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Vermögensbetreuung für ein Ehepaar

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögensbetreuung für ein Ehepaar im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo liebe Forumsgemeinde, vielleicht könnt ihr mir helfen - ich brauche da mal eure Einschätzung zu folgendem Sachverhalt: ich betreute ...


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Alt 19.08.2010, 14:49   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 12.08.2010
Beiträge: 15
Standard Vermögensbetreuung für ein Ehepaar

Hallo liebe Forumsgemeinde,

vielleicht könnt ihr mir helfen - ich brauche da mal eure Einschätzung zu folgendem Sachverhalt:

ich betreute ein älteres Ehepaar. Für ihn hat mir das Gericht den Aufgabenkreis Vermögenssorge und Post zugeteilt, bei ihr beides nicht, sondern nur Rechts-/Antrags- und Behördenangelegenheiten.

Nun sind beide Inhaber eines gemeinschaftlichen Kontos, auf dem sich ein nicht unerheblicher Betrag befindet.

Meine Gedanken dazu:
- Beantragung der Vermögenssorge auch für die Ehefrau
- da es sich um ein gemeinschaftliches Konto handelt (Kontoinhaber sind beide), Abgabe der Vermögenssorge (halte ich nicht für angebracht, da wohl Rechnungen teilweise nicht bezahlt werden...)
- Abschluss eines neues Kontos nur für die Frau und der Ehemann behält das "alte ursprüngliche" Konto - Problem dann: wie teile ich das Konto gerecht und ordnungsgemäß?

Bitte lasst mir kurz eure Gedanken zukommen.

Morgen spreche ich mit dem Ehepaar. Ich denke am einfachsten und besten für alle Beteiligten wäre hier die erste Variante (wenn die Ehefrau dies anregt, wird es wohl keine Probleme geben)

Vielen lieben Dank im Voraus.
Warendorf ist offline  
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Alt 20.08.2010, 07:08   #2
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo warendorf,

tolle Betreuung, im schlimmsten Fall ist der Ärger schon durch die Aufgabenkreise vorprogrammiert.

Hat Du schon geklärt in welchem Güterstand beide stehen? Das beide das Konto zusammen nutzen heisst ja nicht automatisch, dass das sich darauf befindliche Geld beiden "gehört".

Wenn Dir für die Frau auch Vermögenssorge erteilt werden soll müsste es dafür einen Grund geben. Bei uns sind Erweiterungen nur mit ärztlichem Attest und einem tatsächlichen Grund möglich. Also nicht aus reiner Praktikabilität.

Am einfachsten wäre wohl das zweite Konto aber.... wie erkläre ich das Menschen die ihr Leben lang gemeinsam gewirtschaftet haben?
Vielleicht ein zweites "Handgeld/Haushaltskonto" wieder für beide zusammen? Sie hätten es fast so wie früher, Du müsstest darüber nicht Rechnung legen und könntest aber mit dem Erstkonto arbeiten.

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 20.08.2010, 12:57   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 12.08.2010
Beiträge: 15
Standard

Hallo Michaela,

ein Güterstand ist nicht vereinbart, damit gilt der gesetzliche.

Ich werde heute versuchen, beide von der Lösung mit dem Extra-Konto zu überzeugen. Stimmt schon: ein Leben lang (60 Jahre...) ein gemeinsames Konto und dann kam ich... ;-)

Vielen lieben Dank für deine Einschätzung - hat mir sehr geholfen.
Warendorf ist offline  
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Alt 20.08.2010, 13:02   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 12.08.2010
Beiträge: 15
Standard

Und dazu fällt mir noch etwas ein:

wenn ich dann das Konto teile, müsste ich die Genehmigung des Betreuungsgerichts einholen, wegen der Überweisung des hälftigen Geldbetrages (Freigrenze wird locker überschritten)?

Hat jemand dazu praktische Erfahren, die er/sie gerne mit mir teilen möchte?

Erneut vielen Dank :-)
Warendorf ist offline  
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Alt 20.08.2010, 15:29   #5
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
Standard

Zitat:
Zitat von Warendorf Beitrag anzeigen
müsste ich die Genehmigung des Betreuungsgerichts einholen, wegen der Überweisung des hälftigen Geldbetrages (Freigrenze wird locker überschritten)?
Hallo Warndorf,
welche Freigrenzen meinst du denn damit??

