Dies ist ein Beitrag zum Thema Probleme nach einer Schenkung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen!
Ich grüsse als "Neuer" alle die hier angemeldet sind!
Gerne stelle ich mich im entsprechenden Forum ausführlicher vor, ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 2
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Hallo zusammen!
Ich grüsse als "Neuer" alle die hier angemeldet sind! Gerne stelle ich mich im entsprechenden Forum ausführlicher vor, zuerst möchte ich euch jedoch von meinem Problem berichten und hoffe auf Tipps. Ein guter Freund und ehemaliger Nachbar von mir ist seit drei Jahren im Heim. Er hat seit gestern einen Berufsbetreuer. Er wollte gerne mich als Betreuer haben (ehrenamtlich), dies wurde jedoch abgelehnt da ich in der Verwaltung eines Heimes arbeite (nicht das in dem er wohnt). Es könnte ja zu Interessenskonflikten kommen. Verständlich! Nun ist es so, dass er mir vor ca. 2 Monaten sein KFZ, das seit 4 Jahren ungenutzt in der Garage stand geschenkt hat. Wir haben einen Schenkungsvertrag gemacht, alles wies sein soll. Das Auto ist beschädigt weil er wo dagegen gefahren ist. So hat er mir vor zwei Wochen noch 950,- Euro gegeben um alles reparieren zu lassen. Heute hat sich die Berufsbetreuerin bei mir gemeldet, ich sollte ihr die Haustürschlüssel übergeben (ich habe den Garten usw. gepflegt), was ich auch gerne mache. Und sie würde gleich das Geld wieder mitnehmen. Warum? Ist das so in Ordnung? Die Schenkung ist doch vollzogen, oder? Eine Verarmung droht auch nicht, es ist genügend Vermögen vorhanden. Einen Genehmigungsvorbehalt gab es auch nicht... Was sollte ich jetzt machen? Ich wäre sehr dankbar wenn ihr mir als Laien einen Tipp geben könntet! Die Fachbegriffe oben habe aus dem Internet und von Kollegen, nicht wundern... Danke und Gruß aus Straubing! |
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#2 |
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"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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eine schenkung kann nur dann rückgängig gemacht werden, wenn nachgewiesen ist, dass der schenker zum zeitpunkt der schenkung nicht geschäftsfähig war. frage also: ist der herr dement oder anderweitig "nicht zurechnungsfähig"? dann wäre es fair das geld zurückzugeben, sonst behalten, fertig.
es muss übrigens nachgewiesen werden, dass er zu dem schenkungszeitpunkt nicht geschäftsfähig war. je nachdem, wie lange das her ist und welche erkrankung vorliegt, ist das schwierig. ein bloßer verdacht, es könnte so gewesen sein, reicht nicht aus. falls das übrigens nicht der fall ist, kann er auch weiterhin schenkungen vornehmen. betreuerin hin oder her, er ist nicht entmündigt und kann mit seinem eigentum machen, was er möchte (solange er sich nicht selber dabei schadet - wenn er vermögend ist, sollte das nicht der fall sein). falls er aber nicht geschäftsfähig ist, dürfen keine weiteren schenkungen gemacht werden. gruß, zeiten |
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#3 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Schweigerlein
erst mal herzlich Willkommen hier bei uns ![]() Deine Fragen werden kaum beantwortet werden können befürchte ich. Ist denn in dem Schenkungsvertrag die Reparatur vielleicht mit enthalten? Dann gäbe es wahrscheinlich keine Probleme. Da hier niemand einschätzen kann ob Dein Freund noch wusste was er tat bei der Schenkung und der Geldübergabe lässt es sich schlecht bis gar nicht raten.Viel hängt vom geistigen Zustand Deines Betreuten ab und welche Diagnosen vorliegen. Grüsse Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#4 |
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"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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ha michaela, da war ich schnelllllller....
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#5 |
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Gesperrt
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 2
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Danke für die Antworten und die nette Aufnahme im Forum!
Der geistige Zustand ist sehr gut, er weiss seine gesamten Daten auswendig, von früher wie auch aktuell. Er kennt sich sogar ein bisschen im Betreuungsrecht aus und weiss wovon er spricht. Technisch ist er auf Höhe der Zeit, weiss genau was er machen und einbauen lassen müsste um sein Haus zu erhalten. Manchmal muss er halt ein bisschen länger überlegen, ganz normal glaub ich bei 86 Jahren. Aber von Demenz kann man glaub ich nicht sprechen...vielleicht ganz am Anfang. Mal ein bisschen zum geistigen Zustand soweit ich das wiedergeben kann. Zur Frage: die Reparatur war in dem Schenkungsvertrag nicht enthalten. Gruß, Jürgen |
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#6 |
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"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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hi,
dann ist doch alles klar. dann soll sich die betreuerin bei ihm rückversichern, ob das in ordnung ist und dann ist es gut. auch von mir herzlich willkommen im forum. ![]() zeiten |
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