Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuungsakte im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
Ich hab da nochmal eine Frage.
Kann man Einsicht in die Betreuungsakte des Betreuten fordern?
Wenn ja, Wie und ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 21.06.2010
Beiträge: 13
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Hallo,
Ich hab da nochmal eine Frage. Kann man Einsicht in die Betreuungsakte des Betreuten fordern? Wenn ja, Wie und Wo? Vorher war ein anderer Betreuer für die Angelegenheiten des Betreuten zuständig. Wie fordert man Akteneinsicht an oder bekommt man die Betreuungsakte früher oder später? LG Luka |
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#2 |
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Einsteiger
Registriert seit: 17.06.2010
Beiträge: 11
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Also ich habe auch einmal Akteneinsicht beantragt, weil ich als Ersatzbetreuerin bestellt war und die Hauptbetreuerin der Betreuten Geld unterschlagen hat. Ich hatte falsche Abrechnungen vermutet und bekam Akteneinsicht. Diese habe ich beim zuständigen Amtsgericht bei der Rechtspflegestelle beantragt.
Und meine Vermutung hat sich bestätigt, ich fand die falschen Abrechnungen. Gruß, Theoliene |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 31.08.2009
Ort: Neustadt (in einem von vielen)
Beiträge: 123
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Hallo,
in der Praxis handhabe ich es so, dass ich mich vorher telefonisch vergewissere, dass die Akte in der Abt. für Betreuungssachen beim Amtsgericht ist und nicht irgendwo bei Richtern oder Betreuungsstellen unterwegs. Da ein berechtigtes Interesse besteht, habe ich dann vorort beliebig lange Akteneinsicht. Grüße aus dem Norden inne-huhn |
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#4 |
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Gibt einen aus
Registriert seit: 07.06.2010
Ort: Bamberg
Beiträge: 111
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Ich wandere stets auf die Geschäftsstelle des Betreuungsgerichts und nehme die Akte für einige Tage zur Lektüre mit - ist zumindest in Bamberg kein Problem. Aber es empfiehlt sich, in der Tat erst anzurufen und nach dem Verbleib der Akte zu fragen, wenn man nicht ohnehin am Gericht zu tun hat.
edit: Typo |
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#5 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo zusammen,
ich mache das auch so wie Chrysologus. Am besten vorher noch mit dem Rechtspfleger klären dass man sich evtl. Kopien von bestimmten Dingen machen lassen möchte- spart Zeit und manchmal Wege. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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