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gläubiger/ehemalig. betreuerin

Dies ist ein Beitrag zum Thema gläubiger/ehemalig. betreuerin im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
liebes forum, ich werde mich sicher noch vorstellen, aber vorweg: ich bin noch ganz jung betreuerin und habe gerade meinen ...


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Alt 17.09.2010, 14:45   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 16.09.2010
Beiträge: 31
Standard gläubiger/ehemalig. betreuerin

liebes forum,

ich werde mich sicher noch vorstellen, aber vorweg: ich bin noch ganz jung betreuerin und habe gerade meinen ersten fall als berufsbetreuerin. und der hat es "in sich". abgesehen von vielen vielen problemen, habe ich mit einer vormaligen ehrenamtlichen betreuerin zu tun, die nicht erreichbar ist (auch nicht für das gericht). mein klient hat keinen wohnungsschlüssel mehr (hat sie ihm weggenommen), niemand mehr einen briefkastenschlüssel und ich musste feststellen, dass sie zumindest einen sehr hohen betrag von seinem konto abgehoben hat (ich gehe nicht davon aus, dass das geld ihm zugute kam). so weit, so schlecht...

mein kleint ist zudem messi (sammelt insbesondere unterlagen) und wird von einem pflegedienst betreut. diese haben ihn (mein eindruck) sehr gut behandelt und gut für ihn gesorgt. pflegestufe ein reichte nicht aus, also haben sie mehr gemacht und die vormalige betreuerin sollte einen antrag auf hilfe zur pflege stellen, was nicht geschah.

ich habe nun gestern in den aktenbergen gewühlt (soweit möglich) und zumindest zwei konten gefunden. ich bin sofort zur bank, habe die vollmachten für sie sperren lassen und rückwirkend kontoauszüge angefordert (ich weiß - hohe kosten, aber ich sehe keine andere möglichkeit zu erfahren was der mann für versicherungen und verpflichtungen hat und was die ehemalige betreuerin getan hat...). und dabei kam raus: auf dem konto ist ein recht hoher betrag und mein klient bekommt ebenfalls eine sehr gute rente. er müsste eigentlich mit seinem geld auskommen.

ich weiß aber auch, dass es wohl einige gläubiger gibt.

meine fragen:

1. kann ich nun erst mal den pflegedienst bezahlen? wie gesagt: geld IST vorhanden. oder darf ich nicht entscheiden zwischen verschiedenen gläubigern? es kann ja passieren, dass ich die jetzt bezahle und dann melden sich mit der zeit immer mehr gläubiger... und dann ist der erste hohe betrag weg. ich werde seine pfändungsfreigrenze im zweifel auch rauf setzen lassen.
2. im moment sind mir mit sicherheit nicht alle gläubiger bekannt, weil: aktenberge! inwieweit seht ihr mich verpflichtet, die berge (wir reden wirklich von jahrzehnten gesammelten unterlagen, post, werbung etc) zu ordnen? zu sichten?
3. ich würde gerne SOFORT schloss und briefkasten auswechseln lassen in anbetracht der vorherigen betreuerin. seht ihr da probleme?

ich weiß eine menge fragen.

für ideen und anregungen bin ich sehr dankbar!

lana
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Alt 17.09.2010, 15:15   #2
nam
Stammgast
 
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Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 562
Standard

aufgabenkreise?
__________________
Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud
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Alt 17.09.2010, 15:22   #3
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
Standard

Hallo Lana,
zuerst einmal willkommen im Forum,
da hast du ja gleich einen Fall mit richtig viel Spaß am Bein.

Zitat:
und ich musste feststellen, dass sie zumindest einen sehr hohen betrag von seinem konto abgehoben hat (ich gehe nicht davon aus, dass das geld ihm zugute kam).
Wenn sie abgetaucht ist mit dem Geld wirst du wohl um eine Strafanzeige nicht herumkommen.


Zitat:
pflegestufe ein reichte nicht aus, also haben sie mehr gemacht und die vormalige betreuerin sollte einen antrag auf hilfe zur pflege stellen, was nicht geschah.
Wenn hierdurch ein Vermögensschaden entstanden ist, wäre die ehrenamtliche Betreuerin ja über die Versicherung des Landes versichert. Du müsstet den Schaden halt nur geltend machen. Bezüglich der notwendigen Pflege einen Antrag auf Anpassung der Pflegestufe an die KK stellen

Zitat:
und dabei kam raus: auf dem konto ist ein recht hoher betrag und mein klient bekommt ebenfalls eine sehr gute rente. er müsste eigentlich mit seinem geld auskommen
Ich weiß jetzt nicht genau was du mit einem recht hohen Betrag meinst, aber nach dem Rest deiner Fragen gehe ich davon aus das sich dies im unteren 4stelligen Bereich bewegt.

