Dies ist ein Beitrag zum Thema Heirat im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich habe da mal eine ganz besondere Frage.
Meine Lebensgefährtin liegt in Bad König auf der IMC Station, zustand ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 07.09.2010
Beiträge: 2
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Hallo,
ich habe da mal eine ganz besondere Frage. Meine Lebensgefährtin liegt in Bad König auf der IMC Station, zustand nach Gallen OP durch die es zur einer PORPHYRIE gekommen ist und nun bin ich Ihr Betreuer und ich würde gerne wissen ob wir Heiraten können. Ihr Aktueller zustand ist wie folgt. Füße und Hände kann sie ganz leicht bewegen, sprechen nein ohne Worte jedenfalls. Im Kopf ist sie voll da, wird aber zur Zeit noch Beatmet. Wie ist das mit dem Unterschreiben und dem Ja sagen bei der Heirat? Welche möglichkeiten haben wir??? Hier der genaue Text des Gerichts. Betreuer für folgene Bereiche. Gesundheitssorge. Vertretung gegenüber Behörden und Versicherungen, Klinikleitung. Sorge um das persönliche, insbesondere gesundheitliche Wohl einschließlich Einwilligung in ärztliche Massnahmen und hiermit verbundene Aufenhaltsbestimmung soweit die Betroffene hierzu nicht selbst in der Lage ist. Das ist der genau Text vom Gericht. Bitte helft uns. Danke für die Infos. Freue mich auch über Eure erfahrungen mit der Krankheit. Lg. Zhein aus Frankfurt am Main |
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#2 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Hallo Zhein
Eine Eheschließung ist ein sog. "Höchstpersönliches Rechtsgeschäft". Niemand kann einen anderen in einer Eheschließung vertreten. Auch kein Betreuer. Was der Standesbeamte alles als "Ja-Wort" anerkennt, weiß ich allerdings nicht. Er muss aber davon überzeugt sein, dass deine Braut zur Abgabe dieser Erklärung gesundheitlich überhaupt in der Lage ist oder nicht etwa in ihrem Willen eingeschränkt. Dieser ganze Vorgang hat also mit Betreuung als solche nichts zu tun. Gr. R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#3 |
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Gibt einen aus
Registriert seit: 07.06.2010
Ort: Bamberg
Beiträge: 111
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Der einfachste Weg wird der zum Standesamt sein, um dort Deinen Fall zu schildern und Dich nach den Möglichkeiten zu erkundigen.
Auch wenn Deine Freundin höchstpersönlich ihre Zustimmung wird signalisieren müssen, um dieses Rechtsgeschäft abzuschließen, so kannst Du grundsätzlich die übrigen Formalien abwickeln - aber: Da Du zugleich der angehende Partner bist, rate ich zur Rückfrage beim zuständigen Rechtspfleger, ob er hier Bedenken hat und ggf. für die hier nötigen Geschäfte einen Gegenbetreuer bestellt. Vor allem dann, wenn ihr an einen Ehevertrag gedacht habt, wird dies sinnvoll sein. |
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#4 |
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Gesperrt
Registriert seit: 07.09.2010
Beiträge: 2
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Es gibt kein Ehevertrag und Ihre schwester ist meine Vertretung.
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#5 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Zhein,
Rudi hat das schon sehr gut und richtig erklärt. Deine/Eure Heiratswünsche müsst ihr mit dem Standesamt abklären. Die Betreuungssituation ist da komplett aussen vor, es ist deshalb auch egal wer Verteter oder sonst was ist. Herzlichen Glückwunsch schon gleich mal. ![]() Grüsse Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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| heirat, standesamt, standesbeamter |
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