Dies ist ein Beitrag zum Thema Was kann ich tun im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Zitat von Bolder
@Michaela:
Wer erfindet immer solche Legenden?
Also der Reihe nach:
Ein Einwilligungsvorbehalt ist kraft Bekanntgabe des ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#11 | |
|
Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,574
|
Zitat:
lese ich nicht. ich lasse vergnügt den gesunden Menschenverstand walten. Du wirst ganz lange, wo weiss ich allerdings nicht, suchen müssen um einen Richter zu finden der zum Betreuer sagt: gut gemacht, den EV der Bank nicht vorgelegt im Rahmen der Vermögenssorge. ![]() Ich weiss nicht so ganz das Vergnügen an Konstrukten nachzuvollziehen, gehts um Nebelkerzen? Der Bank war der EV bekannt und sie hat trotzdem ausgezahlt, ergo.....? Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
|
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| bankgeschäfte, einwilligungsvorbehalt, haftung, vermögensangelegenheiten, vermögenssorge |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|