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Was genau ist die Aufgabe eines Betreuers

Dies ist ein Beitrag zum Thema Was genau ist die Aufgabe eines Betreuers im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Was genau ist die Aufgabe eines Betreuers, was kann ich erwarten, bezweckst ansprechen? Mein Bruder lebt seit sechs Monaten in ...


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Alt 21.09.2010, 02:16   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 27.07.2010
Ort: USA
Beiträge: 5
Standard Was genau ist die Aufgabe eines Betreuers

Was genau ist die Aufgabe eines Betreuers, was kann ich erwarten, bezweckst ansprechen?
Mein Bruder lebt seit sechs Monaten in einem geschlossenen Heim...er hat Demenz.
Ich lebe leider schon seit 50 Jahren im Ausland, und weiß nicht was die Rolle eines Betreuers ist.

Vielen Dank, Delle
Delle ist offline  
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Alt 21.09.2010, 04:34   #2
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
Standard

Hallo Delle

deine Frage ist so allgemein gehalten, dass sie quasi nicht zu beantworten ist.
Das Betreuungsrecht ist so gestaltet, dass die Betreuung durch die Gerichte an das jeweilige individuelle Bedürfnis eines Betroffenen angepasst werden kann.
Einen Überblick kannst du dir hier verschaffen
Aufgabenkreis ? Betreuungsrecht-Lexikon

Im Übrigen beantworte ich solche Fragen nicht so gerne, weil immer wieder mitschwingt, dass im BackGround ein Konflikt rumschwirrt, der hier nicht offenbart wird.
Es wäre also günstig, wenn du konkret fragen würdest.

Gr. R
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
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Alt 21.09.2010, 08:56   #3
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

hi delle,
ich mach dir mal ne kurzeinführung, aber nur ganz grob, fürs allerserste verständnis. alles andere is wirklich dann besser für den konkreten fall zu erklären.

betreuer sind zuständig für die rechtsgeschäfte des betreuten. das ist jetzt allgemein gehalten. rudi hat die aufgabenkreise angesprochen. es geht darum, dass das je nach individueller verfassung der betroffenen person sehr unterschiedlich weitreichend sein kann.

bsp.: manche betreute können noch gut selber über ihre ärztliche behandlung entscheiden, aber sie kriegen den ämter- und behördenkram und vielleicht auch die finanziellen sachen nicht mehr voreinander.... dann bekommen sie für diese bereiche eine betreuerin. für medizinische sachen wäre die dann aber nicht zuständing, wel das die betroffene noch selber kann.

was also deinen bruder betrifft, wissen wir nicht. müsstest du ihn mal fragen...

aber was viel entscheidender für das verständnis der betreuerinnenfunktion ist, ist dass es sich dabei wirklich nur um eine rechtliche vertretung handelt, nicht um eine pflegerische oder um eine pädagogische oder irgendwie fürsorgrgerische, im sinne von: dafür sorgen, dass opi sich des morgens unter die dusche stellt, täglich rohkost und gemüse zu sich nimmt und seine hemden ordentlich gebügelt werden.

falls opi aber zu hause zu verhungern droht, weil er scih nichts mehr zu essen machen kann.... dann ist der betreuer in der pflicht etwas zu unternehmen: pflegedient beanrtragen oder heimunterbringung veranlassen, zb.

so ganz grob, fürs erste verständnis: betreuer müssen unterschriften leisten für den betroffenen: banküberweisungen, anträge auf sozialhilfe, miete bezahlen, versicherungen kündigen/abschließen, ummeldungen beim amt, schwerbehinderten ausweis beantragen, wohngeld beantragen, in ärztliche massnahmen einwilligen, unter umständen einen umzug in ein heim veranlassen, pflegeverträge unterschreiben...

