Dies ist ein Beitrag zum Thema Haftungsrechtliche Frage - Dringend im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
Kann mir jemand sagen, wer nach dem Tod einer betreuten Person für Schäden an einem Haus haftet?
Hätte das ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 07.05.2010
Beiträge: 19
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Hallo,
Kann mir jemand sagen, wer nach dem Tod einer betreuten Person für Schäden an einem Haus haftet? Hätte das Haus nach dem Tod nicht sofort durch die Berufsbetreuerin gesichert werden müssen? Zum Beispiel nachsehen, ob Fenster richtig geschlossen sind usw. Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe. LG Julia |
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#2 | ||
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Forums-Geselle
Registriert seit: 12.06.2010
Beiträge: 104
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Zitat:
Zitat:
Betreuung endet mit dem Tod der Betreuten. Wann der seltene Fall der Notgeschäftsführungspflicht gegeben ist, ist fraglich und von den Tatsachen abhängig. Gern geschehen Bolder |
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 07.05.2010
Beiträge: 19
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Hallo,
wenn's doch nur so einfach wäre! So wie ich das im Web gelesen haben, hat der Betreuer nach dem Tod bei Gefährdung des Nachlasses die Pflicht der Notgeschäftsführung, wenn Erben noch nicht endgültig bekannt, und Testamentsvollstrecker vom AG auch noch nicht ernannt wurde. In diesem Fall ist die Erbschaftsfrage noch in der Schwebe, und nur der Berufsbetreuer ist im Besitz der Hausschlüssel. Also, was tun? LG Julia |
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#4 |
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"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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hi julia,
welch schlimmer schaden ist denn eigentlich am haus entstanden? ich mein, häuser stehen doch öfter mal leer. gruß, zeiten |
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#5 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 12.06.2010
Beiträge: 104
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Zitat:
Die sollen einen Nachlasspfleger bestellen, oder die Schlüssel an die Erben aushändigen. Durch den Tod des/der Betreuten ist das Betreueramt erloschen. Aus die Maus. Als Privatperson geht den Betreuer das Haus nix an, zumal er nicht mehr bezahlt wird. Die Notgeschäftsführung greift, wenn z. B. Kühe gemolken und gefüttert werden müssen. Wenn ich die Wahl habe: Von den Erben beschuldigt zu werden, ich hätte fensterschließender Weise die versteckten Goldbarren geklaut oder stattdessen mal kurz zum Nachlassgericht zu fahren, dann ginge ich freiwillig nie mehr in das Haus der Verstorbenen. Die Frage ist eine andere: Wieso hat der Betreuer überhaupt die Hausschlüssel in seinem Besitz? LG Bolder |
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#6 |
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Einsteiger
Registriert seit: 07.05.2010
Beiträge: 19
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Ich wurde von Nachbarn der Verstorbenen darüber informiert, dass Fenster offen stehen. Evtl. Schäden durch die Unwetter in den letzten Tagen, mögliche Feuchtigkeitsschäden und in der Folge Schimmelbildung.
Warum die Berufsbetreuung die Schlüssel immer noch im Besitz und nicht beim Nachlassgericht abgegeben hat, kann ich nicht sagen. Die Frage wer letztendlich erbt ist wegen kommender Erbschafts-ausschlagung durch gesetzl. Vertreter der im Testament eingesetzten minderjährigen Erbin noch nicht geklärt, so dass der Nachlass durch die Berufsbetreuung noch nicht an die möglichen Erben übergeben werden kann und der Testamentsvollstrecker ist auch noch nicht endgültig ernannt. Habe vorhin nachgesehen. Inzwischen ist ein Fenster zugemacht worden. Dachfenster stehen immer noch auf. Gruß Julia |
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#7 |
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Dipl. Rechtspflegerin
Registriert seit: 02.01.2010
Beiträge: 84
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Tach!
