Dies ist ein Beitrag zum Thema Testamentsvollstrecker im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Am liebsten wäre es mir, wenn im "Falle eines Falles", sprich nach meinem Ableben, weder Freunde noch Verwandte in meiner ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 05.01.2009
Beiträge: 72
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Am liebsten wäre es mir, wenn im "Falle eines Falles", sprich nach meinem Ableben, weder Freunde noch Verwandte in meiner Wohnung "rumkramen". Ich würde gerne sowohl die Auflösung der Wohnung, als auch die Organisation der Beerdingung und alle sonstigen Formalitäten einem "Fremden" übertragen.
Nun habe ich gelesen, dass es Testamentsvollstrecker gibt, die das alles organisieren und die man auch vom Amtsgericht? / Nachlassgericht? bestimmen lassen kann. Sie regeln auch den ganzen "Schreibkram" rund um das Erbe und das Ableben. Ist das richtig und wie hoch muss das Vermögen mindestens sein, dass jemand der vom Amtsgericht oder so bestimmt wird, das auch übernimmt. Wie schnell kann derjenige "berufen" werden? Wenn er die Beerdigung organisieren soll, muss das ja reletiv schnell gehen. Das Testament wird ja vermutlich erst später eröffnet!? Kennt sich da jemand aus? |
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#2 |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
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Hallo Evi,
ich bin mir nicht ganz sicher ob du einen Nachlaßverwalter oder einen Testamentsvollstrecker meinst. Ein Nachlaßverwalter wird aber in der Regel nur eingesetzt wenn es keine Erben gibt und ein zu verwaltender Nachlass vorhanden ist. Zum Testamentsvollstrecker siehe hier: Testamentsvollstrecker ? Wikipedia Gruß, Andreas |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 05.01.2009
Beiträge: 72
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Danke für den Link!
![]() Den Unterschied zwischen Nachlassverwalter und Testamentsvollstrecker versuche ich gerade herauszufinden. Der Nachlassverwalter wird, wie du geschrieben hast, eingesetzt, wenn es keine Erben gibt. So sehe ich das auch. Wenn ich es richtig verstanden habe, kann man den Testamentsvollstrecker in seinem Testament festlegen. Er regelt u. a. auch die Verteilung des Vermögens an die Erben und überwacht die Einhaltung der Auflagen. Man kann jeden dafür vorsehen, wenn er damit einverstanden ist, aber auch einen vom Gericht bestimmen lassen. Er bekommt dafür einen prozentualen Anteil des Vermögens. |
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#4 |
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"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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hi, hab grad erst gedacht, dass wär ne coole gute idee, weil ich auch keinen hier drin zum schnüffeln haben wollen würde.... und dann denk ich, scheiß drauf, irgendwann muss man ja mal loslassen. tot is nen guter zeitpunkt finde ich.... nur so gedacht.
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#5 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 05.01.2009
Beiträge: 72
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Hallo zeiten,
loslassen werde ich dann wohl auch, mehr oder weniger freiwillig ![]() Haben andere auch schon geschafft. Ich habe sogar vor, schon jetzt in nächster Zeit mehr zu entrümpeln und loszulassen. Aber wie sagt man, "der Weg zur Hölle ist mit guten Vorsätzen gepflastert. "Was mich aber stört, ist, wenn Menschen nur aus Neugierde in dem Hab und Gut anderer "rumkramen" und sich dann evtl. noch über das was sie vorfinden bei anderen "auslassen". Ich denke nicht, dass das in meinem Freundes- und Verwandtenkreis so stattfinden würde, habe es aber schon oft bei anderen so erlebt. Da finde ich es besser, ein Fremder räumt aus. Ein "Profi" ist emotional nicht so beteiligt und wird hoffentlich auch, z. B. Tagebuchaufzeichnungen ungelesen vernichten, wenn es so gewünscht wird. Ich lege im Leben sehr viel Wert auf meine Privatsphäre und achte auch die der anderen. Nach dem Tod möchte ich die auch gewahrt wissen. Geändert von Evi (15.08.2010 um 21:45 Uhr) |
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#6 | |||
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Zitat:
![]() Ein Nachlasspfleger (§§ 1960 ff BGB) wird vom Nachlassgericht bestellt zur Nachlasssicherung und u. U. auch -abwicklung, wenn keine Erben vorhanden bzw. noch nicht bekannt sind. Ein Testamentsvollstrecker wird von Dir persönlich (testamentarisch z. B.) bestimmt, damit er Deinen letzten Willen umsetzt. Das kann durchaus auch ein Bekannter sein oder ein Familienmitglied. (§§ 2197 - 2228 BGB) Zitat:
Zitat:
![]() Wenn man sich vorab mit dem künftigen Vollstrecker einigt, dass er das ehrenamtlich macht, dann muss das nicht zwingend etwas kosten.
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#7 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 05.01.2009
Beiträge: 72
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Danke Chesterfield, für die Infos!
Ich möchte eigentlich ganz bewusst als Testamentsvollstrecker niemanden aus meinem Umfeld. Erstens weil ich nicht will, dass Freunde und/oder Verwandte in meiner Wohnung rumkramen. Zweitens sind fast alle, die ich kenne, von ihrer eigenen "Bürokratie" (incl. Steuererklärung) nahezu überfordert !Ein Fremder wird es sicher nicht umsonst machen. Es gibt, glaube ich, so Tabellen, wo Prozentsätze des Vermögens festgelegt sind. Nur weiß ich nicht, wie hoch das Vermögen sein muss. Vielleicht sollte ich mal beim Gericht anrufen. Im Prinzip muss für die Erben auch nichts übrig bleiben , es sei denn, ich habe mal ein Haustier, das nach meinem Tod betreut werden muss. Vielleicht kann man da höhere Prozentsätze festlegen, wenn das Vermögen klein ist, damit es sich für den Testamentsvollstrecker lohnt und er den Auftrag annimmt.
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