Dies ist ein Beitrag zum Thema Vertragskündigung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
bin gerade auf dieses Forum gestoßen und hab mich soeben angemeldet, in der Hoffnung, dass mir jemand kompetent Auskunft ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 17.09.2010
Beiträge: 2
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Hallo,
bin gerade auf dieses Forum gestoßen und hab mich soeben angemeldet, in der Hoffnung, dass mir jemand kompetent Auskunft geben kann. Ich habe Zweifel an der Gültigkeit einer Willenserklärung. Mir wurde genau genommen ein Vertrag gekündigt. Mein Vertragspartner, der die Kündigung eigenhändig unterschrieben hat, ist seit längerer Zeit krank und lebt im Pflegeheim. Da mir dieser Umstand erst bekannt geworden ist, zweifle ich die Geschäftfsfähigkeit dieser Person zum Zeitpunk der Unterschrift an. Bevor ich die Kündigung anfechte, würde ich mich im Vorfeld selbst davon überzeugen bzw. herausfinden, ob meine Vermutung stimmt. Wie kann ich das am Besten anstellen? |
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#2 | |
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"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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Zitat:
gibt es einen grund, der dich zweifeln lässt? ich meine nur weil opi im pflegeheim ist, fällt er ja nicht automatisch der geistigen umnachtung anheim (sprich: geschäftsunfähig)... war denn die vertragskündigung denn so ungewöhnlich, dass du auf diese idee kommst...? bzw. wäre für ihn der vertrag so dringend weiterhin nötig? ich frag darum, weil selbst wenn opi nur beschränkt geschäftsfähig gewesen sein sollte, so wäre die kündigung dadurch nur schwebend unwirksam. seine rechtliche vertreterin braucht dann einfach nur nachträglich zustimmen, dann ist das geschäft auch wieder wasserdicht. (genau, als hättest du ner 17 jährigen eine pony verkauft. wenn die erziehungsberechtigte nachträglich einverstanden ist, ist das geschäft perfekt.) ruf doch einfach im heim an und frag, ob du mit ihm oder seiner rechtlichen vertreterin sprechen kannst. dann wird sich das klären. oder erzähl mal bisschen näher, was ist denn das fürn vertrag? gruß, zeiten
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10.11.2010: meiner bitte auf löschung meines accounts wurde leider nicht entsprochen. |
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#3 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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... das ist viel zu allgemein.
Was fürn Vertrag, warum und unter welchen Umständen, warum Zweifel ... wie Zeiten schon schrieb. Gr. R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#4 |
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Gesperrt
Registriert seit: 17.09.2010
Beiträge: 2
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Sorry, war eine kleine Weile mal abwesend.
"gibt es einen grund, der dich zweifeln lässt? ich meine nur weil opi im pflegeheim ist, fällt er ja nicht automatisch der geistigen umnachtung anheim (sprich: geschäftsunfähig)..." Letzteres will ich ja herausfinden. Ersteres JA! Habe den Verdacht, dass er zu dieser Unterschrift angehalten wurde, da die Bevollmächtigten eigentlich hätten in seinem Namen den Vertrag aufheben können, dies auch vor hatten, aber doch nicht taten, um wahrscheinlich sicher zu gehen. Da sie im bestimmten Monat im Besitz einer GV waren, wäre dies also durchaus machbar gewesen. Auch alle weiteren Angelegenheiten hinsichtlich der Vertragsbeendigung, haben daraufhin die Bevollmächtigten übernommen. Ich habe die Vollmacht auch nur in Kopie gesehen und da es an einem unbestimmten Datum ("im September 2010") unterschrieben wurde, bezweifle ich also auch deren Echtheit bzw. Gültigkeit. Ob er selbst über die Kündigung des Vertrages entscheiden konnte (also geschäftsfähig war), wäre also zu klären. "was ist denn das fürn vertrag?" Ich möchte eigentlich nicht genau darauf eingehen, um welchen Vertrag es sich handelt. Es hätte vielleicht Wiedererkennungswert, wenn ein Bevollmächtigter hier das Forum durchstöbert. Aus diesem Grund habe ich meine Anfrage auch sehr verallgemeinert. @zeiten Danke trotzdem für den Hinweis. Werde mal im Heim nachfragen, ob es dort einen rechtlichen Betreuer gibt. Wie weiter, wenn opi keinen rechtlichen Betreuer hat, wegen GV? Auch der Tipp mit der schwebenden Unwirksamkeit ist hilfreich. Dafür müsste ich aber erst mal beweisen, dass die Vertragskündigung unwirksam ist. Wie gehe ich also weiter vor? |
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