Dies ist ein Beitrag zum Thema Erscheinen beim Anhörungstermin als Angehörige im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo
Ich habe eine Frage. Ich habe ein Einladung vom Amtsgericht bekommen in der drine steht
in obiger Sache ist ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 14.08.2010
Beiträge: 3
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Hallo
Ich habe eine Frage. Ich habe ein Einladung vom Amtsgericht bekommen in der drine steht in obiger Sache ist zur Anhörung anberaum worden der termin bei dem termin geht es insbesondere um die Betreuerbesellung und die Erörterung der Betreuungsgutachten um meine Eltern. Nun wollte ich nachfragen ob ich zu den termin hin muss und was passieren kann wenn ich dort nicht erscheine ? Weiß einer von euch vielleicht auch um was es genau geht und wie lange es vielleicht dauern würde ? Ich danke euch im vorraus für eure antwort. |
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#2 |
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ehrenamtliche Betreuerin
Registriert seit: 06.04.2008
Beiträge: 98
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Hallo Paddy,
ich lese aus Deinem Beitrag, dass für Deine Eltern eine Betreuung angeregt wurde und Du als Betreuer vorgeschlagen wurdest. Deine Eltern wurden auch schon befragt und sie haben evtl. angegeben, dass sie dich als Betreuer möchten. Ich rate Dir, gehe zu dem Termin. Du wirst dort informiert, in welchen Bereichen Unterstützung nötig ist. Solltest Du den Termin nicht wahrnehmen, nimmt das Betreungsgericht an du hättest kein Interesse und bestellt einen anderen Betreuer. Habe keine Angst vor der Betreuung. Wenn man es genau nimmt, unterstützt man doch seine Eltern schon vorher in den Bereichen wo es nötig ist. z.B. Überweisungen, Anträge oder Formulare ausfüllen, zum Arzt begleiten, usw. So war es bei mir auch. Ich bin seit einigen Jahren Betreuerin meiner Großmutter. Habe die meisten Aufgabenbereiche schon vorher gemacht: z.B. Anträge bei Behörden ausgefüllt, da Oma die deutsche und lateinische Schrift mischt. Als dann die Gutachterin meine Oma anhörte, erzählte sie das ich schon seit Jahren bei einigen Angelegenheiten helfe und sie deshalb möchte, dass ich es auch in Zukunft mache. Gruß Draconis |
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#3 |
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"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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guten morgen paddy,
ich würde es so machen: wenn dir viel an deinen eltern liegt, würde ich dort hingehen. falls das nicht so ist, dann würde ich es nicht tun. das erscheinen dort ist keine "pflicht", so dass dir daraus auch kein persönlicher schaden entsteht, falls du nicht dort hingehst. lg, zeiten |
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#4 |
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Einsteiger
Registriert seit: 27.07.2010
Beiträge: 15
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Ich würde da hingehen.
Wenn möglich übernehme die Betreuung deiner Eltern, sonst wird ein Betreuer eingesetzt und der kostet Geld. Kenne das aus eigener Erfahrung. Kosten für den berufsmässigen Betreuer (RA) in einem 3/4 Jahr ca.Euro 12.000,-- .Gruss Kai |
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#5 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Sorry, das ist eine absolut unrichtige und quatschige Antwort.
![]() Es ist leicht überall nachzulesen wie die Vergütungen gestaffelt sind, z.B. im Betreuungsrechtlexikon von Horst Deinert. Von 12 000 Euro in einem 3/4 Jahr ist man auch als Anwalt leider weit entfernt.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#6 |
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Gesperrt
Registriert seit: 14.08.2010
Beiträge: 3
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Das problem ich ja auch das ich leider selbst krank bin und die betreuung nicht über nehmen kann. Es ist für mich sehr schwirich dort hin zu kommen. Daher hatte ich etwas sorge das ich damit äger bekommen könnte weil es ja ein termin von einer richterrin ist. Ich bedanke mich bei euch allen für eure antworten.
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#7 |
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"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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hi paddy,
du kannst auch einfach dort anrufen und den termin absagen. dann kannst du auch gleich sagen, dass du die betreuung selber nicht übernehmen kannst. wird dir keiner den kopf abreißen. lg, z.
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#8 |
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Gesperrt
Registriert seit: 14.08.2010
Beiträge: 3
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ich hatte versucht dort an zu rufen die meinte da zu mir es wäre wichtig das ich komme da es um meine Eltern geht ich meiste sorge habe ich davor wenn ich dort nich erscheine das ich auf irgendeine art äger mit dem gericht bekommen könnte wegen nicht erscheinen
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#9 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Hallo Paddy
Wenn Du krank bist und deshalb nicht am Gericht erscheinen kannst, hol Dir ein Attest vom Arzt. Ärger hastDu sicherlich nicht zu erwarten, es ist ja schließlich nicht eine Zivil- oder sonstige Klage, die verahndelt wird. Wenn es Dir eine zu hohe Belastung zu sein scheint, die Betreuung zu übernehmen, dann kannst Du sie auch ablehnen. Es gibt keinen Zwang mehr Betreuungen übernehmen zu müssen (Bei den Vormundschaften war das früher anders). Wenn an Deiner Stelle ein Berufsbetreuer die Aufgebe übernimmt, dann kostet das zwar Geld, aber die Horrormärchen von Kai treffen sicherlich nicht zu. Viel Glück wünscht Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#10 |
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Einsteiger
Registriert seit: 27.07.2010
Beiträge: 15
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Hallo Michaela !
Die genannte Summe ist mit allem drum und dran. Diese Summen können anfallen. Wir machen ja hier keine Märchenstunde. Gruss Kai |
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