Dies ist ein Beitrag zum Thema Abschluss Mietvertrag mit Demenz! im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
kann ein Dementer, der noch nicht unter Betreuung steht, einen rechtskräftigen Mietvertrag unterschreiben und hat der Vermieter daraufhin Rechte ...
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#1 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 25.07.2007
Beiträge: 27
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Hallo,
kann ein Dementer, der noch nicht unter Betreuung steht, einen rechtskräftigen Mietvertrag unterschreiben und hat der Vermieter daraufhin Rechte auf Miete etc. auch wenn der Demente nach knapp 2 Monaten Miete Pflegestufe 2 wegen Demenz erhält?? Danke für Info's Gruß ...und wäre es nicht Aufgabe eines Berufsbetreuers dieses Rechtsgeschäft zu wiederrufen und die Kosten zurückzuverlangen. Der Vermieter muß zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Vertrages genau gesehen haben dass der Alte Herr Dement ist. Ärztliches Attest liegt vor.
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#2 |
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Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 528
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Zu dem konkreten Fall kann ich naturgemäß nichts sagen.
Grundsätzlich ist sicher davon auszugehen, dass jemand, der zwei Monate später so dement ist, dass er auch nicht mehr geschäftsfähig ist, dies zwei Monate zuvor auch schon gewesen sein könnte, wofür dann noch zusätzlich sprechen könnte, wenn er sich in eine für ihn ungünstige vertragliche Verpflichtung gegeben hat. Das mit dem Zurückverlangen des Geldes muss man aber wohl differenzieren. Wenn er die Wohnung tatsächlich bewohnt hat, könnten zumindest Nutzungsgebühren in Höhe einer angemessenen Miete geschuldet sein - was ich jetzt nicht im einzelnen überprüft habe, aber rein gefühlsmäßig für fair halten würde. Mein Bedürfnis nach Fairness wäre allerdings nicht allzu groß, wenn ich davon ausgehen müsste, dass der Vermieter die Demenz zum eigenen Vorteil ausgenutzt hat. Die andere Frage wäre die wirksamkeit des Vertrags. Wenn der Betreute bei Vertragsabschluss geschäftsunfähig war - vielleicht kann der Gutachter was dazu sagen, ob seiner Einschätzung nach schon zwei Monate vor Betreuungseinrichtung Geschäftsunfähigkeit vorgelegen haben dürfte - ist kein wirksamer vertrag zustande gekommen, so dass der Auszug eine Nutzung, für die Nutzungsentgelt geschuldet sein könnte, entfallen ließe. Um über den konkreten Fall was sagen zu können, müsste man wesentlich mehr Einzelheiten kennen, und das könnte den Rahmen eines Forums, in dem keine individuelle REchtsberatung betrieben werden sollte, sprengen.
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Die gefährlichsten Unwahrheiten sind die Wahrheiten, mäßig entstellt. (Georg Christoph Lichtenberg) Geändert von ronja (31.05.2010 um 13:48 Uhr) |
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#3 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 25.07.2007
Beiträge: 27
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Das ärztliche Attest sagt aus dass die Demenz bereits länger bestanden hat.
Ich hatte ja auch schon mehrere Monate zuvor einen Betreuer beantragt....was aber wegen Überlastung der Gerichte ein dreiviertel Jahr dauerte und auch da nur funktionierte als der Ernstfall eingetreten ist. |
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