Dies ist ein Beitrag zum Thema Steuerberater...einfach so??? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo!
Da ich mich in steuertechnischen Dingen nur sehr begrenzt auskenne, hätte ich gern gewusst, ob man für seine Betreuten ...
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Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
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Hallo!
Da ich mich in steuertechnischen Dingen nur sehr begrenzt auskenne, hätte ich gern gewusst, ob man für seine Betreuten "einfach so" einen Steuerberater hinzuziehen kann/darf, oder ob dies die Zustimmung des Gerichtes erfordert! Wenn es um Vermögen geht, lässt sich ein Steuerberater ja gar nicht umgehen, aber wie sieht es mit der Steuererklärung für einen nicht-vermögenden Betreuten aus?...ich würde die aus o.g. Gründen nur sehr ungern selbst anfertigen! Lieben Gruß, Thorsten
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#2 |
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"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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hi thorsten,
die zustimmung vom gericht brauchst du natürlich nicht. ich meine das solltest du vom einzelfall abhängig machen. "einfach so" oder generell fände ich allerdings nicht nachvollziehbar. ich kann mir schlecht vorstellen, dass das bei der prüfung durchgeht. du solltest begründen können, warum ein steuerberater im einzelfall notwendig war. und ich meine, es darf von einem betreuer verlangt werden, sich in die materie einzuarbeiten und sich ein grundwissen anzueignen. bei komplizierteren sachen ist steuerberater klar, bei einfachen aber nicht. da gibt es ganz nette steuerprogramme, wennste da ein paar mal durchgearbeitet hast, müsstest du wissen, wo es drauf ankommt, sowas übt sich. wenn du für deine leute grusi oder rente beantragen musst, musst du das ja auch selber machen, steuererklärungen sollten in den meisten fällen eher einfacher sein. gruß, zeiten
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10.11.2010: meiner bitte auf löschung meines accounts wurde leider nicht entsprochen. Geändert von zeiten (20.09.2010 um 08:18 Uhr) |
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#3 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Thorsten,
habe letztlich sowohl für mich selbst, als auch für einen Klienten folgende Software genutzt: Steuer-Spar-Erklärung (2010) von der Akademischen Arbeitsgemeinschaft Ließ sich damit ganz gut machen.... Grüße!!!
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#4 |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
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Hallo Zeiten!
...hast ja recht...ist nur die anfängliche Unsicherheit..."Bloß nix falsch machen!"....werde versuchen mit etwas mehr Selbstvertrauen an die Sachen ranzugehen!...also: immer schön weiter anschubsen! Danke! ![]() Hi Annatevka! Das Programm hört sich ja wirklich prima an...wohl auch für Finanz-Laien wie mich geeignet...werde mich dann mal mit der 2011er-Version ausrüsten, wenn diese dann erscheinen wird! Auch Dir ein dickes Danke! ![]() Liebe Grüße, Thorsten
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#5 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 20.07.2010
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 38
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Ich habe immer gerne mit dem"Sparbuch" von WISO gearbeitet (Gibt sehr viele Erklärungen als Videoclip und DU kannst verschiedene Dinge einfach mal ausprobieren und berechnen lassen. Ansonsten ist das Programm aber fast selbsterklärend.