Der Hausschlüssel der verstorbenen Person ist durch den Betreuer definitiv NICHT beim Nachlaßgericht abzugeben. Was soll denn das Gericht mit dem Schlüssel und vorallem wo soll der aufbewahrt werden? Das Nachlaßgericht ist schließlich kein Fundbüro! Der Hausschlüssel verbleibt beim Betreuer und dieser übergibt den dann an die Erben oder den durch das Nachlassgericht bestellten Nachlaßpfleger. Angenommen die verstorbene Person wäre nicht betreut worden, dann stünden die Fenster nach dem Tod trotzdem auf. Wie schon richtig gesagt wurde, die Betreuung endet mit dem Tod der betreuten Person. Mit freundlichen Grüßen Stracciatellamaus
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... nun weiß ich wieder Bescheid ...
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#8 |
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Gesperrt
Registriert seit: 20.02.2010
Ort: Ruhrpott
Beiträge: 14
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Hallo,
kennst Du die Betreuerin denn persönlich? Wäre evtl. die Möglichkeit gegeben, mit ihr zusammen kurz in das Haus zu gehen? Ist ja keine große Sache, mal eben einen Kontrollgang zu machen. Die Viertelstunde wird doch eine Betreuerin wohl Zeit haben - es muss ja nicht immer ALLES nur streng nach Gesetzen gehandhabt werden, schlimm! Für alles andere haben Menschen auch Zeit - die ganze WM lang haben die Leute stundenlang Fußball geschaut, das geht ja auch...weils ihnen nämlich Spaß macht. Und wenn jemand der (noch nicht mal feststehenden) Erben tatsächlich Interesse daran hätte, einen Diebstahl zu unterstellen, könnte derjenige das so oder so tun - ob nun vom Schlüssel Gebrauch gemacht würde oder nicht. Jemandem der einen Schlüssel zu einem Haus hat, das ihm nicht gehört, kann man immer - bei Vorliegen entsprechendem Charakter - Dinge unterstellen. Wenn ich an das furchtbare Unwetter mit Hagel denke, das hier bei mir vor 2 Tagen spätabends/nachts wütete - es hat durch 6 fest GESCHLOSSENE Fenster in meine Wohnung hineingeregnet wie ein Sturzbach (weil solch eine Kraft dahintersteckte und die 40 Jahre alten Fenster allesamt undicht sind), ich musste 20 Handtücher im Minutentakt auswechseln, der Boden war ebenfalls nass - da können in einem unbewohnten Haus, welches nicht mal kontrolliert wird, schon massive Schäden auftreten, vor allem wenn die Fenster sogar teilweise offen sind. Gruß |
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#9 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 12.06.2010
Beiträge: 104
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Stracciatellamaus,
wenn ich davon ausgehe, dass Hausschlüssel keine Wertgegenstände oder Kostbarkeiten sind, dann hast Du sicherlich damit Recht, dass das Nachlassgericht kein Fundbüro ist. Wenn ich aber schuldbefreiend leisten will und mir nicht bekannt ist, an wen zu zahlen oder herauszugeben ist, dann gehe ich halt zur nächsten Hinterlegungsstelle beim Amtsgericht. Irgendeiner der – zumindest bei uns – hilfsbereiten Rechtspfleger wird mir, auf den konkreten Fall von Julia bezogen, bestimmt erklären, dass es Job des Nachlassgerichtes ist, „bis zur Annahme der Erbschaft für die Sicherung des Nachlasses zu sorgen“ (1960 BGB). Dort wird man zwar auch keine große Lust haben, dass Dachfenster im Haus einer jüngst verstorbenen zu zumachen. Stattdessen wird das Nachlassgericht aber in die Hufe kommen und Erben oder Nachlasspfleger mit der Nachlasssicherung beauftragen. Für mich als (durch Tod entlassener, also vormaliger) Betreuer bringt das völlig stressfrei zwei Vorteile: 1. Bin ich meine möglicherweise tatsächlich vorhandene und die mir von der Nachbarschaft angedichtete vermeintliche Haftung für das Haus los. 2. Habe ich die Chance, für ein Vermögen das ich sowieso gut kenne, zum Nachlasspfleger bestellt zu werden. LG Bolder |
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#10 |
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Gesperrt
Registriert seit: 26.03.2010
Ort: Hannover
Beiträge: 10
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Moin!
In hannover gibt es bei den ordnungsamt eine Stelle für nachlassangelegenheiten. Die bestellen den bestatter, versiegeln die wohnung, schalten das nachlassgericht ein usw. in einer randgemeinde von hannover hat das das Fundbüro! erledigt. hacke |
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