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Haftpflichtversicherung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Haftpflichtversicherung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen, interessant ist für die mich die Frage, ob ich als Betreuer für meine Betreuten eine Haftpflichtversicherung abschließen muss. ...


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Alt 07.07.2010, 11:36   #1
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 22.01.2010
Beiträge: 58
Standard Haftpflichtversicherung

Hallo zusammen,
interessant ist für die mich die Frage, ob ich als Betreuer für meine Betreuten eine Haftpflichtversicherung abschließen muss. Was passiert in einem Schadensfall? Haftet der Betreuer u.U. Was ist mit den Betreuten, die nicht geschäftsfähig sind und die u.a. aus diesem Grund vermutlich von einer Versicherungsgesellschaft keine Haftpflichtversicherung bekommen?

Grüße
Stephan
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Alt 07.07.2010, 12:59   #2
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Zitat:
Zitat von Stephan Beitrag anzeigen
interessant ist für die mich die Frage, ob ich als Betreuer für meine Betreuten eine Haftpflichtversicherung abschließen muss.
Kurz und bündig: Das wäre höchst ratsam. "Müssen" tust Du nicht.

Zitat:
Was passiert in einem Schadensfall?
Bei versicherten Betreuten?
Dasselbe, wie bei jedem anderen Versicherten, sofern keine "Deliktunfähigkeit" besteht und der Betreuer ordnungsgemäß die Erkrankung / Behinderung des Betreuten als mögliche Gefahrenerhöhung mitgeteilt hat.


Zitat:
Haftet der Betreuer u.U.
Ja.
Details: Betreuerhaftung; ? Betreuungsrecht-Lexikon
Und weitergehend: Betreuerhaftung ? Betreuungsrecht-Lexikon
Grad das Deinert-Buch ist hoch empfehlenswert.


Zitat:
Was ist mit den Betreuten, die nicht geschäftsfähig sind und die u.a. aus diesem Grund vermutlich von einer Versicherungsgesellschaft keine Haftpflichtversicherung bekommen?
Geschäftsfähigkeit hat damit nix zu tun, sofern der Betreuer stellvertretend die Versicherung abschließt - außer allenfalls indirekt bei Streitigkeiten über Vermögensschäden, die der Betreute verursacht hat - und da braucht's bei Geschäftsunfähigkeit ohnehin keine Haftpflichtversicherung.

Ausschlusskriterium für eine Haftpflichtversicherung ist die Deliktunfähigkeit. Und jemand, der dauerhaft nicht haftbar gemacht werden kann für Schäden die er verursacht, braucht natürlich auch keine Haftpflichtversicherung.
Meiner Erfahrung nach sind solche Fälle aber eher die Ausnahme, denn die Regel.
__________________

Chesterfield ist offline  
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