Als weitere Tipp ist die Steuersoftware die Aldi vertreibt. Ein Freund (Datenschutzbeauftragter in einem Computerunternehmen) meinte dahinter steckt wohl "Taxman" von Lexware. |
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#6 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo zusammen,
ich bewege mich mal auf die Ausgangsfrage wieder zu: wie wärs mit der Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein? Bei Vermögenden würde ich diese Frage zuerst mit dem Gericht klären, es gibt sehr einfache Steuersachen und komplizierte- davon hängt es sicher ab. Im Grund zielt das Ganze auf die Frage der Delegationsfähigkeit- ein heiss umstrittenes Thema an manchen Gerichten, an anderen wieder weniger. Im Falle von Thorsten, also dem Unvermögenden, wäre auf jeden Fall dem Lohnsteuerhilfeverein der Vorzug zu geben. Kein Gericht würde den dortigen Jahresbeitrag monieren und Thorsten hat nie haftungsrechtliche Befürchtungen zu hegen. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#7 | |||
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Zitat:
Korrekterweise kann es eigentlich nur mitteilen: Lieber Betreuer, das musst du entscheiden. Zitat:
Als Betreuer mit Aufgabenkreis Vermögenssorge darf ich zwar einen Gärtner engagieren, um den Garten des Betreuten instand zu halten - aber keinen Steuerberater...? Da fehlt's doch an der Logik... ![]() Zitat:
Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, wie es dessen Wohl entspricht - dazu gehören auch fachgerechte, korrekt angefertigte und möglichst "vermögensschonenede" Steuererklärungen. Und da die meisten Betreuer keine Steuerfachkräfte sind, sollten sie sich auch nicht für solche halten. Etwaige Schäden durch zu hohe Steuerzahlungen oder auch anderweitige Folgen einer fehlerhaften Erklärung gehen nämlich 1:1 auf den Betreuer über, der die Erklärung für seinen Schützling versaut hat. Ob man nun zu einem Lohnsteuerhilfeverein geht oder zu einem Steuerberater oder zu Onkel Zwegat bleibt dem pflichtgemäßen Ermessen des Betreuers und ggf. dem Wunsch des Betreuten überlassen.
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#8 |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
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Hallo,
ich lasse Steuererklärungen in den allermeisten Fällen durch einen Lohnsteuerhilfeverein erledigen, der ist günstig und hat mehr Ahnung als ich. Damit habe ich auch noch nie Probleme bekommen. Da kann ich mich Chesterfield nur anschließen, wir müssen schon viel Ahnung von allen möglichen Sachen haben, aber es gibt auch Grenzen. Ich möchte jedenfalls keinen Schaden anrichten, weil ich irgendeine Winzigkeit vergessen habe. Gerade im Steuerecht ändert sich andauernd irgendetwas. Da kann der Schuss schnell nach hinten losgehen, wenn man sich nicht auskennt und mit Halbwissen versucht das trotzdem hinzubiegen. Auch auf ein Programm für Steuererklärungen würde ich mich nicht verlassen, denn das muss ja alles ebenso korrekt ausgefüllt werden. Die Eintragungen zaubern sich nicht von selbst in die entsprechenden Spalten. |
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#9 |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
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Moin!
Danke für die Meinungen!...ein tolles Beispiel dafür, wie unterschiedlich - und das bei grundsätzlich identischem Ziel ( dem Wohl des Betreuten ) - gehandelt werden kann...! Ich ziehe für mich den Schluß, dass auch bei gering vermögendenden Betreuten ein Lohnsteuerhilfeverein für die Erklärung ratsam ist...bei dickem Vermögen / Einkünften natürlich erst recht! Besten Dank und liebe Grüße! Thorsten
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#10 |
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Einsteiger
Registriert seit: 20.10.2010
Beiträge: 15
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Darf ein Betreuer eigentlich eine Steuererklärung anfertigen oder ist das ein Verstoß gegen das Steuerberatungsgesetz? Ein Betreuer muss ja gemäß § 34 Abgabenordnung die steuerlichen Pflichten des Betreuten erfüllen, somit wäre es ein Gegensatz, wenn wir die Erklärung nicht selbst anfertigen dürften. Nicht alle Betreuten, die eine Lohnsteuererklärung abgeben müssen, können sich die Dienste eines Lohnsteuerhilfevereins leisten.
Im konkreten Fall habe ich eine Betreuung übernommen, bei der der ehrenamtliche Betreuer für 2008 keine Steuererklärung erstellt hat. Das muss ich nun machen. Der Betreute hatte nur ca. 2000 Euro Bruttolohn im Jahr und danach ALG I (ca. 1500 Euro im Jahr). Der Betrag ist zwar unter dem Freibetrag, aber eine Steuererklärung ist nötig. Welche finanziellen Nachteile können sich aus der um drei Jahre verspäteten Abgabe ergeben? Zinsen können ja nicht anfallen, da keine Steuernachzahlung zu erwarten ist. |
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