Dies ist ein Beitrag zum Thema KFZ-Steuer im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo.
Zitat:
Zitat von Garfield
Nicht klar ist mir die Sache mit der Steuer.
Soweit ich weiß ist die Kfz-Steuer ...
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#11 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 05.05.2010
Ort: Brandenburg/Rathenow
Beiträge: 75
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Hallo.
Soweit ich weiß ist die Kfz-Steuer im Voraus zu entrichten. Also erstmal keine Panik. Weißt Du bei wem das Auto versichert ist? Ist Deine Betreute die Versicherte, dann ist es einfach - einfach kündigen. Wenn nicht den Zentralruf der Autoversicherer nerven (Google). Wenn Du das herausbekommen hast, die Versicherung kündigen; wenn sie nicht auf den Namen einer dritten Person läuft. Grund für diesen Schritt: Keine Versicherung = Keine Zulassung = Keine Steuer. Weißt Du an wen die Post für das Auto geht? Zum Beispiel Bußgelder, Versicherungsunterlagen etc. Dann bleibt noch das Auto abzumelden. Wenn Du an die Kennzeichen nicht herankommst, weil Du nicht weißt wo es steht z.B., lass es "von Amts wegen" stilllegen. Da die Steuer an Deine Betreute geht scheint ihr das Auto zu gehören - sie ist Eigentümerin. Beachte dann bitte, selbst wenn es Dir gelingt das Auto abzumelden hast Du evtl. noch das Fahrzeug an der Backe. Nicht zugelassene Fahrzeuge gelten in der Regel als "Abfall" und sind vom öffentlichen Strassenland zu entfernen. Und immer schön erklären und beweisen wer Du bist ![]() Gruß Tom
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Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer (Seneca). |
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#12 |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 533
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Ha!
Heute rief mich ein anderer Steuerbeamter an, der die Zurückweisung meines Einspruchs ankündigte. Wir diskutierten lange über den Halterbegriff (§ 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz knüpft daran an). Er meinte, für das Finanzamt zählt nur, auf wen das KFZ zugelassen ist, ich berief mich auf die tatsächliche Verfügungsgewalt, die im STVG und im PflVG die Haltereigenschaft bestimmt. Jetzt habe ich weitergelesen und fand im Kraftfahrzeugsteuergesetz § 7 Nr. 3:Steuerschuldner ist 1.bei einem inländischen Fahrzeug die Person, für die das Fahrzeug zum Verkehr zugelassen ist, ... 3.bei einem widerrechtlich benutzten Fahrzeug die Person, die das Fahrzeug widerrechtlich benutzt,... Das ist doch eine Chance! Den kannte der Finanzbeamte offenbar noch nicht. |
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| angehörige, auto, betrug, kfz-versicherung, schadenersatz, steuern |
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