Dies ist ein Beitrag zum Thema Haftpflichtversicherung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
interessant ist für die mich die Frage, ob ich als Betreuer für meine Betreuten eine Haftpflichtversicherung abschließen muss. ...
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Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 22.01.2010
Beiträge: 58
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Hallo zusammen,
interessant ist für die mich die Frage, ob ich als Betreuer für meine Betreuten eine Haftpflichtversicherung abschließen muss. Was passiert in einem Schadensfall? Haftet der Betreuer u.U. Was ist mit den Betreuten, die nicht geschäftsfähig sind und die u.a. aus diesem Grund vermutlich von einer Versicherungsgesellschaft keine Haftpflichtversicherung bekommen? Grüße Stephan |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Zitat:
Zitat:
Dasselbe, wie bei jedem anderen Versicherten, sofern keine "Deliktunfähigkeit" besteht und der Betreuer ordnungsgemäß die Erkrankung / Behinderung des Betreuten als mögliche Gefahrenerhöhung mitgeteilt hat. Zitat:
Details: Betreuerhaftung; ? Betreuungsrecht-Lexikon Und weitergehend: Betreuerhaftung ? Betreuungsrecht-Lexikon Grad das Deinert-Buch ist hoch empfehlenswert. Zitat:
Ausschlusskriterium für eine Haftpflichtversicherung ist die Deliktunfähigkeit. Und jemand, der dauerhaft nicht haftbar gemacht werden kann für Schäden die er verursacht, braucht natürlich auch keine Haftpflichtversicherung. Meiner Erfahrung nach sind solche Fälle aber eher die Ausnahme, denn die Regel.
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