Dies ist ein Beitrag zum Thema Kindergeld im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo alle miteinander.
Ich habe einen jungen Mann, Anfang 20, minderbegabt, anerkannter Schwerbehinderter in Betreuung. Er bekommt GS und arbeitet ...
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#1 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Hallo alle miteinander.
Ich habe einen jungen Mann, Anfang 20, minderbegabt, anerkannter Schwerbehinderter in Betreuung. Er bekommt GS und arbeitet in einer WfB. Er lebt noch bei seinen Eltern. Diese sind ebenfalls minderbegabt, erhalten EU-Rente und haben gemeinsam eine Betreuerin zu der gute Abstimmungskontakte bestehen. Die Mutter war bzw. ist KiGe-Empfängerin für ihren Sohn, welches sie nach dem bisherigen Recht auch bis zum St.-Nimmerleinstag erhalten hätte. Da auf Rente nix angerechnet wird, haben die Eltern also ungekürzt den Rentenbetrag erhalten und logischerweise "mein" Betreuter auch die ungekürzten GS. Jetzt taucht zur aufrichtigen Verblüffung aller Beteiligter ein Schriftsatz der Familienkasse auf, bei dem es auf folgendes hinausläuft: Die Mutter soll nachweisen, wofür sie das Kindergeld verwendet - mit Quittungen, ansonsten würde man das KiGe auf die GS des Sohnes anrechnen. Ich hab erstmal Widerspruch gg. die Anrechnung eingelegt (ich hatte noch nicht mal n entsprechenden Bescheid) und die zuständige Soz.-Amt-MA angerufen, mit der ich gut kann. Sie sagte mir sehr kryptisch, dass es Veränderungen gäbe und das noch nicht alles sei - und das es im Moment Widersprüche hagle. Ich hab ihr ne Soz.-Gerichtsklage angekündigt. Kann mich mal jemand aufklären, was hier schon wieder mal im BackGround läuft. Ist das ne regionale Kiste? Ich hab eher den Eindruck, das ist wieder so´ne Umverteilungssache von Oben, die eine sich ach soo.... sozial gebende Frau von der Leyen hier angeschoben hat, um was anderes zu finanzieren. Gr. Rudi.
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#2 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
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Hallo,
Kindergeld wird demjenigen angerechnet, der es erhält. In dem betr. Fall also der Mutter. Ich würde mich da auf gar nix einlassen und schon gar nicht im Vorfeld quasi vorsorglich Widerspruch einlegen sondern erst dann, wenn faktisch eine Anrechnung erfolgt. Die Kindergeldkasse muss dann schon die Rechtsgrundlage nennen, warum das KG künftig direkt an das Kind ausgezahlt werden soll, wobei auch zu prüfen wäre, ob dies überhaupt eigenmächtig von der KG- Kasse so veranlasst werden kann. mfg |
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#3 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Carlos,
![]() erstens ist es schön mal wieder von Dir zu lesen, ich hatte mich schon gefragt wo Du steckst. Zum Thema: ich hatte Rudi ein komplettes Urteil dazu bereits gefaxt. Wer es noch haben möchte soll mir bitte per PN seine Faxnummer geben und dann kommts....seitenlang ![]() Grüsse Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#4 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Hallo Micheala,
geht das mit dem Urteil auch per email? LG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#5 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Ne Imre, im Moment leider nicht weil meine Technik neu eingerichtet wird und noch nicht komplett ist.
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#6 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 26.09.2009
Ort: NRW
Beiträge: 168
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Zitat:
![]() es würde doch reichen, wenn du hier das AZ des Urteils posten würdest. ![]() Gruß Bodhi |
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#7 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Hey
ich schreibs mal für Michaela hier rein BSG-Urteil. v. 08.02.2007, AZ.: B 9b SO 5/05 R http://juris.bundessozialgericht.de/...83&pos=0&anz=1 Gr. Rudi
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#8 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 26.09.2009
Ort: NRW
Beiträge: 168
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Zitat:
lg Bodhi |
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