Dies ist ein Beitrag zum Thema Tod des Betreuten, Erbausschlagung.... Whg.-Schlüssel, Geld auf Girokonto ? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
möchte über eine etwas seltsame Erfahrung bzgl. der Nachlaßregelung berichten:
Mitte April habe ich eine ehrenamtl. Betreuung eines Schwerstkranken ...
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#1 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 10.01.2010
Beiträge: 25
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Hallo,
möchte über eine etwas seltsame Erfahrung bzgl. der Nachlaßregelung berichten: Mitte April habe ich eine ehrenamtl. Betreuung eines Schwerstkranken übernommen. Mitte Juni ist mein Betreuter verstorben. Mein betreuter war verschuldet und alle Angehörigen haben das Erbe ausgeschlagen und mich bzgl. der Schlussrechnung entlastet. Weiterhin unterzeichnete mein Betreuter die Kündigung seiner Whg. (zum 30.07.10), da er aufgrund seiner Behinderung diese nicht mehr bewohnen konnte. Nun habe ich nach dem Tod meines Betreuten alle Stellen angeschrieben und über das Ende meiner Betreuertätigkeit informiert. FÜr weitere Fragen, habe ich an die Erben/ Nachlaßgericht verwiesen. Da ich einen Ersatzschlüssel der Whg. meines Betreuten habe, hatte ich beim Nachlaßgericht nachgefragt, was nun mit dem Verbleib dieses Schlüssels ist. Dort sage man mir dass dies alles dauern könne und ich den Schlüssel erstmal behalten soll. Auch das Pflegeheim in dem mein Betreuter verstorben ist, hat noch eine Kiste mit priv. Dingen meines Betreuten und auch noch einen weiteren Whg.-Schlüssel. Der Vermieter fragte nun des öfteren bei mir nach, was mit dem Schlüssel sei. Ich konnte ihm nur sagen was mir das Nachlaßgericht mitteilte und dass dies leider noch dauern kann bis ein Nachlaßpfleger dies alles regelt. Bis dahin ging ich davon aus, dass das Nachlaßgericht sich wohl irgendwann meldet. Auch erhalte ich weiterhin Mahnungen bzgl. der Schulden meines Betreuten. Nun rief ich heute erneut beim Nachlaßgericht an. Dort sagte man mir dass die Sache erledigt ist, da der Betreute verschuldet sei und auch kein Nachlaßpfleger zugeteilt wurde. -Wohl wegen der weiteren Kosten. Ich solle den Schlüssel an den Vermieter geben und fertig. Ob ich denn hierzu etwas schriftliches bekäme, verneinte die Dame vom Nachlaßgericht. Den Gläubigern solle ich mitteilen dass ich die Info über ein "Total-Verschulden" vom Nachlaßgericht bekommen hätte und hier leider keine Forderungen mehr gestellt werden können. Weiterhin hatte ich ja bei der Bank (sowie bei allen anderen Stellen) bekanntgegeben dass mein Betreuter verstorben ist. Ich habe seither nicht mehr auf das Konto (online-banking) zugegriffen, da ich davon ausging dass der Zugang seither gesperrt ist. Aber nein, ich habe noch Zugriff???!! Es befinden sich noch knapp 100,- auf diesem Girokonto. Ich bin davon ausgegangen, dass irgendwann ein Nachlaßpfleger sich mit mir in Verbindung setzt und ich dann die Whg. Schlüssel sowie dieses Konto übergebe. Was passiert nun mit dem restl. Geldbetrag? Wer hat Anspruch darauf? Jeder Gläubiger prozentual ? Ich bin ehrlich gesagt sprachlos. Bin gespannt auf eure Meinungen hierzu. Liebe Grüße Anna |
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#2 |
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"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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keine ahnung. du darfst jedenfalls sowieso nicht mehr tätig werden und auch nicht auf konto zugreifen.
lies mal hier Tod des Betreuten ? Betreuungsrecht-Lexikon gruß, zeiten |
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#3 | |||||||
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Hallo!
