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Testament immer beim Anwalt?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Testament immer beim Anwalt? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen, ich bekam neulich eine Frage, und zwar wollte jemand wissen, ob ein Testament auch Rechtskräftig ist bzw. kann ...


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Alt 03.09.2010, 15:14   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 25.08.2010
Beiträge: 6
Standard Testament immer beim Anwalt?

Hallo zusammen,

ich bekam neulich eine Frage, und zwar wollte jemand wissen, ob ein Testament auch Rechtskräftig ist bzw. kann es noch angefochten werden, wenn es kein Notar beglaubigt hat. Hab dazu mal ein wenig recherchiert auf diesen Seiten Das Testament - Wissenswerte Informationen über den letzten Willen - Bestattungen.de Testament ? Wikipedia Checkliste - eigenhändiges Testament Aber so richtig werd ich nicht schlau.
Weiss einer von euch weiter ??

Viele Grüße
basti55 ist offline  
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Alt 03.09.2010, 15:29   #2
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

Zitat:
Zitat von basti55 Beitrag anzeigen
ich bekam neulich eine Frage, und zwar wollte jemand wissen, ob ein Testament auch Rechtskräftig ist bzw. kann es noch angefochten werden, wenn es kein Notar beglaubigt hat.
ein testament muss komplett handschriftlich geschrieben werden, dann ist es auch ohne notar rechtsgültig. das wird wohl auch bei den meisten testamenten so sein. also man braucht keinen notar.

angefochten werden kann es sowieso, das betrifft aber nur den inhalt. und da ist es auch wurst, ob es nun mit notar gemacht wurde oder nicht. weil ja meist sowieso der inhalt angefochten wird.

oder es wird die echtheit in frage gestellt, was aber wenn es handschiftlich ist, eigentlich dann eindeutig ist. denke, das ist der gurnd, warum es kplt. mit der hand geschrieben sein muss.


Zitat:
Hab dazu mal ein wenig recherchiert auf diesen Seiten Das Testament - Wissenswerte Informationen über den letzten Willen - Bestattungen.de Testament ? Wikipedia Checkliste - eigenhändiges Testament Aber so richtig werd ich nicht schlau.
Weiss einer von euch weiter ??
ich weiß nicht so genau, ob deine frage damit beantwortet ist...

gruß, zeiten
__________________
10.11.2010: meiner bitte auf löschung meines accounts wurde leider nicht entsprochen.

zeiten ist offline  
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Alt 17.09.2010, 17:25   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 25.08.2010
Beiträge: 6
Standard

Hallo,

vielen Dank für deien ausführliche Antwort.

Das hat mir weitergeholfen.

Viele Grüße
basti55 ist offline  
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Alt 17.09.2010, 18:42   #4
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

Zitat:
Zitat von basti55 Beitrag anzeigen
Das hat mir weitergeholfen.
fein, du kannst mir 5 mark ins sparschwein tun.


ne, quatsch, scherz.

gern geschehen.
__________________
10.11.2010: meiner bitte auf löschung meines accounts wurde leider nicht entsprochen.

zeiten ist offline  
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Alt 18.09.2010, 09:40   #5
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
Standard

Hallo,

zum Thema Erbrecht empfehle ich www.recht.de - Forum Deutsches Recht - Foren

Wenn man genug Zeit hat, kann man hier sehr viel lernen. Auch erstaunlich bzw. erschreckend, wenn man so manche Familengeschichte liest, mit Gier und Haß und Mißgunst. Schon schlimm, was manchmal so abgeht.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 19.09.2010, 03:02   #6
Stammgast
 
Benutzerbild von mungo
 
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
Standard

Meines Wissens kann man - auch ohne Notar nebst Gebühren - das ausgedruckte und unterschriebene Testament persönlich beim Nachlaßgericht hinterlegen.
__________________
Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht.
Unser Denken macht es erst dazu.

Theophrastus Bombastus von Hohenheim
mungo ist offline  
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Alt 19.09.2010, 10:32   #7
ehrenamtliche Betreuerin
 
Registriert seit: 06.04.2008
Beiträge: 98
Standard

Zitat:
Zitat von mary Beitrag anzeigen
auch hier gelöscht, s.o. M. Mohr

Irgendwann reicht es!!!

