Dies ist ein Beitrag zum Thema Mal ne Frage zum Sparbuch im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
habe hier mal eine rechtliche Frage:
Wenn das Vermögen unter 10.000 € liegt, hat mein Vater ja Anspruch ...
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#1 |
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Angehörige mit Vorsorgevollmacht
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 285
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Hallo zusammen,
habe hier mal eine rechtliche Frage: Wenn das Vermögen unter 10.000 € liegt, hat mein Vater ja Anspruch auf Pflegewohngeld. Er soll jetzt Pflegestufe II bekommen. Das Heim kann er dann noch gerade so mit seiner Rente bezahlen. Wenn auf dem Sparbuch noch 9.000 sind, muss ich dann belegen, was mit dem anderen Geld passiert ist? Wir sprechen hier von ca. 3 - 4 tsd. Euro. Wir haben eine Menge aus eigener Tasche bezahlt, logischerweise sein Obst und andere Kleinigkeiten bezahlt u.s.w. Auch sein Taschengeld holt er sich jetzt nicht mehr selber ab, siondern bekommt es von uns. Bisher hat mich ja nie einer nach Quittungen gefragt. Und ich will meinem Vater auch kein Geld wegnehmen. Aber das Pflegewohngeld würde die Situation entlasten. Ach ja - da ist ja auch noch das Auto auf seinem Namen. Das Sozialamt werden wir so schnell nicht benötigen. Dafür muss ich also nichts sammeln. Bin gespannt auf Eure Antworten. Liebe Grüße Lisa |
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#2 |
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Gesperrt
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Tip zum Thema: Forum Werner Schell
Gruss |
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#3 | ||
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Tip zum Thema: Mary's sinnfreien und kein bisschen hilfreichen Beitrag ignorieren...
![]() Zitat:
Genauere Auskünfte über die Nachweispflicht kann Dir aber in jedem Fall die Stelle geben, bei der der Leistungsantrag gestellt werden würde. Zitat:
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#4 |
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Angehörige mit Vorsorgevollmacht
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 285
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Danke Chesterfield,
habe jetzt gesehen das doch mehr Geld auf dem Sparbuch ist. Lasse also erst mal die Finger davon. Trotzdem ist Dein Hinweis für die Zukunft hilfreich. Im Gegenzug zu Mary´s. Danke für Deine Mühe, Mary, aber ... ... im Gegensatz zu Dir bekam ich hier von den BErufsbetreuern immer eine vernünftige und vollständige Antwort auf meine Fragen. Danke an Alle, dass Ihr Eure Fachkenntnisse und Informationen auch mit uns teilt. Liebe Grüße Lisa |
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#5 | |
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"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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Zitat:
![]() ne, mal im ernst: auf fragen bekommt mary die in der regel hier doch auch...
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10.11.2010: meiner bitte auf löschung meines accounts wurde leider nicht entsprochen. |
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#6 |
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Angehörige mit Vorsorgevollmacht
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 285
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Hallo Zeiten,
sorry - ja natürlich hat Mary auch nur vernünftige Antworten bekommen. Leider war ihre Sichtweise wohl eine andere.Ich bin auf jeden Fall dankbar die Hilfe. Liebe Grüße an Alle Lisa |
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#7 |
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"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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hi lisa.... nein, nein, is schon klar.
ich weiß schon, was du sagen wolltest, ich red nur manchmal dumm. ![]() cu zeiten
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10.11.2010: meiner bitte auf löschung meines accounts wurde leider nicht entsprochen. |
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