Dies ist ein Beitrag zum Thema Vereinbarung zum Heimvertrag im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich habe gerade einen Heimvertrag für einen Betreuten (keine Pflegestufe, Pflegeheimkosten übernimmt komplett das Sozialamt) zur Unterschrift vorliegen. Zu ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 139
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Hallo,
ich habe gerade einen Heimvertrag für einen Betreuten (keine Pflegestufe, Pflegeheimkosten übernimmt komplett das Sozialamt) zur Unterschrift vorliegen. Zu dem Vertrag gibt es eine separate "Vereinbarung über ein Entgelt für die Zeit bis zur endgültigen Räumung von Wohnraum". Danach verpflichtet sich der Betreute bis spätestens 14 Tage nach seinem eigenen Ableben (!) die Räumung seines Zimmers zu veranlassen, danach darf das Heim das Zimmer räumen. - Dürfte ihm schwer fallen... aber gut, das zielt sicher auf eine entsprechende Verpflichtung der Erben ab. Weiter heißt es: "Vom Todestag bis zur vollständigen Räumung wird mit dem Vertragspartner ein tägliches Entgelt für Unterkunft und Verpflegung abzüglich Zehrgeldanteil (...) sowie 100% des Entgelts für betriebsnotwendige nicht geförderte Investitionskosten, die jeweils dem Bewohner in Rechnung gestellt werden, vereinbart. Dies entspricht vorerst ...(knapp 30 EUR) im Doppelzimmer...". Diese Verpflichtungen würden ja dann den Erben treffen. Ich mache mir (da ich das ja unterschreiben soll) Gedanken, ob eine solche Vereinbarung in dieser Form (insbesondere die Höhe des Entgelts) üblich ist - bei den Sachen des Betreuten handelt es sich um nicht mehr als ein Fernsehgerät, ein Schränkchen und seine persönlichen Sachen und Kleidungsstücke in dem bereits vorhandenen Schrank. Kennt von Euch jemand soche Vereinbarungen für Heimbewohner? Viele Grüße, Anni |
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#2 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 12.02.2010
Ort: im Norden
Beiträge: 43
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Hallo Anni,
der Vertrag endet mit dem Sterbetag. Es gibt ein Urteil zu Pflegeheimverträgen, sieh mal nach zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Az. 8 C 24/09). Dies gilt allerdings nur für die pflegebedürftigen Bewohner, die stationäre Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Vielleicht hilfts dir weiter! Liebe Grüße, tervall19 |
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#3 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin Anni
Heime versuchen gerne und nicht selten auf diese Art und Weise Geld über den Todestag der Bewohner einzutreiben. Wenn die Erben zahlen... nun denn. als Betreuerin solltestDu darauf achten, dass Du den Heimvertrag in deiner Eigenschaft als Betreuerin unterschreibst (i.A. oder mit Deinem Stempel drauf) damit klar ist, dass Du nicht als Privatperson haftst. (spart dumme Nachfragen...) MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#4 |
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Rechtsanwältin/Berufsbetreuerin
Registriert seit: 25.07.2008
Beiträge: 153
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Hallo zusammen,
hatte neulich einen ähnlichen Heimvertrag, nur lautete der Zusatz, dass der Betreuer nach dem Ableben verpflichtet sei, binnen 14 Tagen zu räumen. Also ich habe bislang immer nur die Verträge selbst unterschrieben, die Zusätze nicht. Nachfragen kamen noch nie, ich denke die wissen genau, dass es so nicht geht und handeln nach dem Motto "versuchen kann man es ja mal". Viele Grüße rorikae |
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#5 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 139
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Hallo,
danke für Eure Rückmeldungen. Ich unterschreibe immer nur mit einem Vertretungszusatz, da ich nicht aus Versehen eine private Verpflichtung eingehen will. Der Heimvertrag selbst endet auch ausdrücklich mit dem Tod des Betreuten, er bekommt Leistungen aus der Pflegeversicherung, dies steht auch so drin im Heimvertrag selbst. Aber mir wurde es hier so rübergebracht, dass der Heimvertrag nur abgeschlossen wird, wenn auch dieser Zusatz unterschrieben wird (habe aber auch nicht gerade ernsthaft verhandelt...), ich habe es jetzt unterschrieben, nachdem man mir versicherte, man werde im Fall der Fälle nicht gleich darauf (auf die Entgeltzahlung) pochen, aber versprechen können die viel... Beim nächsten Heimvertrag werde ich mal versuchen, die Zusätze wegzulassen, aber in diesem Fall war ich sehr froh, dass der Betreute - der das Heim in den Wochen zuvor schon durch eine Kurzzeitpflege kennenlernen konnte und sich dort sehr wohlfühlt - gerade den Heimplatz auch bekommen hat. Grüße, Anni Geändert von Anni (21.09.2010 um 17:25 Uhr) |
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#6 | ||
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Rechtsanwältin/Berufsbetreuerin
Registriert seit: 25.07.2008
Beiträge: 153
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Hallo Anni,
Zitat:
Zitat:
Das Verhalten des Heimes finde ich unmöglich, gegebenenfalls würde ich mal darüber nachdenken, ob dies ein Fall für die Heimaufsicht ist. Viele Grüße rorikae |
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