Dies ist ein Beitrag zum Thema Patientenverfügung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Miteinander,
wie geht ihr mit dem Thema "Patientenverfügung" um. Ich habe eine 87jährige Dame zu betreuen. Was ist, wenn ...
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25.06.2010, 09:51 | #1 |
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Beiträge: 6
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Patientenverfügung
Hallo Miteinander,
wie geht ihr mit dem Thema "Patientenverfügung" um. Ich habe eine 87jährige Dame zu betreuen. Was ist, wenn Sie beispielsweise morgen ins Koma fällt. Weiß dazu jemand was bzw. wie wird das gehandhabt? DANKE für eure Antworten Gruß Bernie65 |
25.06.2010, 10:49 | #2 |
Admin/ Berufsbetreuer
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Beiträge: 4,805
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Hallo bernie 65,
willkommen im Forum. Deine Frage ist mir nicht so ganz klar. Du vertrittst deine Betreute. Wenn sie nun ihre Wünsche in einer Patientenverfügung geregelt hat hast du doch ganz klare Vorgaben über ihre Behandlungswünsche und kannst dementsprechend handeln. In dem Zusammenhang empfiehlt es sich die Änderungen im § 1904 noch einmal anzuschauen und die Rechtssprechung dazu zu lesen. (z.B. BGH v.17.03.2003- XII ZB 2/03 u.a.). Heute wird es ja wohl auch noch eein Entscheidung zu dem Thema geben. Gruß, Andreas |
25.06.2010, 19:32 | #3 |
Gesperrt
Registriert seit: 27.04.2010
Beiträge: 6
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hallo andreas,
also meine zu Betreuende hat keine Patientenverfügung. Wie geht man mit dem Thema um. Sollte man der Klientin zu einer Verfügung raten oder soll man es lassen? Danke für eine Antwort Bernie65 |
25.06.2010, 20:10 | #4 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Hallo,
also alles was du schriftlich hast erleichtert dir natürlich im Fall des Handelns deine Entscheidung. Wenn deine Betreute ihren Willen noch schriftlich fixieren kann (und auch will) dann ist das natürlich sinnvoll. Schau auch mal im §1904 BGB Abs.3 Gruß, Andreas Geändert von agw (25.06.2010 um 20:13 Uhr) |
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