Ich musste erst mal meinen Zorn über solche Beiträge bremsen!

1. Seit 1. Januar 1992 gibt es in Deutschland keine Entmündigung, das nennt man Betreuung!

2. Seit wann erbt der Betreuer einen Pflichtteil?


Ich habe aber gelernt aus allem etwas positives für mich rauszuholen. Das wurde hier auch erreicht.

Den Hinweis mit dem
Behindertentestament fand ich sehr gut, erlaube mir aber die Ergänzung mit dem entsprechenden Link!

Behindertentestament ? Wikipedia


Liebe Mary,

Bitte denken Sie daran, dass man mit unbedacht gewählten Worten einen unsicheren Menschen der hier Hilfe sucht, noch mehr verunsicherst!

Ich merke auch noch an, dass die Rechtspfleger und Berufsbetreuer die Antworten aus ihrer eigenen Berufserfahrung geben. Für Ihre eigenen leider negativen Erfahrungen können sie nichts.

Gerade diese Mischung aus Betreuten, Angehörigen, Rechtspfleger, Berufsbetreuer und Ehrenamtl. Betreuer macht doch dieses Forum erst interessant.

Nichts für ungut, aber das musste mal raus.

Liebe Grüße

Draconis



Geändert von Draconis (19.09.2010 um 10:47 Uhr)
Draconis ist offline  
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Alt 23.09.2010, 11:58   #8
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 04.08.2010
Ort: Deutschland
Beiträge: 47
Standard

Einiges habe ich gleich festgestellt.
Es gibt da richtige Unterschiede, wie eine Betreuung duchgeführt wird.
Ich war ehrenamtliche Betreuerin meiner Mama.
Ich machte sehr ordentlich meine "Hausaufgaben".
Jedes Kalenderjahr bekam ich vom Amtsgericht eine Liste, in der ich alle Ausgaben nebst Kontoauszügen aufführen musste.
Der Betreuer in "unserem" Fall muss angeblich keine Rechenschaft/ Aufstellungen, über Beträge die er für die Betreute ausgibt, beim Amtsgericht abgeben. (?)
Woran kann das liegen, dass das Amtsgericht so unterschiedlich handelt??
__________________
Betreuerin mit ♥
Tinta ist offline  
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Alt 23.09.2010, 14:20   #9
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

Zitat:
Zitat von Tinta Beitrag anzeigen
Der Betreuer in "unserem" Fall muss angeblich keine Rechenschaft/ Aufstellungen, über Beträge die er für die Betreute ausgibt, beim Amtsgericht abgeben. (?)
wenn kinder oder enkel oder ehepartnerinnen betreuerin werden, brauchen sie das normalerweise auch nicht. enge familienangehörige werden normalerweise "befreite betreuerinnen". und das bedeutet, sie müssen dem gericht nicht rechenschaft ablegen.

aber kannst dich beruhigen, sie müssen nämlich später den erben rechenschaft ablegen. vermutlich wird dein mann ja unter den erben sein. da kannst dann alles in ruhe prüfen.

falls am ende was fehlt, kann der betreuer in regress genommen werden. er sollte also besser nix zur seite schaffen.
__________________
10.11.2010: meiner bitte auf löschung meines accounts wurde leider nicht entsprochen.

zeiten ist offline  
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Alt 23.09.2010, 16:43   #10
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 128
Standard

Also, einen Beitrag zum Thema "Testament, Notar" möchte ich doch noch leisten.
Es ist zwar richtig, dass grundsätzlich jedes Testament angefochten werden kann. Ich kann aber einen wichtigen Aspekt bei einem notariellen Testament ausschließen:
angefochten werden Testamente z.B. mit der Begründung, der Erblasser war nicht mehr "bei Verstand". Tatsächlich ist gesetzlich geregelt, dass derjenige der ein Testament verfasst geschäftsfähig sein muss. Die Geschäftsfähigkeit wird seitens des Notars geprüft und kann somit nicht mehr angezweifelt werden.

Bei Anzweiflung muss eben im Nachhinein geprüft werden, ob zum Zeitpunkt der Niederschrift die Geschäftsfähigkeit vorlag.
Klima ist offline  
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