Dies ist ein Beitrag zum Thema Bestellung Berufsbetreuer gegen den Willen meiner Großeltern im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
bin ganz neu hier im Forum, da ich mir große Sorgen um meine Großeltern mache und daher dringend Ihre ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 03.08.2010
Beiträge: 1
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Hallo,
bin ganz neu hier im Forum, da ich mir große Sorgen um meine Großeltern mache und daher dringend Ihre Hilfe brauche. Zur Vorgeschichte: meine Oma ist an Alzheimer erkrankt, zeitweise erkennt sie ihren Mann nicht mehr und läuft weg, weil sie zurück zu ihren Eltern möchte (schon seit langer Zeit verstorben). Sie musste Anfang Juli sogar von der Polizei gesucht werden. Mein Opa hat Demenz und Schwierigkeiten, finanzielle Angelegenheiten selbst zu regeln. Aus diesem Grund hat vor ca. einem halben Jahr meine Tante eine Betreuung beim Amtsgericht angeregt. Geplant war, dass meine Tante und meine Mutter Betreuer für ihre Eltern werden. Darauf hin wurden meine Großeltern von einem Neurologen begutachtet, der jedoch der Meinung war, dass meine Großeltern noch für einige Zeit ohne Probleme weiterhin alleine in ihrem Haus wohnen können. Ende Juli sollten meine Großeltern dann Besuch vom Mitarbeiter der Betreuungsstelle erhalten. Sie weigerten sich jedoch, ihm überhaupt die Tür zu öffnen. Darauf hin erkundigte sich der Mitarbeiter der Betreuungsstelle bei meiner Tante, ob bei meinen Großeltern Suizidgefahr bestünde. Dies konnte meine Tante nicht ausschließen. Wenige Tage später erhielten meine Großeltern den Gerichtsbeschluss, dass für sie im Eilverfahren eine Berufsbetreuerin ernannt wurde (mit vollumfänglichen Sorgebereichen). Meine Großeltern sind sehr aufgebracht und erbost über die Bestellung einer Betreuerin. Wenn überhaupt, dann soll sich nach ihrem Wunsch jemand aus der Familie kümmern. Aber eigentlich lehnen sie eine Betreuung insgesamt ab. Auf folgende Fragen brauche ich nun dringend eine Antwort oder Ratschläge von Ihnen: − Ich habe für meine Großeltern Beschwerde gegen den Gerichtsbeschluss eingelegt mit der Begründung, dass nach ihrem Wunsch die Betreuung von ihren beiden Töchtern übernommen werden soll, und eine entsprechende Einverständniserklärung von meiner Mutter und meiner Tante beigefügt. Wie lange dauert es ungefähr, bis über diese Beschwerde entschieden wird? − Die Betreuerin hat meine Großeltern - trotz Eilverfahren und einer entsprechenden Zusicherung - noch nicht besucht. Für meinen Opa wären jedoch einige finanzielle Angelegenheiten dringend zu erledigen (das hat meine Tante der Betreuerin telefonisch mitgeteilt). Wie sollte hier weiter vorgegangen werden? Ist es ratsam, die Betreuerin schriftlich aufzufordern, sich um die finanziellen Angelegenheiten zu kümmern? Ich möchte keinen Streit mit der Betreuerin, nur dass sie sich endlich kümmert, bis wir dann die Betreuung übernehmen. − Meine Großeltern werden sich weigern, die Betreuerin ins Haus zu lassen oder jedenfalls ihr Unterlagen auszuhändigen. Deshalb meine Frage an Berufsbetreuer: wie handeln Sie in solchen Situationen, wenn die Betreuten sich unkooperativ verhalten? Meine Familie würde versuchen zu vermitteln, aber meine Großeltern können sehr stur sein, insbesondere da mein Opa trotz zahlreicher Erklärungen meinerseits nicht versteht, was eine Betreuung wirklich für ihn bedeutet. Er ist überzeugt, dass ihn niemand entmündigen kann, er keine Hilfe braucht und niemanden in sein Haus lassen muss. − Kann die Betreuerin meine Großeltern gegen ihren und unseren Willen in ein Altenheim einweisen? Werden vor Einweisung ins Heim die Angehörigen informiert und Wünsche der Angehörigen (z.B. ein bestimmtes Heim) berücksichtigt. Meine größte Sorge ist derzeit, dass meine Großeltern sich unkooperativ gegenüber der Betreuerin verhalten und dann von ihr ins Heim eingewiesen werden. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen nicci |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo nicci,
nicht einfach das Ganze. Anscheinend wurde versucht den Wünschen der Grosseltern nachzugehen aber diese haben nicht mitgespielt. Wenn dann die Gefahr im Raum steht, dass etwas passieren könnte, können diese Wünsche aber tatsächlich keine beachtung mehr finden. das ist jetzt mit der Bestellung einer Berufsbetreuerin geschehen. Zu Deinem Einspruch kann ich Dir lediglich sagen: wenn jemand etwas möchte/sich wünscht, dann wird er diesen Wunsch auch äussern müssen. Das muss er dann selbst machen, das Verwandte Wünsche "übermitteln" hat nicht allzuviel Wert. Die Erwartung, dass die Betreuerin unbedingt aktiv werden solle wenn sie keine Unterlagen in die Hand bekommt und ihre Betreuten nicht persönlich sprechen kann halte ich für unrealistisch. Die Betreuten sind die Grosseltern und nur diese, nicht Onkel Tanten, Nichten usw. Wie das alles weitergehen wird, ob Heim oder nicht usw. wird hauptsächlich von dem Verhalten der Grosseltern abhängig sein. Sobald sich jemand nicht mehr selbst vorstehen kann und sich damit in Gefahr bringt werden alle Mittel ergriffen werden müssen um zu versuchen denjenigen aus der Gefahrenzone zu bringen. Wegen mangelnder Mitarbeit wird niemand ins Heim eingewiesen werden, aber vielleicht weil das Leben alleine zu Hause zu gefährlich ist. Grüsse Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 27.07.2010
Beiträge: 15
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Grundsätzlich wird immer versucht eine Betreuung durch nahe Familienangehörigen zu ermöglich.