Zitat:
1. kann ich nun erst mal den pflegedienst bezahlen? wie gesagt: geld IST vorhanden.
Was soll denn dagegen sprechen. Solange wie das Konto nicht gepfändet wurde bist du erst einmal frei in deinem Handeln. Es bietet sich ja an erst einmal den gut versorgenden Pflegedienst zu zahlen.

Zitat:
3. ich würde gerne SOFORT schloss und briefkasten auswechseln lassen in anbetracht der vorherigen betreuerin. seht ihr da probleme?
Wenn dein Betreuter damit kein Problem hat solltest du das schnellstmöglich machen.


Gruß,
Andreas
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Alt 17.09.2010, 15:23   #4
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 16.09.2010
Beiträge: 31
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vermögen
abr zum zwecke der heilbehandlung
wohnung
vertretung vor behörden, kranken- und pflegekassen

post habe ich heute angeregt und denke auch, dass ich diese bekomme. meist wird hier gesagt, dass es beim vermögen ja "quasi" enthalten ist. in dem fall hätte ich es gerne extra (da ich auch gerne einen nachsendeantrag stellen möchte). es ist erst mal nicht zu überblicken, was da noch alles reinrauscht...
lana ist offline  
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Alt 17.09.2010, 15:32   #5
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
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Beiträge: 1,157
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Zitat:
Zitat von lana Beitrag anzeigen
post habe ich heute angeregt und denke auch, dass ich diese bekomme. meist wird hier gesagt, dass es beim vermögen ja "quasi" enthalten ist. in dem fall hätte ich es gerne extra (da ich auch gerne einen nachsendeantrag stellen möchte). es ist erst mal nicht zu überblicken, was da noch alles reinrauscht...
Hallo Lana,
wenn dein Betreuter sich nicht mit seiner Post befassen mag kann er natürlich auch selber einem Nachsendeantrag zustimmen. Der läßt sich wunderbar online bei der Post stellen.

Geht schneller.

Gruß,
Andreas
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Alt 17.09.2010, 15:32   #6
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 16.09.2010
Beiträge: 31
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uff -andreas denk!

das problem war: der pflegedienst hatte natürlich keine ahnung was an geldern da ist. die vormalige betreuerin erzählte immer er sei "so arm". um zahlen zu nennen (das dürfte ja ok sein?): auf seinem konto sind gute 11.000,- euro. er bekommt renten in höhe von ca. 2.200,- euro, zahlt 800,- euro miete. und halt pflegestufe eins. liege ich falsch, wenn ich denke, damit müsste er gut auskommen? auch mit ein paar extras, die über das hinausgehen, was die pflegestufe eins bietet (es reicht halt nicht für ihn was diese beinhaltet, aber für die zwei reicht es auch nicht).

die vormalige betreuerin hat den antrag zur hilfe zur pflege nie abgeschickte, aber ich sehe da gar kein problem: er hätte diese doch eher nicht erhalten oder? wobei ich gerade sehe: der modulbogen erzählt etwas von 2.265 euro die benötigt werden als hilfe zur pflege *schluck*. dann wäre es ja doch ein problem, denn er hätte den anspruch gehabt und sie hat er "verbaselt". folge wäre dann also: landesversicherung zahlt seinen schaden? aber er hat weiter die 10.000 auf der hohen kante? da will doch das sozialamt auch ran und wird erst mal sagen: schön aufbrauchen!

puh... mir raucht der kopf! ja, es ist ein wunderschöner erster fall
lana ist offline  
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Alt 17.09.2010, 15:34   #7
Forums-Azubi
 
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Beiträge: 31
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hallo andreas,

er ist ja nicht mehr geschäftsfähig... nun ja, er würde dem GANZ sicher zustimmen... reicht das dann? ich sehe es echt als notwendig an.

lieber gruß
lana
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Alt 17.09.2010, 15:35   #8
agw
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Zitat:
Zitat von lana Beitrag anzeigen
er ist ja nicht mehr geschäftsfähig...
Sagt wer??
agw ist offline  
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Alt 17.09.2010, 15:41   #9
agw
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Zitat:
Zitat von lana Beitrag anzeigen
auf seinem konto sind gute 11.000,- euro. er bekommt renten in höhe von ca. 2.200,- euro, zahlt 800,- euro miete. und halt pflegestufe eins.
Hallo Lana,
also bei diesem Guthaben brauchst du dem Sozialamt ja wohl nicht zu kommen.

Schau halt erst einmal in Ruhe was an monatlichen Kosten anfällt und sprich mit dem Pflegedienst welcher Eigenanteil monatlich notwendig wäre.

Und in der Sache ist doch kein Grund für Hektik wenn ich es richtig verstanden habe. Dein Betreuter wird zu Hause gut versorgt und Geld für monatliche Zahlungen ist auch da.

Gruß,
Andreas
agw ist offline  
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Alt 17.09.2010, 15:41   #10
Forums-Azubi
 
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Beiträge: 31
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eindeutig das gutachten andreas...
lana ist offline  
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