Dies ist ein Beitrag zum Thema Verlängerung der Betreuung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo.
Eine Frage aus der Praxis.
Das Gericht beschränkte die Betreuungen zeitlich - bei meiner Frau auf drei Jahre. Es ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 05.05.2010
Ort: Brandenburg/Rathenow
Beiträge: 75
|
Hallo.
Eine Frage aus der Praxis. Das Gericht beschränkte die Betreuungen zeitlich - bei meiner Frau auf drei Jahre. Es wird eine Betreuung im Bereich Vermögenssorge mit Einwilligungsvorbehalt angeordnet. Das Gericht holte sich vorher ein Gutachten, in dem Fall von der Psychiaterin meiner Frau. Jetzt läuft die Betreuung bald aus und es muss erneut geprüft werden. a) Meine Frau will die Betreuung (Einwilligung der Betreuten) b) Die Psychiaterin hat meine Frau seit Monaten nicht mehr gesehen (Wegzug aus Berlin nach Brandenburg) c) Einen Psychiater gibt es zwar, der schreibt aber nur Rezepte für die Psychopharmaka aus, "behandelt" aber nicht. Wie stehen eurer Erfahrung nach die Chancen auf eine Fortdauer der Betreuung wenn kein Gutachten möglich ist und die Betreute das "nur selber" will? Danke, Tom
__________________
Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer (Seneca). |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
|
Hallo!
Zunächst mal grundsätzlich: Eine Betreuung ist nur dann "befristet", wenn sie als vorläufige Betreuung im Rahmen einer einstweiligen Anordnung erlassen wird. Steht die "endgültige" Betreuung, setzt das Gericht einen Überprüfungstermin - dieser hat spätestens nach 7 Jahren zu erfolgen (§ 295 Abs. 2 FamFG). Die Betreuung "endet" nicht automatisch an diesem Stichtag... sie "läuft nicht aus", auch wenn das Gericht bis dahin keine neue Entscheidung getroffen hat - die "endgültige" Betreuung steht tatsächlich solange, bis sie aufgehoben (oder durch Tod beendet) wird. Kann keine Attestierung über die Notwendigkeit der Betreuung eingereicht werden, beauftragt das Gericht von sich aus die Erstellung eines externen Gutachtens (analog §§ 280, 281, 295 Abs. 1 FamFG e. a.). Eine solche Begutachtung ist demnach "immer" möglich.
__________________
|
|
|
|
|
|
#3 |
|
Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
|
Hallo Tomtom,
dazu gibt es ein neues Urteil vom OLG Brandenburg. Das OLG Brandenburg noch einmal deutlich gemacht, dass es eigentlich im Rahmen der Amtsermittlung Aufgabe des Gerichts ist, ein ärztliches Zeugnis anzufordern. OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.08.2010, 2 Wx 1/10 Deine Frau sollte dem Gericht mitteilen, dass sie die Verlängerung der Betreuung wünscht. Was sagt die/der aktuelle Betreuer dazu, normalerweise gibt er ebenfalls eine Stellungnahme ab. Grüsse Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
|
|
|
|
|
#4 | |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 05.05.2010
Ort: Brandenburg/Rathenow
Beiträge: 75
|
Hallo Michaela.
Zitat:
Da ich meine Frau ohne Betreuung erlebt habe und während der Betreuung auch so meine Grusel-Erlebnisse hatte, würde ich die weitere Betreuung sehr befürworten. Ich bin indirekt aber Nutznießer einer Betreuung, da ich nun keine neuen Schulden seitens meiner Frau befürchten muss, die ich dann indirekt mittragen muss. Also eher subjektiver, eigennütziger Befürworter. Gruß Tom
__________________
Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer (Seneca). |
|
|
|
|
|
|
#5 |
|
Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
|
Moin Tom,
ups, das war mir entfallen- dass ja Du der Betreuer bist. Wenn Deine Frau also ans Gericht geschrieben hat dann kannst Du trotzdem als Betreuer auch noch schreiben. Bei uns werde ich immer dazu aufgefordert aber das scheint regional verschieden. Viel Glück und trau Dich, Grüsse. Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|