Warum diese nicht gefragt worden sind, ist mir nicht klar und einfach ein Betrufsbetreuer ernannt worden ist. Selbstverständlich kannst Du mit entsprechender Vollmacht deiner Grosseltern versuchen, Beschwerde einzulegen, natürlich mit entsprechenden Begründungen. Du kannst versuchen diese wieder rückgänig zu machen und selbst die Betreuung übernehmen. Gerichtskosten entstehen in der Regel nicht. Die Anberaumung der Verhandlung kann einige Monate dauern, je nach Auslastung des Amtsgerichts. Die Grosseltern hätten gefragt werden müssen, ob Sie eine Betreuung wünschen. Wenn diese dies ablehnen, wird es schon schwieriger. Eine Einweisung in ein Heim nur mit Zustimmung des Gerichts. Es kann dann passieren, das ein berufsmässiger Betrreuer eingesetzt wird,aber die nahen Verwandten mussen trotzdem gefragt werden. Der Betreuer kostet natürlich "Kohle". Was die finanziellen Dinge anbetrifft, gehe ich mal davon aus, dass der Betreuer die Konten nicht gesperrt hat für die Grosseltern. Sind Vollmachten für das Konto vorhanden ? Auch hier zeigt sich, man muss zu Lebzeiten wenn man noch "normal" im Kopfe ist, seine Sachen regeln( z.B. Generalvollmacht). Dann passieren solche Dinge nicht. Gruss Kai |
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#4 | ||||||||
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"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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hi zusammen,
Zitat:
außerdem: angeregt wird die betreuung, weil die finanzen nicht mehr geregelt werden können. der neuro aber meint, sie kämen allein klar. dann gibt es absolut keine kooperationsbereitschaft mehr von seiten der großeltern. (sie müssen niemanden ins haus lassen müssen, sie hätten auch einen termin bei gericht wahrnehmen können... wie kommt es, dass sie mit dem neuro geredet haben?) und dann sind sie urplötzlich auch noch suizidal? und jetzt geht es dir vorrangig doch wieder nur um die finanzen??? auf außenstehende wirkt das sehr unverständlich und verworren. da drängt sich der verdacht auf, dass da was innerhalb der familie nicht stimm. bei solchen ungereimtheiten wird dann eine berufsbetreuerin eingesetzt. Zitat:
Zitat:
ich steh da echt auf dem schlauch. wie sollte sich die betreuerin denn endlich kümmern können, wenn sie keine unterlagen kriegt?Zitat:
Zitat:
Zitat:
wenn deine großeltern so versessen darauf sind, dass jemand diese überweisungen macht, sie aber der betreuerin keine unterlagen geben wollen, können sie, wem auch immer sie wollen, eine bankvollmacht geben. dann kann diejenige den bankkrams regeln und es brennt nix an. Zitat:
Zitat:
![]() die betreuten behalten weiterhin all ihre bürgerrechte. da ändert auch eine betreuung nicht dran. lg, z. Geändert von zeiten (15.08.2010 um 09:49 Uhr) |
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#5 |
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Einsteiger
Registriert seit: 27.07.2010
Beiträge: 15
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Hm, ein Betreuer kann bei einem Konto wenn eine Vollmacht für andere Personen erteilt sind, diese bei der Sparkasse/Bank sperren /löschen lassen, natürlich nicht für den Kontoinhaber, solange zumindest, bis keine andere Entscheidungen durch das Gericht getroffen worden sind.
Gruss Kai |
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#6 |
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Gesperrt
Registriert seit: 13.08.2010
Beiträge: 2
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ich finde das sehr interessant, was hier besprochen wird.ich konnte schon wertvolle tipps für mich gewinnen.
grüße derAdrian |
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#7 | |
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"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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Zitat:
ja das ist richtig, das kann er tun, denn der betreuer hat ja die rechtliche vertretung des betroffenen. ich halte es in diesem fall aber für unwahrscheinlich, er könnte nämlich auch die (finanzen-)betreuung niederlegen, was angezeigt wäre, wenn die versorgung der betreuten auf andere weise (also durch bankvollmacht) sichergestellt werden kann. gruß, zeiten |
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#8 | |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Hallo, Kai!
Wenn man ganz offenkundig recht wenig Ahnung von Betreuungsrecht hat, dann würde ich Aussagen wie diese ... Zitat:
Das geht nämlich nur in Hose...
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#9 |
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Einsteiger
Registriert seit: 27.07.2010
Beiträge: 15
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Das sind Tatsachen, lieber Chesterfield.
Vielleicht habe ich keine Ahnung. Gruss Kai |
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#10 |
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"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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das ist quatsch, das meint chester. niemand kann dir dein eigenes konto sperren, nicht ein betreuer, nicht mal ein gericht.
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