem Kopfkissen hat, wird das Gericht sie auffordern, ein neues Sparbuch anzulegen und das Geld wieder einzuzahlen. Sollte sie das Geld aber den Enkeln oder anderen geschenkt haben, dann gibt es Probleme. Wo ist das Geld denn jetzt ? Gruss Andreas |
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 27.05.2010
Beiträge: 3
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Hallo
Das Geld soviel ich weiss ist zu hause , meine <Grosseltern wollten ihrem sohn etwas von dem Geld schenken weil sie sagen das ist ihr geld und da hätte kein anderer zu bestimmen und wenn sie beide es im (puff) ausgeben würden !! Wie ältere menschen halt so sind wenn ihnen was gehört !! |
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#4 |
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Gesperrt
Registriert seit: 27.05.2010
Beiträge: 3
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Was passiert den wenn die zb (was ich nicht hoffen will ) versterben mit dem Geld und die großeltern das Dem sohn geben wollten müssen die das dann schriftlich machen ? Nicht das gericht dann sagt nee ist nicht die behalten das ein ! Was ich ja nicht verstehe ist warum dürfen meine Grosseltern nicht mit dem Sparbuch machen was sie wollen , weil es gibt nichts schriftliches was besagt das sie ohne das Gericht es nicht kündigen darf... Also gehört es doch den beiden alleine !! Etwas durch den wind bin ..
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#5 |
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"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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hi daimen,
mit dem geld des großvaters kann deine oma nicht machen, was sie will. nach betreuungsrecht hat sie das geld (ausschließlich!) zum wohle des großvaters zu verwenden. geschenke an den sohn gehören nicht dazu. (kleine ausnahme: gelegenheitsgeschenke zum geburtstag, weihnachten etc.) falls sie geld verschenkt, kann das innerhalb von 10 jahren vom beschenkten zurückgefordert werden, sobald einer der beiden zum sozialfall wird, bzw. die beerdigungskosten auf staatskosten gehen würden. schaust du hier: Schenkung ? Betreuungsrecht-Lexikon gruß, zeiten |
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#6 | ||
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Forums-Geselle
Registriert seit: 05.05.2010
Ort: Brandenburg/Rathenow
Beiträge: 75
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Hi zeiten und Daimen
Zitat:
Zitat:
Also hätte Oma das Konto nur angemessen belasten dürfen (sicher hat das Gericht einen Rahmen gesteckt). Ich würde Oma raten das Geld vom Opa schnell wieder einzuzahlen und dann da zu lassen wo es ist: Auf der Bank. Beim Gericht kann man sich für die Panne ja entschuldigen und hoffen, dass sie keinen Berufsbetreuer einsetzen (weil Opa und Oma eh machen was sie wollen). Bis denn Tom
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Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer (Seneca). |
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