Dies ist ein Beitrag zum Thema Bekleidungsgeld für Heimbewohner/ Wohngeld im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, steht Heimbewohnern Bekleidungsgeld 2x jährlich zu?
Bei Betreuten mit Arbeitslosengeld II ist das Wohngeld schon in der Grundsicherung nit ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 25.07.2010
Ort: 19077 Lübesse
Beiträge: 1
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Hallo, steht Heimbewohnern Bekleidungsgeld 2x jährlich zu?
Bei Betreuten mit Arbeitslosengeld II ist das Wohngeld schon in der Grundsicherung nit enthalten oder muss es extra beantragt werden? Gruß wblock Geändert von wblock (08.08.2010 um 10:47 Uhr) |
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#2 |
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Stammgast
Registriert seit: 14.10.2009
Ort: Region Hannover
Beiträge: 761
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Grüß Gott, und herzlich willkommen, aber meinst Du nicht, dass Deine Frage hier (Vorstellungen) unplaziert ist? Gruß aus Gehrden bei Hannover, ![]() thomzim
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"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Beiträge: 441
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Hallo!
ALG II und Wohngeld schliessen einander aus, da bei ALG II ja die Miete für eine angemessene Wohnung bereits voll bezahlt wird. Gruss, MurphysLaw |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 31.08.2009
Ort: Neustadt (in einem von vielen)
Beiträge: 123
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Das ist unterschiedlich, bei manchen Sozialämtern bekomme ich den Betrag nur für das Halbjahr (d.h. es kann bei Bedarf zweimal im Jahr beantragt werden und es erfolgen auch 2 Zahlungen) bewilligt. Allerdings wickeln die meisten Sozialämter das Bekleidungsgeld in einer Zahlung pro Jahr ab.
Bekleidungsgeld ist für mich eine Frage des Bedarfs und weniger des "Zustehens". Wenn kein Bedarf, dann auch kein Antrag. Gruß inne-huhn |
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#5 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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inne-huhn, das hast Du echt gut auf den Punkt gebracht
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#6 | |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 03.06.2009
Beiträge: 45
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Zitat:
Bedeutet dies, dass im Falle der Aufhebung der ALG II-Leistungen und somit Anspruch auf Grundsicherung, auch mehr gezahlt werden könnte, oder bleiben die Sätze gleich. Unser Fall: Zur Zeit bekommt der Betreute nur einen Mietanteil und muss für den Rest ( Betreuungskosten, da er in einer Anlage mit betreuten Wohnen lebt ) selbst aufkommen. Aufgrund von dauerhafter Erwerbsunfähigkeit wurden die ALG II-Leistungen zum 01.09.2010 aufgehoben. Bestünde beim Bezug von Grundsicherung die Möglichkeit, dass die Betreuungskosten, gerade auch im Hinblick auf seine Erwerbsunfähigkeit, vom Sozialamt mit übernommen werden ? Gruß SBS
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#7 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo SBS!
Anteilige Betreuungskosten sind nur dann zu zahlen, wenn man mit seinem Einkommen oder Rente über einer gewissen Grenze liegt (die ich leider hier -zuhause - grad nicht parat habe) Kenne eigentlich keinen Fall, wo ALG II- oder Grundsicherungsempfänger Betreuungskosten zahlen müssen, da man allein mit diesem Einkommen nicht über der Grenze liegt. Grüße v. Annatevka (Gib mal Bescheid, wenn ich die Richtbeträge für Beteiligung an Betreuungskosten nachreichen soll, sind unterschiedlich, je nachdem ob einzelne Person oder Ehepaare) |
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#8 | |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 03.06.2009
Beiträge: 45
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Zitat:
ich wäre an den Richtbeträgen sehr interessiert. Der Betreute lebt allein in der SWA. Er ist zu 100 % schwerbeschädigt. Wäre er in einem Heim untergebracht, müsste man doch auch für die Kosten aufkommen ![]() Danke dir herzlich SBS
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#9 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo nochmal SBS!
Hoffe das wird jetzt nicht zu kompliziert, da es NATÜRLICH keine ganz einfache Rechnung ist... Obergrenze liegt zunächst mal bei 718 Euro. Damit ist natürlich nicht einfach das Einkommen gemeint. Bei einer Person ist es so: 1. Zu den 718 Euro addierst du die Kaltmiete + Betriebskosten (nicht die Heizkosten) (In meinem Beispielfall komme ich da auf 1003,46 Euro) 2. Dann wird das Einkommen aufgelistet, z.B. Rente, Wohngeld, etc. Davon könnte man dann noch kleinere Beträge abziehen, wie z.B. Monatsmarke / öffentliche Verkehrsmittel, wenn derjenige in die Werkstatt geht, Arbeitsmittelpauschale von 5,20 Euro + Versicherung 6 Euro. In meinem Beispiel verdient xy 838,84 Euro und bekommt 52 Euro Wohngeld. Dann abzüglich 5,20 AMP Das macht ein anrechenbares Einkommen von 885,64 Euro 3. Im letzten Schritt wird von diesem Einkommen (885, 64) die Einkommensgrenze (Beispiel: 1003,46) abgezogen. In diesem Fall kommen wir auf einen Minusbetrag, der Klient muss nichts bezahlen. In einem anderen Fall habe ich evtl. ein Einkommen von 1200 Euro (ist jetzt mal fiktiv), dann käme ich unterm Strick auf ca. 197 Euro, die der Klient drüber liegt. Er muss dann allerdings nicht 197 Euro für Betreuung zahlen, sondern nur 80 % ("Angemessenheit"). Der fiktive Klient zahlt dann also 157,60 Euro anteilige Betr.kosten. Ich hoffe diese Rechnung lässt sich auf deinen Klienten übertragen???!! Ansonsten schau im SGB XII § 85!!! Eigentlich müsste der Betreute auch Abrechnungen hierüber bekommen, wo du die einzelnen Posten dann nachvollziehen kannst!! Bei Unklarheiten auch einfach im Bezirksamt nachfragen. Beim Einkommen zählt natürlich brutto. Noch bis vor einiger Zeit hatten es die Bezirksämter recht unterschiedlich gehandhabt mit der Berechnung, also musst du mal schauen. (Mittlerweile ist es in Berlin recht einheitlich) Viele Grüße, Annatevka |
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#10 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 03.06.2009
Beiträge: 45
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Hallo Annatevka,
vielen Dank für deine ausführliche Berechnungsgrundlage, die mir auf jeden Fall schon geholfen hat, überhaupt mal eine Übersicht zu bekommen ![]() Ich warte jetzt mal den Bescheid bezüglich der beantragten Grundsicherung ab und werde dann weitersehen. Berichte gerne weiter. Danke und viele Grüße SBS |
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