Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Wohnungsfrage

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohnungsfrage im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich hoffe, es ist okay, wenn ich hier noch ein paar konkrete Fragen stelle Also, der von mir Betreute ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 15.06.2010, 13:37   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 17.05.2010
Beiträge: 34
Standard Wohnungsfrage

Hallo,
ich hoffe, es ist okay, wenn ich hier noch ein paar konkrete Fragen stelle
Also, der von mir Betreute ist zur Zeit noch in der Klinik stationär, soll aber bald entlassen werden. Er ist wohnungslos, denn sein alter Mietvertrag ist ausgelaufen, und einen neuen Vertrag, den er im manischen Zusatnd geschlossen hat, bei dem die Kaltmite schon seine Rente überstieg, habe ich annulliert. Also hat er aus der Klinik versucht, eine passende Wohnung zu finden, was aber nicht so einfach ist.
Jetzt hat er in der Klinik eine junge Frau kennengelernt, die ebenfalls an einer Psychose leidet, und die ihm angeboten hat, in ihrer Wohnung mit unterzuschlüpfen, solange er nichts anderes hat. Pragmatisch sehe ich ein, dass es besser ist, dort auf der Couch zu schlafen, als unter der Brücke.
Trotzdem habe ich ein ungutes Gefühl. Diese Frau ist labil, genau wie mein B. und da entsteht ein ungutes und unklares Mischmasch von Abhängigkeiten, gewürzt mit evtl. Beziehungswünschen oder auch nur sexuellen Wünschen. Ich befürchte, dass diese beiden Menschen es nicht gut hinkriegen und die ganze Geschichte sehr kompliziert wird.
Eine weitere Frage ist die rechtliche Situation. Die Frau ist zur Zeit per PsychKG geschlossen untergebracht und möglicherweise gar nicht geschäftsfähig, oder in der Lage solche Entscheidungen zu treffen. Ich denke, dass mein B. einen ordentlichen Mietvertrag braucht, um sich ordnungsgemäß beim Einwohnermeldeamt anzumelden. Er hat zwar schon von ihr einen Schlüssel erhalten, aber ich glaube nicht, dass sie z.B. ihren Vermieter schon gefragt hat.
Ich hab jetzt das Aufenthaltsbestimmungsrecht, bin aber im Zweifel, ob ich mich da einmischen soll. Ist mein Bauchgefühl Grund genug, zu intervenieren, oder ist das eine unangemessene Einmischung in die Privatsphäre eines erwachsenen Menschen?
Wie seht ihr erfahrenen betreuer das?
Danke schon mal.
Susanne
sisusisu ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 15.06.2010, 15:25   #2
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

hi susanne,
welche alternativen gibts denn eigetnlich?

Zitat:
Zitat von sisusisu Beitrag anzeigen
Diese Frau ist labil, genau wie mein B. und da entsteht ein ungutes und unklares Mischmasch von Abhängigkeiten, gewürzt mit evtl. Beziehungswünschen oder auch nur sexuellen Wünschen.
ich will ja nix sagen, aber das haben beziehungen schon mal so an sich. immer total verwirrend und verwickelt. und mal ehrlich, ich würd behaputen, mindestens die hälfte der gesamtbevölkerung lebt in schwierigen beziehungsverhältnissen.... naja, ich mein, das is nunmal so...

Zitat:
Ich befürchte, dass diese beiden Menschen es nicht gut hinkriegen und die ganze Geschichte sehr kompliziert wird.
naja, besser ne komplizierte wohn-, beziehungssituation als gar keine. menschen sind rudelwesen und brauchen nen dach über dem kopf. und leben is doch eh meist kompliziert, bei manchen mehr bei anderen weniger...


Zitat:
Die Frau ist zur Zeit per PsychKG geschlossen untergebracht und möglicherweise gar nicht geschäftsfähig...
auch wenn jemand nach psychkg untergebracht is, muss das nich automatisch heißen, dass sie nicht geschäftsfähig ist - und wenn, dann auch allermeist nur kurzfristig. wär aber wichtig, das zu klären.


Zitat:
Ich denke, dass mein B. einen ordentlichen Mietvertrag braucht, um sich ordnungsgemäß beim Einwohnermeldeamt anzumelden.
nein, braucht man nicht mehr. jedenfalls nicht die bundesländer, wo ich kenne. das war früher mal so. heute geht man hin und sagt die adresse, schon fertig.


Zitat:
Er hat zwar schon von ihr einen Schlüssel erhalten, aber ich glaube nicht, dass sie z.B. ihren Vermieter schon gefragt hat.
wenn sie ihn nur vorübergehend zu besuch hat, so könnte man ja ihr angebot auch verstehen, braucht sie ihren vermieter nicht fragen, dann dürfte er sich aber auch nicht dort anmelden, glaub ich....
was würd denn passieren, wenn er sich wohnungslos meldet und totzem dort "zu besuch is"?


Zitat:
Ist mein Bauchgefühl Grund genug, zu intervenieren
wie sollte die intervention denn überhaupt aussehen?

wenn du mich fragst, is wichtig, dass die frau da eintscheidungsfähig is.... und ich würd schon gucken, dass falls er sich dort melden will, dann das auch mit vermieter klar is....

gruß, zeiten
zeiten ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 15.06.2010, 18:06   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.06.2010
Beiträge: 104
Standard

Hallo Susanne,

der derzeitiger Status des Betreuten ist: Obdachlos.

Mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht hast Du Verantwortung für den Betreuten und „Grund genug“.

Wenn Dein Betreuter partout zur Mitpatientien ziehen will, dann soll er Dir vorher einen Miet- oder Untermietvertrag vorlegen (Untermietvertrag nur incl. Einverständnis des Wohnungseigentümers/Hauseigentümers). Danach würde ich mir das was er anmieten möchte anschauen und den Vertrag unterschreiben - oder auch nicht
(Auf die betreuungsgerichtliche Genehmigungsbedürftigkeit brauche ich nicht hinzuweisen).

Parallel dazu solltest Du ihn auf jeden Fall bei der Gemeinde obdachlos melden und eine Unterkunft beantragen.

Dann bleibt es die Entscheidung des Betroffenen, wo er sich tatsächlich niederlassen will. Egal wie er sich entscheidet, kann er Dir keine begründbaren Vorwürfe machen.
Bolder ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 15.06.2010, 21:37   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo Susanne,

echt knifflig.
Ich würde mir einen (Unter)Mietvertrag besorgen und ihn der Dame vorlegen. Es liegt in ihrer Verantwortung die Erlaubnis zur Untervermietung einzuholen. Trenn Dich mal von der gedanklichen Verantwortung für sie.

Wenn ich richtig verstehe ist sie noch länger in der Klinik. Was also hast Du zu verlieren wenn Dein Betreuter dort übergangsweise einzieht? In der Zeit kann mit Hochdruck was wirklich eigenes gesucht weden.
Wenn bei mir zwei Betreute vorübergehend zusammen ziehen um eine Situation zu entschärfen dann mache ich das, legalisiere aber auf jeden Fall und suche fleissig nach "realen" sprich dauerhaften Lösungen.
Ob die dann ein Verhältnis miteinander haben oder nicht, ist mir irgendwie egal. Das könnten sie auch beginnen bei zufälligen gemeinsamen Mittagessen in der Tagesstätte.

Eine gerichtliche Genehmigung braucht es zum Anmieten einer Wohnung übrigens nicht.(@Bolder)

Meiner Auffassung nach berechtigt der Aufgabenkreis der Aufenthaltsbestimmung nicht dazu, zu bestimmen wer mit wem zusammen wohnt.

Grüsse Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 16.06.2010, 00:48   #5
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
Standard

Hallo!

Ich habe während meines letzten Aufhaltes in der Geschlossenen mich auch mit einer jungen Frau angefreundet, die, weil sie nicht mehr zu ihrem Mann zurückkonnte/-wollte, auf der Strasse stand.
Ich habe mir KEINEN Untervermietungsvertrag aushändigen lassen und auch keine Genehmigung vom Vermieter eingeholt, ganz einfach, weil von Anfang an klar war, dass es keine Dauerlösung sein sollte/konnte.
Es hat dann insgesamt rund 4 Monate gedauert, in denen meine Betreuerin langsam aber sicher immer mehr Bauchschmerzen bekam, und es war dann zum Schluß nicht mehr so freundschaftlich wie zu Beginn, aber letztlich habe ich kaum was bereut.
Meine Geste war gut gemeint und sie lebt jetzt in eigener Wohnung und hat sich auch einigermassen gefangen.

Gruss,
MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 16.06.2010, 10:02   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.06.2010
Beiträge: 104
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Eine gerichtliche Genehmigung braucht es zum Anmieten einer Wohnung übrigens nicht.(@Bolder)
Michaela,

Danke für die Berichtigung.
Bolder ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 16.06.2010, 10:02   #7
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 17.05.2010
Beiträge: 34
Standard

Hallo,
Danke für die Antworten.
Folgender Satz hat mir am meisten geholfen:
Zitat:
Trenn Dich mal von der gedanklichen Verantwortung für sie.
denn es ist tasächlich so, dass ich mir mehr Sorgen um die junge Frau mache, als um meinen B.
Alternative wären neben dem Obdachlosenasyl, dass der B. eine Wohnung akzeptiert, die z.B. weiter im Umland der Stadt liegt, in der er lebt. Denn der B. ist mit seinen Ansprüchen an eine Wohnung noch nicht wirklich in der Realität angekommen. Und wenn der Druck durch diese vorrübergehende Lösung geringer wird, dann wird sich die Sache ewig ziehen.
Als vorrübergehnde Lösung werde ich es wohl erst mal akzeptieren, mit Untermietvertrag, aber weiter Druck machen, eine eigene, engültige Wohnung zu finden.
LG
Susanne
sisusisu ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 16.06.2010, 16:11   #8
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hi,

wenn jemand eine Wohnung anmieten möchte, dann soll er sich um die Formalitäten selber kümmern. Das gehört zum Komplex "Wohnung" dazu. Droht der Betroffene aus der Unterbringung in der Psychiatrie in die Obdachlosigkeit zu rutschen, dann würde ich ihm einen Platz in einer stationären Einrichtung anbieten (i.d.R. § 67 SGB 12), von dort kann er sich dann in Ruhe eine eigene Wohnung suchen. Dabei hat er dann Unterstützung durch das Heimpersonal.

Gruß
Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 02:48 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39