Gruß,
Andreas
agw ist offline  
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Alt 20.08.2010, 16:46   #6
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo Warendorf,

seit dem 1.9. dürfen Betreuer die Summen auf dem Giro ohne gerichtliche Genehmigung bewegen.

Gruss Michaela
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 06.09.2010, 14:49   #7
Einsteiger
 
Registriert seit: 12.08.2010
Beiträge: 15
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So - kurze Rückmeldung zum aktuellen Stand der Dinge:

Natürlich war die Idee mit dem zweiten Konto für die Dame (für die ich die Vermögenssorge nicht habe) nicht der richtige Vorschlag... ;-)
Sie war nicht begeistert.

Nun also Trennung des Vermögens. Wie läuft das ab? Hat jemand damit Erfahrungen gemacht?

Kann dazu nichts genaues finden...

Erneut: besten Dank
Warendorf ist offline  
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Alt 07.09.2010, 04:16   #8
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Hallo Warendorf

Zunächst mal glaube ich nicht, dass es da Pauschallösungen gibt - sozusagen, wie in diesem, so auch im nächsten Verfahren.
Ich habe in solchen oder ähnlichen Fällen immer die Abstimmung mit der zuständigen RP gesucht. Es ist schon n ziemlicher Einschnitt, wenn so ein altes Ehepaar nun mit einenmal sein Vermögen teilen und die alten Gewohnheiten und Vertrautheiten aufgeben soll.

Ich würde in dem Falle ne Lösung anstreben, in der das Vermögen nicht geteilt wird. Denn sei mal ehrlich. Du strebst ja die Trennung nicht aus irgendwelchen Sachgründen an, die mit der Betreuung an sich was zu tun haben, sondern aus Gründen der Nachweisführung deiner Vermögenssorge.

In einem parallelen Fall (Mann: Gesundheitssorge und Behörden; Frau: beides auch + Vermögen) habe ich in den Vermögensverzeichnissen je hälftig das Vermögen und die Verpflichtungen angegeben und das Einkommen individuell.
Die Ausgaben die Beide haben (die sie auch noch selbst erledigen - Thema Barbetrag), ließ ich mir dann monatlich quittieren und hab das in meiner Rechnungslegung als hälftige Ausgabe der Frau so angegeben - jeweils mit einer kurzen Erläuterung.

... und letztlich entspricht es ja auch nicht ihrem Willen !

Gr. R.
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"

Geändert von Rudi (07.09.2010 um 05:10 Uhr)
Rudi ist offline  
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Alt 07.09.2010, 06:51   #9
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Guten Morgen zusammen,

@Warendorf, ich sehe das ähnlich wie Rudi, greif jetzt nicht sofort nach dem grossen Teilungsmesser.
Wegen des (hälftigen) nicht unerheblichen Barbetrag könntest Du evtl. eine Anlageform finden und die Frau könnte sich dann ebenfalls evtl. für eine solche Anlage entschliessen?

Letzetendlich kann Dir in dieser Situation ein zweites Konto für die Frau nicht viel Nutzen bringen. Gesetzt den Fall Du zahlst die Anteile des Mannes an Wohnung, also Miete, Strom usw (lässt der sich überhaupt in zwei Teilen zahlen?) NK, Wasser usw. und die Frau erfüllt ihre Verpflichtung in dieser Hinsicht nicht? Dann habt ihr (alle drei) ein Problem. Wie sollen die gemeinsamen Ausgaben bei Kontentrennung gehändelt werden?

Ich würde vor dem Handeln jede Konstruktion, unter Miteinbeziehung allen Bedenken und Eventualitäten, mit dem zuständigen Rechtspfleger erst mal durchgehen.
Wie gut kann man mit dem Ehepaar noch reden und nach Lösungen suchen?

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 08.09.2010, 06:21   #10
Gesperrt
 
Registriert seit: 26.03.2010
Ort: Hannover
Beiträge: 10
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Hallo!
ich würde mir da keinen Kopf machen.
solange wie du keinen einwilligungsvorbehalt hast, kannst du nur
die rechnungslegung führen, alle ausgaben belegen,
du darfst das geld nicht für dich verwenden, die betreuten können
im gründe verfügen was sie wollen.
du solltest nur die post überwachen und alles bezahlen,
vermögen teilen ist nur bei scheidung oder tod rechtlich abgesichert.
ferner haben beide eine gegenseitige unterhaltspflicht,
wenn das vermögen aufgebraucht ist, und HzL beantragt wird
beträgt das freivermögen ca.3200,00 €.
Hacke
Hacke ist offline  
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