Na, es mag sonderbar klingen - aber das ist durchaus "Regelfall" bei überschuldeten Betreuten. Zitat:
Zitat:
![]() Zitat:
Dein Job als Betreuer ist auf alle Fälle vorbei. Zitat:
Ich würd ihn eher in der Hinterlegungsstelle des AG einreichen - falls die ihn überhaupt annehmen. Zitat:
Ich handhabe es in solchen Fällen so, dass ich sofort erkennbare Post ungeöffnet zurückgehen lasse mit Vermerk "Verstorben - Nicht mehr zuständig - Annahme verweigert". Falls erst nach Öffnen klar wird, dass es für die verstorbene Person ist, schreibe ich handschriftlich einen ähnlichen Satz auf den Originalbrief ("Betreute verstorben. Nicht mehr zuständig. Brief wird nicht bearbeitet.") und lege ihn aufs Fax. Das mache ich aber höchstens 1x pro Gläubiger. Eventuell folgende Schreiben wandern unbearbeitet in die Ablage. Im Regelfall ist recht schnell Ruhe - allerdings hat es die Telekom in einem derartig gelagerten Fall fertig gebracht, mir über anderthalb Jahre lang regelmäßig Mahnungen und Neurechungen (!) zu senden... Große Äußerungen zu Nachlassvermögen würde ich keinesfalls tätigen. Das ist nicht mehr Baustelle des Betreuers. Zitat:
Ggf. bei der Bank darum bitten, dass der Zugriff gelöscht wird. Zitat:
![]() Im Extremfall bleibt sowas erfahrungsgemäß durchaus wirklich mal ein paar Jahre liegen, bis es sich "irgendwie" von "alleine" regelt.... Der Vermieter dürfte hier vermutlich den schwersten Verlust haben - er wird wohl nicht drumrum kommen, die Wohnung auf eigene Kosten zu räumen und zu renovieren. Allerdings darf er sie genau genommen derzeit nicht mal betreten...
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#4 | |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 10.01.2010
Beiträge: 25
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Zitat:
Habe kurz nach dem Tod meines Betreuten zu ziemlich alles aus dem Internet zu diesem Thema gesaugt, aber im Detail ist da natürlich nichts beschrieben. (wozu auch) Ich bin absolut nicht erfreut noch immer diesen Zugriff zu haben. Habe es leider heute erst bemerkt, da ich ja gar nicht mehr darauf zugegriffen habe ! Ich möchte gerne als Betreuer eines verstobenen, von all dem ordentlich entbunden werden. Gruß Anna |
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#5 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 10.01.2010
Beiträge: 25
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Hallo Chesterfield,
vielen lieben Dank für deine AW. Entlastet haben mich die Angehörigen. Das Betreuungsgericht teilte mir mit dass ich von einer Schlußrechnung befreit werden kann, wenn mich die Erben entlasten und mir Entlastung erteilen. Alle 3 Erben haben mir eine Entlastungserklärung unterzeichnet. Ich hatte (als mein Betreuter im Sterben lag) Kontakt zu den Erben aufgenommen und sie auch kurz vor dem Tod meines Betreuten kennengelernt. Schon da wurde mir mitgeteilt dass man das Erbe ausschlagen wird, da die finanzielle Lage bekannt war. Das mit den Mahnungen werde ich nun so handhaben. Ungeöffnet zurück mit Vermerk. Danke - darauf hätt ich ja auch mal kommen können. ![]() Die Übergabe des Whg-Schlüssels werde ich mir in jedem Fall vom Vermieter quittieren lassen. Zum Glück habe ich bei Betreuungsbeginn Fotos des Wohnungsbestandes gemacht (mit geöffneten Schränken), damit ich hier auf der sicheren Seite bin und alles verderbliche in den Müll geworfen. Den Kontozugriff lasse ich gleich morgen "dicht" machen, nur habe ich noch bedenken, da ich dieses Konto auf Wunsch des Betreuten nach erstellen des Vermögensverz. eröffnet habe. Es ist somit nicht im Vermögensverzeichnis aufgelistet. Und da -aufgrund der Entlastung- keine Schlussrechnung erfolgte, weiß das AG nichts von der Existenz dieses Kontos. Hierzu wäre ich dankbar für einen Rat. Liebe Grüße |
