Dies ist ein Beitrag zum Thema Mutter betrügt ? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich betreue einen jungen Mann, mit Einwilligungsvorbehalt.
Nun wurde ich von einer Forderung unterrichtet, mein Betreuter soll Barbie-Bettwäsche und ...
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#1 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Hallo,
ich betreue einen jungen Mann, mit Einwilligungsvorbehalt. Nun wurde ich von einer Forderung unterrichtet, mein Betreuter soll Barbie-Bettwäsche und Knicklichter bestellt haben. Der Betreute bestreitet dies. Ich fürchte viel eher, dass es die Mutter war, die Namen des Sohnes bestellt hat. Nach dem Motto: wenn ich auf den Namen meines Sohnes bestelle, kann ja nichts passieren, der Betreuer wirds schon richten. Sollte sich das bewahrheiten, stehe ich vor einem Dilemma. Mein Betreuter hängt sehr an seiner Mutter, obwohl die Kindheit schlecht war (Alkoholiker-Familie, häufiger wechselnde Bettpartner der Mutter). Ich will ja nicht das -endlich- gute Verhältnis zwischen Betreutem und Mutter belasten, aber normalerweise wäre eine Anzeige wegen Betruges gegen die Mutter fällig. Was würdet ihr tun ? Ausgehend von der Annahme, dass die Mutter tatsächlich unter dem Namen des Sohnes Bestellungen aufgegeben hat. Gruss Andreas |
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#2 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Hallo Andreas
Ich würde dem Lieferanten mitteilen, dass du in die Betreuung mit EiWi bestellt bist, dir der Vertrag jetzt erst bekannt geworden ist und du in diesen nicht eintrittst. damit ist er nicht zustande gekommen. Teile dem Gläubiger dann noch mit, dass du den Verdacht hast, dass hier durch Dritte (keine Namen) Bestellung im namen des Betroffenen vorgenommen worden sind und du um eine Kopie der Vertragsunterlagen bittest. Und dann halte der "lieben Mama" das Ganze unter die Nase und sie zu was passiert. Dann kannst du immer noch entscheiden, ob du Strafanzeige erstattest oder nicht. Gr. R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#3 |
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"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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hi andreas,
ich würde den gläubigern mitteilen, dass dein betreuter diese geschäfte nicht abgeschlossen hat und daher auch nicht zahlen wird. das zufällig ein eiwi vorliegt ist doch nebensächlich. den kann man doch nicht benutzen, wenn der betreute selbst gar keinen vertag abgeschlossen hat. alles weitere muss man dann abwarten. die gläubiger werden sich schon melden und dann muss man weiter sehen. ich denke nicht, dass es deine aufgabe ist, eine anzeige zu machen, weil ich nicht sehe, dass dein betreuter irgendeinen vorteil oder irgendwas davon hätte. gruß, zeiten
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10.11.2010: meiner bitte auf löschung meines accounts wurde leider nicht entsprochen. |
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#4 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Moment mal - da wird doch nur andersrum ein Schuh draus:
Der "Gläubiger" soll doch erstmal nachweisen, dass der Betreute bestellt hat (sinnigerweise per Zusendung einer Kopie des Bestellscheins mit Originaunterschrift oder ähnlich handefestes Beweismaterial). Kann er das nicht, hat er ohnehin schlechte Karten - da braucht man den EiV gar nicht bemühen.
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#5 |
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Angehörige mit Vorsorgevollmacht
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 285
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Hallo zusammen,
unabhängig vom "betreut sein": Vor Jahren war ich mal selbstständig. Durch Zufall fand ich eine 3. Mahnung eines Versandhauses auf die Geschäftsadresse. Da ich nichts bestellt hatte, forschte ich bei denen nach. Die Bestellung war telefonisch durchgegeben wurden! Es wurde eine Kundenummer eingerichtet. Auf meine Bemerkung dass ich das nicht war und wer sich denn legitimiert habe, bekam ich zur Antwort: Die hatte ihr Geburtsdatum. Toll - Das Telefonat fand 10 Tage nach meinem Geburtstag statt. Und den hatte ich mit meinen Mitarbeitern gefeiert. Kurze Rede langer Sinn: Ich habe herausgefunden wer da bestellt und nicht bezahlt hatte. Von dieser MA bekam ich dies sogar schriftlich mit einer Unterschrift auf einem Formblatt des Versandhauses. Trotzdem bekam ich wegen der offenen Rechnung einen Schufa Eintrag!! Es ging sehr lange hin und her. Erst nachdem ich einen Rechtsanwalt eingeschaltet habe, wurde der Schufa Eintrag nach einem halben Jahr gelöscht!! ![]() Es ist also nicht so einfach - auch wenn ein fremder bestellt aus der Nummer wieder rauszukommen. Viel Glück Lisa |
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#6 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 05.05.2010
Ort: Brandenburg/Rathenow
Beiträge: 75
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Hallo Andreas.
Zitat:
Offensichtlich will der Sohn die Sachen nicht und/oder kann sie nicht bezahlen; also geht alles wieder zurück und die Mutter hat so oder so nichts davon. Geht es nur ums Stänkern? Gruß Tom
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Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer (Seneca). |
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#7 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Hallo,
ich denke, da wird sich die Mutter eher weniger einen Kopf machen. Bleiben wir bei dem Beispiel Bettwäsche. Die wurde auf den Namen des Sohnes bestellt. Nun kommt das ans Licht. Das Versandhaus fordert die Bezahlung. Erfolglos, da HartzIV-Empfängerin. Soll dann ein Gerichtsvollzieher die inzwischen gebrauchte Bettwäsche pfänden ? Wohl kaum möglich bzw. sinnvoll. Ergebnis: Ware wurde geliefert, und das Versandhaus bleibt auf allen Kosten sitzen. Der Betreute hat's nicht bestellt, die Mutter hat's bestellt, aber kein Geld, und die Ware ist inzwischen durch Gebrauch wertlos, nicht mehr vorhanden oder kann nicht gepfändet werden. ![]() Gruss Andreas |
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#8 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 02.07.2009
Ort: Norddeutschland
Beiträge: 80
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Hmm, wenn dem tatsächlich so sein sollte, dann verstehe ich schon einmal sehr gut, warum dir das unangenehm ist / gegen den Strich geht.
Aber: Du bist nicht die Staatsanwaltschaft und eine Anzeigepflicht gibt es nur bei sehr schweren Straftaten. Der rein finanzielle Schaden könnte sich hier aber sogar noch im Bagatellbereich bewegen - also überhaupt kein Grund polizeiliche Aufgaben zu übernehmen ![]() Zuallererst würde ich mir belegen lassen, das tatsächlich der Betreute bestellt haben soll.
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LG v. Henrik |
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#9 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 05.05.2010
Ort: Brandenburg/Rathenow
Beiträge: 75
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Hallo Andreas.
Zitat:
Wenn die Mutter auf Namen Deines Betreuten bestellt, z.B. weil das Versandhaus wegen schlechter Erfahrungen mit ihr nicht mehr liefern will, ist das ebefalls Betrug. Um Deinen Betreuten zu schützen, müßtest Du über eine Strafanzeige gegen die Mutter nachdenken - auch wenn es dem Betreuten nicht gefällt, da es seine Mutter ist. Denn, das hat man mir in diesem Forum schon erklärt: Betreute sind nicht strafunmündig und in Deinem Fall besteht für Außenstehende zumindest ein Anfangsverdacht, dass Dein Betreuter seine Finger im Spiel haben könnte - wenn sein "Gewinn" auch nur Mutters Liebe ist. Gruß Tom
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Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer (Seneca). |
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