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Umbuchungen vom Anlagekonto

Dies ist ein Beitrag zum Thema Umbuchungen vom Anlagekonto im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, meine Betreute hat ein Anlagekonto bei einer Sparkasse, und ein Girokonto. Vor einige Zeit habe ich problemlos Geld (1200 ...


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Alt 17.09.2010, 11:48   #1
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
Standard Umbuchungen vom Anlagekonto

Hallo,

meine Betreute hat ein Anlagekonto bei einer Sparkasse, und ein Girokonto.

Vor einige Zeit habe ich problemlos Geld (1200 Euro) von diesem Anlagekonto überweisen können. Jetzt macht die Sparkasse Probleme. Die Bankmitarbeiterin konnte mir konkret nicht sagen, was Sache ist, da war ganz viel mit "ich denke, ich meine, mein Kollege meint". Dann wäre noch eine Sperre für das Anlagekonto vermerkt, die wäre allerdings vom Vorbetreuer.

Ende vom Lied: diese (Schimpfwort) wollte von mir eine Genehmigung des Gerichtes, dass ich 2500 Euro vom Anlagekonto überweisen darf.

Bis das genehmigt ist, geht die Abbuchung des Heimes zurück, ich bekomme mit denen Ärger, und unnötige Kosten entstehen auch.

Am liebsten würde ich denen einen garstigen Brief schreiben. Hat jemand auf die Schnelle eine andere Idee ?

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 17.09.2010, 11:54   #2
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

Zitat:
Zitat von AndreasLübeck Beitrag anzeigen
Ende vom Lied: diese (Schimpfwort) wollte von mir eine Genehmigung des Gerichtes, dass ich 2500 Euro vom Anlagekonto überweisen darf.
ich würde froh sein, dass sie dir überhaupt einen weg genannt haben, wie du an die kohle kommen kannst.
__________________
10.11.2010: meiner bitte auf löschung meines accounts wurde leider nicht entsprochen.

zeiten ist offline  
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Alt 17.09.2010, 13:19   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.06.2010
Beiträge: 104
Standard

Ein Blick in das Gesetz, hilft bei der Rechtsfindung:
§ 1809 BGB

Dieser § ist bei Betreuung gem. § 1908 i Abs. 1 S. 1 BGB anzuwenden.

Und dann schlagen wir noch § 1908 i Abs. 2. S. 2 BGB nach und fragen:
Andreas, bist Du befreiter (1857a) Betreuer?
Bolder ist offline  
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Alt 17.09.2010, 13:22   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
Standard

Hallo Andreas,

ich verstehe gerade Deine Aufregung nicht. Unter einem Anlagekonto verstehe ich weder ein Girokonto, noch ein Kontokorrentkonto.

Für die Verfügung bei Geldanlagen benötigst Du eine Freigabe vom Gericht. Diese kann auch dauerhaft für eine mtl. Summe xy erteilt werden, um damit Heimkosten zu bezahlen.

Hier wird vom Gericht automatisch der Nachweis der Sperrvermerke für Sparanlagen, Wertpapiere oder Depots vom Betreuer angefordert. Auch die S-Cash Konten zählen dazu, selbst wenn sie einem Girokonto gleichen. Wieso sollest Du davon befreit sein?

Geldanlage ? Betreuungsrecht-Lexikon
Tina L. ist offline  
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Alt 17.09.2010, 14:17   #5
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
Standard

...wenn du das schon mal bei der Bank problemlos durchbekommen hast, würde ich mir ne Unschuldsmiene aufsetzen, zur zuständigen RP gehen und beichten.

Gr. Rudi
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
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Alt 17.09.2010, 14:55   #6
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
Standard

Würde ich auch empfehlen.
Tina L. ist offline  
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Alt 17.09.2010, 15:18   #7
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
Standard

Hallo,

@Rudi:

bei meiner letzten Abrechnung, die ich dem Gericht eingereicht habe, war dieser "Posten" ja mit aufgebührt. Wurde nicht beanstandet.

Gruß,

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 17.09.2010, 15:27   #8
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
Standard

Ich bin zwar nicht Rudi...

Dann hat man das vielleicht übersehen und Du kannst das in Zukunft richtig machen.
Tina L. ist offline  
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Alt 17.09.2010, 15:37   #9
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
Standard

@ Andreas Lübeck

Es steht zwar nicht ganz klar hier in dem Thread, aber da du ne "letzte Abrechnung" gemacht hast - vermute ich mal ne Jahresabrechnung - bist du also nicht befreiter Betreuer.

D.h., du musst dir bei Verfügungen über Geldanlagen (quasi alles ausser Girokonto), die betreuungsgerichtl. Genehmigung holen.
Schau dir die Zusammenhänge im Beitrag von Bolder und den Link von Tina an.

Genaugenommen hast du sowas von Schwein gehabt, weil du zweimal im gleichen Vorgang durch ne Kontrolle gekommen bist, ohne das dein faktisch ungesetzliches Handeln aufgefallen ist - einmal bei der Bank und einmal beim Gericht.

Gr. R
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
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Alt 17.09.2010, 16:47   #10
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
Standard

Hallo,

Danke für die Antworten. Dann werde ich bei Gericht eine entsprechende Genehmigung beantragen.

Ein wenig hatte ich mich ja schon gewundert, dass die Bank beim ersten Mal nichts gesagt hat....

Gruß

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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