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#6 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Hallo Marion
Was das Konto angeht:Versuche es mit der ehrlichen Variante: Teile dem Gericht mit, dass es keine Entlastung durch Erben geben kann, weil die potentiellen Erben ausgeschlagen haben (und deshalb auch nicht entlasten können). Mache eine Rechnungslegung bzgl. des Kontos von der Eröffnung bis zum Tod des Betreuten oder ggf. bis dato, sofern Du noch an die Kontoauszüge drankommst und laß Dir von der Bank bestätigen, dass Du Deine Zugriffsrechte hast sperren lassen. Damit hast Du gegenüber dem Gericht mit offenen Karten gespielt, was Dir nicht nachteilig ausgelegt wird. Stell Dir vor, das Gericht stellt irgendwann mal fest, dass Du nach der Erstellung des Vermögensverzeichnisses ein Konto für einen Betreuten aufgemacht hast, von dem das Gericht nichts weiß und bis zum Ende der Betreuung auch nichts von Dir erfahren hat. Du würdest nie wieder eine Betreuung von diesem Gericht bekommen. Eine Kontoeröffnung sollte dem Gericht eigentlich umgehend mitgeteilt werden, aber manchmal stirbt es sich schneller als geplant und berichtet. (shit happens). Dann teilst Du es eben jetzt mit, weil Du lieber jetzt vielleicht Probleme haben - aber auch lösen - willst, als später und nicht mehr lösbar, weil zu spät. Viel Glück wünscht Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#7 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 10.01.2010
Beiträge: 25
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Hallo Imre,
das AG hat die Entlastungserklärung der (auschlagenden) Erben anerkannt. Nach Bekanntgabe des Todes erhielt ich ein Schreiben von der Rechtspflegerin (wohl so ein Formbrief), mit folgendem Inhalt: " ....nach Beendigung des Amtes müssen Sie das verwaltete Vermögen, Familienpapiere .... gegen Wuittung an die Erben herausgeben und über die Verwaltung Rechenschaft ablegen. §§ 1908i, 1890 BGB. Reichen Sie deshalb binnen 4 Wochen eine Schlußrechnung für die Zeit.... ein. Eine Schlußrechnung ist nicht erforderlich, wenn alle Erben gegenüber dem Betreuungsgericht auf Schlußrechnung verzichten und Ihnen Entlastung erteilen. In diesem Fall reichen Sie bitte eine Entlastungserklärung der Erben ein." Ich habe der Rechtspflegerin mehrfach (leider immer nur am Telefon) mitgeteilt, dass ich mit den Angehörigen in Kontakt stehe und diese mir mitteilten dass sie das Erbe ausschlagen. Und daher stellte ich Ihr auch die Frage was nun mit dem Whg.-Schlüssel geschieht... wenn die Erben ausschlagen. Sie sagte mir dann, dies sei Sache des Nachlaßgerichtes ... ich könnte da ja schon mal anrufen. Was ich tat. Dort hörte ich dann auch nur "ohne Akte kann ich nichts sagen - das dauert!" Tja und heute rief halt mal wieder beim Nachlaßgericht an. Und was das Konto betrifft: Ehrlich gesagt wußte ich nicht dass ich dies sofort dem Betreuungsgericht mitteilen muss. Hätte mein Betreuter länger gelebt, hätte ich nach ca. 4 Monaten ohnehin einen ausführlichen Bericht geschrieben. Da diese Betreuung aufgrund der schweren Erkrankung (Amputaion... ALG2, Pflege... Rentenantrag..) Mega-Aufendig war, hatte ich nicht einen Moment Zeit über eine Zwischen-Berichterstattung an das AG nachzudenken. (Frage mich heute sowieso, warum ich als Ehrenamtler so eine Betreuung bekommen habe. War meine 2. Betreuung!? (Vielleicht weil sich