Dies ist ein Beitrag zum Thema Testament immer beim Anwalt? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
ich bekam neulich eine Frage, und zwar wollte jemand wissen, ob ein Testament auch Rechtskräftig ist bzw. kann ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 25.08.2010
Beiträge: 6
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Hallo zusammen,
ich bekam neulich eine Frage, und zwar wollte jemand wissen, ob ein Testament auch Rechtskräftig ist bzw. kann es noch angefochten werden, wenn es kein Notar beglaubigt hat. Hab dazu mal ein wenig recherchiert auf diesen Seiten Das Testament - Wissenswerte Informationen über den letzten Willen - Bestattungen.de Testament ? Wikipedia Checkliste - eigenhändiges Testament Aber so richtig werd ich nicht schlau. Weiss einer von euch weiter ?? Viele Grüße |
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"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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Zitat:
angefochten werden kann es sowieso, das betrifft aber nur den inhalt. und da ist es auch wurst, ob es nun mit notar gemacht wurde oder nicht. weil ja meist sowieso der inhalt angefochten wird. oder es wird die echtheit in frage gestellt, was aber wenn es handschiftlich ist, eigentlich dann eindeutig ist. denke, das ist der gurnd, warum es kplt. mit der hand geschrieben sein muss. Zitat:
gruß, zeiten
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10.11.2010: meiner bitte auf löschung meines accounts wurde leider nicht entsprochen. |
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 25.08.2010
Beiträge: 6
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Hallo,
vielen Dank für deien ausführliche Antwort. Das hat mir weitergeholfen. Viele Grüße |
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#4 |
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"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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fein, du kannst mir 5 mark ins sparschwein tun.
![]() ne, quatsch, scherz. ![]() gern geschehen.
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10.11.2010: meiner bitte auf löschung meines accounts wurde leider nicht entsprochen. |
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#5 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Hallo,
zum Thema Erbrecht empfehle ich www.recht.de - Forum Deutsches Recht - Foren Wenn man genug Zeit hat, kann man hier sehr viel lernen. Auch erstaunlich bzw. erschreckend, wenn man so manche Familengeschichte liest, mit Gier und Haß und Mißgunst. Schon schlimm, was manchmal so abgeht. Gruss Andreas |
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#6 |
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Stammgast
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
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Meines Wissens kann man - auch ohne Notar nebst Gebühren - das ausgedruckte und unterschriebene Testament persönlich beim Nachlaßgericht hinterlegen.
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Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht. Unser Denken macht es erst dazu. Theophrastus Bombastus von Hohenheim
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#7 |
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ehrenamtliche Betreuerin
Registriert seit: 06.04.2008
Beiträge: 98
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Irgendwann reicht es!!! Ich musste erst mal meinen Zorn über solche Beiträge bremsen! 1. Seit 1. Januar 1992 gibt es in Deutschland keine Entmündigung, das nennt man Betreuung! 2. Seit wann erbt der Betreuer einen Pflichtteil? Ich habe aber gelernt aus allem etwas positives für mich rauszuholen. Das wurde hier auch erreicht. Den Hinweis mit dem Behindertentestament fand ich sehr gut, erlaube mir aber die Ergänzung mit dem entsprechenden Link! Behindertentestament ? Wikipedia Liebe Mary, Bitte denken Sie daran, dass man mit unbedacht gewählten Worten einen unsicheren Menschen der hier Hilfe sucht, noch mehr verunsicherst! Ich merke auch noch an, dass die Rechtspfleger und Berufsbetreuer die Antworten aus ihrer eigenen Berufserfahrung geben. Für Ihre eigenen leider negativen Erfahrungen können sie nichts. Gerade diese Mischung aus Betreuten, Angehörigen, Rechtspfleger, Berufsbetreuer und Ehrenamtl. Betreuer macht doch dieses Forum erst interessant. Nichts für ungut, aber das musste mal raus. Liebe Grüße Draconis Geändert von Draconis (19.09.2010 um 10:47 Uhr) |
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#8 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 04.08.2010
Ort: Deutschland
Beiträge: 47
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Einiges habe ich gleich festgestellt.
Es gibt da richtige Unterschiede, wie eine Betreuung duchgeführt wird. Ich war ehrenamtliche Betreuerin meiner Mama. Ich machte sehr ordentlich meine "Hausaufgaben". Jedes Kalenderjahr bekam ich vom Amtsgericht eine Liste, in der ich alle Ausgaben nebst Kontoauszügen aufführen musste. Der Betreuer in "unserem" Fall muss angeblich keine Rechenschaft/ Aufstellungen, über Beträge die er für die Betreute ausgibt, beim Amtsgericht abgeben. (?) Woran kann das liegen, dass das Amtsgericht so unterschiedlich handelt??
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Betreuerin mit ♥ |
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#9 | |
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"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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Zitat:
aber kannst dich beruhigen, sie müssen nämlich später den erben rechenschaft ablegen. vermutlich wird dein mann ja unter den erben sein. da kannst dann alles in ruhe prüfen. ![]() falls am ende was fehlt, kann der betreuer in regress genommen werden. er sollte also besser nix zur seite schaffen.
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10.11.2010: meiner bitte auf löschung meines accounts wurde leider nicht entsprochen. |
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#10 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 128
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Also, einen Beitrag zum Thema "Testament, Notar" möchte ich doch noch leisten.
Es ist zwar richtig, dass grundsätzlich jedes Testament angefochten werden kann. Ich kann aber einen wichtigen Aspekt bei einem notariellen Testament ausschließen: angefochten werden Testamente z.B. mit der Begründung, der Erblasser war nicht mehr "bei Verstand". Tatsächlich ist gesetzlich geregelt, dass derjenige der ein Testament verfasst geschäftsfähig sein muss. Die Geschäftsfähigkeit wird seitens des Notars geprüft und kann somit nicht mehr angezweifelt werden. Bei Anzweiflung muss eben im Nachhinein geprüft werden, ob zum Zeitpunkt der Niederschrift die Geschäftsfähigkeit vorlag. |
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