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Dienstunfähigkeit / Erwerbsunfähigkeit

Dies ist ein Beitrag zum Thema Dienstunfähigkeit / Erwerbsunfähigkeit im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Für den Antrag bei einer Pflegetagegeldversicherung muss ich die Frage beantworten: "Wurde jemals ein Antrag auf Erwerbsunfähigkeit gestellt?" Ich bin ...


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Alt 19.08.2010, 16:25   #1
Evi
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 05.01.2009
Beiträge: 72
Standard Dienstunfähigkeit / Erwerbsunfähigkeit

Für den Antrag bei einer Pflegetagegeldversicherung muss ich die Frage beantworten:

"Wurde jemals ein Antrag auf Erwerbsunfähigkeit gestellt?"

Ich bin dienstunfähig und deswegen schon vorzeitig im Ruhestand.

Meiner Ansicht nach kann ich "nein" ankreuzen, da Dienstunfähigkeit etwas anderes ist, wie "Erwerbsunfähigkeit".
Als Beamter kann ich doch eigentlich gar keinen Antrag auf Erwerbsunfähigkeit stellen.
Außerdem habe ich auch keinen Antrag auf Dienstunfähigkeit gestellt. Das ging von der Regierung aus.

Bei einem Anruf bei meiner Rechtschutzversicherung und deren Anwalt, bekam ich folgende Antwort: "Wenn Sie dienstunfähig sind, müssen sie "ja" ankreuzen." Ich brachte meine Einwände vor und dann sagte er, das sei ein Spezialfall und ich solle später bei "Sozialrecht" anrufen.
Dort bekam ich mehr oder weniger zur Antwort, ich solle die Versicherung fragen.
Denen möchte ich aber nur auf die "Nase hängen", was nötig ist.
Mit Schwerbehinderung bekomme ich sowieso schlecht eine Pflegeversicherung und diese ist eine der wenigen mit eher harmlosen Gesundheitsfragen.
Evi ist offline  
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Alt 20.08.2010, 09:40   #2
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Zitat:
Zitat von Evi Beitrag anzeigen
Für den Antrag bei einer Pflegetagegeldversicherung muss ich die Frage beantworten:
Hm, bitte nicht böse sein: Aber was versprichst Du Dir von dem Antrag...? Meinst Du nicht, dass die Chance darauf, diese Versicherung überhaupt bzw. zu halbwegs realisierbaren Konditionen zu bekommen, so gering ist, dass es die Mühe gar nicht wert ist...?
__________________

Chesterfield ist offline  
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Alt 20.08.2010, 11:20   #3
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
 
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 285
Standard

Hallo Evi,

auch ich denke Dein Antrag wird abgelehnt. Aber zu Deiner Frage:

Bist Du Beamte - bist Du Dienstunfähig
Bist Du kein Beamter - bist Du Erwerbsunfähig

So oder so, arbeiten kannst Du nicht mehr. Die werden Deinen Antrag nicht annehmen oder soviel ausschliessen (Schwerbehinderung), dass sich der Antrag nicht mehr lohnt.

Liebe Grüße
Lisa
Lisa ist offline  
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Alt 20.08.2010, 11:41   #4
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

Zitat:
"Wurde jemals ein Antrag auf Erwerbsunfähigkeit gestellt?"
ich denk, es ist (oder grenz zumindest daran) versicherungsbetrug, wenn du ohne weiteres die frage verneinst. es geht um deine arbeitsfähigkeit und die scheint ja nicht gegeben zu sein.

im übrigen heißt das ding seit geraumer zeit erwerbsminderung nicht mehr -unfähigkeit. wenn du nach dem exakten wortlaut gehen würdest, könnten recht viele hier einfach nein ankreuzen, auch wenn sie zu 100% erwerbsgemindert wäre.... das wäre betrug.
zeiten ist offline  
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Alt 20.08.2010, 12:40   #5
Evi
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 05.01.2009
Beiträge: 72
Standard

Hallo,

meine ursprüngliche Intention war, nichts anzukreuzen, zu vermerken, dass ich dienstunfähig sei und das amtsärztliche Gesundheitszeugnis beizulegen. Bei der Schwerbehinderung auch den Bescheid dazuzulegen. So werde ich es vermutlich auch handhaben. Dann sollen sie machen, was sie wollen.

Mich hat nur der "Herr" am Telefon durcheinandergebracht, der meinte, nach Dienstunfähigkeit wäre nicht gefragt.

Die erste Pflegeversicherung habe ich in noch "guten" Tagen bei meiner Krankenversicherung zu relativ guten Konditionen abgeschlossen, für Stufe 2 und 3.
Eine Erhöhung wurde später abgelehnt.

Einige Jahre danach, als ich schon dienstunfähig war, brachte die gleiche Versicherung ein neues Produkt auf den Markt, zu etwas schlechteren Konditionen, aber einfacheren Gesundheitsfragen. Da hat sie mich dann versichert, für Stufe 2 und 3.

Momentan geht es hauptsächlich um die Stufe 1. Die Konditionen sind auch nicht "berauschend", aber mir wärs das wert.

Offen gestanden glaube ich auch nicht, das es was wird, aber dann habe ich es wenigstens probiert. Ist ja nicht viel Arbeit, bis auf die eine Frage.
Evi ist offline  
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Alt 20.08.2010, 14:17   #6
Evi
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 05.01.2009
Beiträge: 72
Standard

In diesem Zusammenhang fällt mir noch ein, dass mir in einem Versicherungsvertrag mal Beitragsfreistellung im Falle einer Erwerbsunfähigkeit in Aussicht gestellt wurde.
Als ich dann dienstunfähig wurde, hat man mir mitgeteilt, dass das im Falle von Dienstunfähigkeit (als Beamter) leider nicht zutreffe.

Ich bewundere die Juristen!
Evi ist offline  
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