das alles für einen Berufsbetreuer nicht rechnet??) Man wußte dass er evtl. bald stirbt, das teilte mir sogar die Betreuungsstelle gleich mit.) Ich ging wirklich davon aus, dass ich nun dem Nachlaßgericht alle Unterlagen übergeben muss, inkl. den Kontobelgen, so dass dann der Nachlaß (dieses Kontoguthaben) mit den Schulden verrechnet wird / also dass das Nachlassgericht eine Schlußakte anlegt. Warum habe denn vom AG keine Aufforderung erhalten, doch eine Schlussrechnung zu machen, da ausschlagende Erben nicht Entlasten können???? Ich werde nun eine Schlussrechnung machen, aber wie ich diese Unwissenheit bzgl. des Kontos erklären soll??? das bringt mich gerade echt zum verzweifeln.... .Lieben Dank für Eure Ratschläge. Bin dankbar für weitere und wie ich diese Sache sauber klären kann. Liebe Grüße |
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#8 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Marion,
nicht verzeifeln. Ich muss zugeben, dass ich Kontoeröffnungen auch selten gesondert mitteile, da warte ich auf meine Rechnungslegung. Wichtig in Deinem Fall erscheint mir jetzt aber dies umgehend dem Gericht mitzuteilen. Zusammen mit der Entlastung hättest Du trotzdem die Kontenstände zum Todeszeitpunkt angeben müssen- zumindest bei uns ist das so. Steht sogar extra im Vordruck mit drin. Der Rpf will auf einen Blick sehen ob sich evtl. Rückforderungen für die Staatskasse ergeben könnten. Ich würde also umgehend die Kontoeröffnungsunterlagen und eine Schlussrechnung nachreichen- Entlastung hin oder her. Ansonsten, mach Dich nicht verrückt, gross erklären müssen wirst Du gar nichts, mach die Rechnung, gib ab und wahrscheinlich kommt nicht mal ne Rückfrage. Imre bezieht sich darauf, das es Probleme gibt wenn klar würde, dass da ein Konto war welches verschwiegen wurde- aber das ist in Deinem Fall doch nicht so. Die Regelung das ausschlagende Erben nicht entlasten können kenne ich übrigens nicht. Ich meine, das sie das doch können, es handelt sich meiner Meinung nach um zwei verschiedene Baustellen. Den Schlüssel in meinem Besitz würde ich dem Vermieter gegen Quittung übergeben. Nur Mut, Grüsse. Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#9 | |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
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Zitat:
also da starte ich auch noch mal den Versuch das klarzustellen. Entlastung kann mir entweder der Betreute nach Aufhebung einer Betreuung erteilen oder die Erben als Rechtsnachfolger nach dem Tod eines Betreuten. Wenn diese aber ausschlagen dann sind sie auch keine Erben mehr und haben daher keine rechtliche Stellung mehr. Es gibt ja in dem Moment u.U. derzeit unbekannte Erben einer entfernteren Linie. Da diese nicht bekannt sind können sie natürlich auch nicht entlasten. Also können dich gar nicht alle Erben entlasten. Also bleibt eigentlich nur die Schlußrechnung. ![]() Schönen Tag, Andreas |
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#10 | ||||
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Hallo!
agw und Imre haben das ja schon völlig richtig dargestellt. Zitat:
Antworten auf derlei Fragen sind wohl immer spekulativ - ich habe allerdings festgestellt, dass sich auch Betreuungsbehörden gerne irren, was die Komplexität eines Falls anbetrifft.... im Positiven, wie im Negativen.... ![]() Zitat:
Zitat:
Zitat:
Kontostände angeben und vielleicht im Begleittext vermerken, dass das Konto auf Wunsch der betreuten Person angelegt worden ist. Basta. Da sollte nix passieren.
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