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Haupt-und Untermietvertrag

Dies ist ein Beitrag zum Thema Haupt-und Untermietvertrag im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich bin neu hier, z. Zt. noch ehrenamtl. Betreuerin und habe zu folgendem Fall meine Frage(n): Ich betreue eine ...


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Alt 05.09.2010, 18:15   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 15.08.2010
Ort: 38384 Gevensleben
Beiträge: 45
Standard Haupt-und Untermietvertrag

Hallo,
ich bin neu hier, z. Zt. noch ehrenamtl. Betreuerin und habe zu folgendem Fall meine Frage(n):
Ich betreue eine Frau (57 J) und ihren 27 J. alten Sohn, der eine geistige Behinderung hat (laut Ausw. 80%). Zur Zeit leben die beiden in einer Wohnung zusammen. Sind insgesamt ziemlich schwierige Verhältnisse, eine symbiotische Beziehung, beide leugnen die Behinderung des Sohnes, und die Mutter erwartet, dass der Sohn für den Rest seines Lebens bei ihr bleibt. Allerdings gestaltet sich das Zusammenwohnen für beide zunehmend schwieriger, der Sohn wird seiner Mutter gegenüber aggressiv und sie freut sich, wenn er mal ein paar Stunden aus dem Haus ist. Dazu kommt, daß sie sich mit den Mitmietern permanent streiten und ihr das Treppensteigen - die WG liegt im 1. Stock - aufgrund ihrer Rückenbeschwerden sehr schwer fällt.
Nun haben die beiden sich in den Kopf gesetzt, in ein kleines Häuschen umzuziehen - gleiche Strasse im Ort.
Unten könnte sie wohnen - oben hätte er sein Reich. Es gibt 2 Bäder, aber nur unten 1 Küche. Es sind unten 34 qm und oben 40 qm Wohnfläche. Wurde bisher immer als 1 Wohnung vermietet.
Soll 300,- € Kaltmiete + 100,-€ Nk kosten, dazu kommen noch HK über Nachtstromspeicheröfen.
Meine Betreute bekommt 400 € Unterhalt vom Exmann + z.Zt. rd 220 € HLU durch die ARGE. Der Sohn erhält Grundsicherung.
Ich muß also bei beiden Ämtern bezüglich der Wohnung meine Genehmigung einholen.
Nun meine Frage: wenn die Mutter Hauptmieterin wird und der Sohn einen Untermietvertrag abschließt, hebt das doch die Haushaltsgemeinschaft auf, oder? Sie haben jeder ein eigenes Girokonto. Und dann müßte doch theoretisch jeder von beiden als 1-Pers.-Haushalt angesehen werden- und dann wären sie beide bei der Wohnungsgröße u. den Mietkosten unter der Angemessenheits-grenze. Wäre das rechtlich machbar? -
Beiden ist bewußt, das damit auch eine klare Trennung bzw. Aufteilung ihrer Ausgaben einhergehen muss, was bisher so noch nicht geschehen ist. Womit sie aber einverstanden sind. -
Wie seht ihr das, ginge das - und worauf müsste ich achten, wie ginge ich am gescheitesten vor?
herzliche Grüße
Sikoba
Sikoba ist offline  
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Alt 07.09.2010, 14:16   #2
Neuer Gast
 
Registriert seit: 26.06.2010
Ort: Region Hannover
Beiträge: 2
Reden Alternative: Initiierte WG durch Vermieter

Hallo Sikoba,
folgende Möglichkeiten hättest Du:
1. Untermietvertrag zwischen Mutter und Sohn
Hauptmieter: Mutter Untermieter: Sohn
– Nicht ideal gegenüber den Behörden -

2. Ein Hauptmietvertrag als Wohngemeinschaft. Beide stehen im Mietvertrag und haften
gesamtschuldnerisch gegenüber dem Vermieter. Hier ist der Arge glaubhaft zu machen, dass ein getrenntes Wirtschaften stattfindet. Gemeinsamer MV, könnte durch die Arge als gemeinsames Wirtschaften angesehen werden.(Haushaltsgemeinschaft, da Familienverhältnisse eventuell argwöhnisch betrachtet werden könnten.)

3. Zwei Mietverträge (initiierte WG) durch den Vermieter wie folgt:

1te WE: 34qm (Anz. Zi), Flur, Küche, Bad, Küche
(Zustimmung der Küchenmitbenutzung, einer weiteren eventuellen Mietpartei (Sohn).

2te WE 40qm (Anz. Zi),Flur und Badezimmer
Nutzungsrecht Küche in erster WE (anteilig Küche – halbe QM)


· EG und OG sollten durch eine Tür getrennt sein.
· Telefonanschluss über eine Partei (Kosten sollten geteilt werden, Zahlung erfolgt durch Überweisung oder Bar gegen Quittung).
· Strom sollte über eine der Parteien erfolgen. Eine Aufteilung der Kosten und regelmäßige gegenseitige Zahlungen sollten ebenfalls durch Kontoauszüge oder Quittungen ersichtlich sein.
· Die Küche sollte so strukturiert sein, dass eine Trennung von Lebensmitteln Trockenvorräte und Frischwaren ersichtlich ist.
· Getrenntes Wirtschaften bei einem Hausbesuch durch Außendienstmitarbeiter der Arge oder anderen Institutionen sollte nachvollziehbar sein.
Alternative 3 ist bereits praktiziert und durch die Arge anerkannt worden. Muster Mietangebot und Mietverträge könnten zur Verfügung gestellt werden. Wichtig ist allerdings, dass sämtliche Kündigungsfristen (alte Wohnung) eingehalten werden.
Vor Unterzeichnung eines MV muss die Zustimmung des Umzuges der jeweiligen Behörde erfolgen, um keine Nachteile zu erhalten (Übernahme Umzugskosten, eventuelle Renovierungskosten, Mietkaution oder ähnliches).
Solltest Du weitere Fragen haben, einfach melden.
Gruß searcher207
searcher207 ist offline  
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Alt 07.09.2010, 18:03   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 15.08.2010
Ort: 38384 Gevensleben
Beiträge: 45
Standard initiierte WG

Hallo Searcher 207,
danke für Deine Auflistung. Das mit der 3. Alternative, der initiierten WG klingt gut und scheint mir auch umsetzbar zu sein.
Wenn Du mir die Muster-Mietverträge zur Verfügung stellen könntest, wäre ich richtig dankbar. Die zukünftigen Vermieter sind eher einfache Leute und freuen sich bestimmt, wenn ich ihnen eine Vorlage präsentieren kann.
Gruss Sikoba
Sikoba ist offline  
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Stichworte
mietvertrag, untermieter

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