manche angehörige hätten gern eine persönliche beziehung zu dem betreuer, möchten sich täglich nach dem gesundheitszustand erkundigen, dem stand der dinge bei umzugsfragen oder wollen wissen warum und wieso eine zeitung abbestellt, eine versicherung gekündigt und warum der betroffene keine neune puschen bekommt.... - damit sind betreuer überfodert und das ist eben auch nicht ihre aufgabe.

es gehört nicht zu den aufgaben des betreuers, die angehörigen über medizinische behandlungen oder diagnosen zu informieren (im normalfall tun sie das aber sehr gern), oder über den kontostand des betroffenen. generell ist der betreuer ausschließlich für die rechtlichen belange des betreuten zuständig (die er zu dessen wohl zu erledigen hat und worüber er dem gericht rechenschaft ablegen muss). ein betreuer ist nicht verpflichtet angehörige über überhaupt irgendwas zu informieren oder mit ihnen zu reden..... (generell verboten ist es natürlich nicht. er liegt im ermessensspielraum des betreuers.)

ich sag es nur mal so klar, weil angehörige oft meinen, sie hätten bestimmte rechte am betreuten und informationsrechte über angelegenheiten des betreuten. das ist nicht der fall.

falls dein bruder also neue unterhemden benötigt, ist die betreuerin nicht die richtige ansprechpartnerin. falls du dem bruder deine goldmünzensammlung schenken willst, wäre sie es (finanzsorge vorausgesetzt) allerdings schon.

klingt im ersten moment vielleicht ein bisschen hart für die angehörigen. das ist es sicher in manchen fällen auch. das betreuungsrecht wurde ausschließlich für die betroffenen entwickelt, angehörige sind da ziemlich außen vor.

das ist jetzt also erster grober einblick. kannst ja gern weiter fragen.

gruß, zeiten
__________________
10.11.2010: meiner bitte auf löschung meines accounts wurde leider nicht entsprochen.


Geändert von zeiten (21.09.2010 um 09:07 Uhr)
zeiten ist offline  
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Alt 21.09.2010, 11:33   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 27.07.2010
Ort: USA
Beiträge: 5
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Zitat:
Zitat von Rudi Beitrag anzeigen
Hallo Delle

deine Frage ist so allgemein gehalten, dass sie quasi nicht zu beantworten ist.
Das Betreuungsrecht ist so gestaltet, dass die Betreuung durch die Gerichte an das jeweilige individuelle Bedürfnis eines Betroffenen angepasst werden kann.
Einen Überblick kannst du dir hier verschaffen
Aufgabenkreis ? Betreuungsrecht-Lexikon

Im Übrigen beantworte ich solche Fragen nicht so gerne, weil immer wieder mitschwingt, dass im BackGround ein Konflikt rumschwirrt, der hier nicht offenbart wird.
Es wäre also günstig, wenn du konkret fragen würdest.

Gr. R
Zuerst mal vielen Dank für die schnelle Antwort, und nein, es gibt keinen Konflikt.
Ich will wirklich nur wissen was die Aufgabe eines Betreuers ist, denn ich will ihn nicht mit Sachen belasten für die er nicht zuständig ist.

Liebe Grüße Delle
Delle ist offline  
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Alt 21.09.2010, 11:48   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 27.07.2010
Ort: USA
Beiträge: 5
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Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
hi delle,
ich mach dir mal ne kurzeinführung, aber nur ganz grob, fürs allerserste verständnis. alles andere is wirklich dann besser für den konkreten fall zu erklären.

betreuer sind zuständig für die rechtsgeschäfte des betreuten. das ist jetzt allgemein gehalten. rudi hat die aufgabenkreise angesprochen. es geht darum, dass das je nach individueller verfassung der betroffenen person sehr unterschiedlich weitreichend sein kann.

bsp.: manche betreute können noch gut selber über ihre ärztliche behandlung entscheiden, aber sie kriegen den ämter- und behördenkram und vielleicht auch die finanziellen sachen nicht mehr voreinander.... dann bekommen sie für diese bereiche eine betreuerin. für medizinische sachen wäre die dann aber nicht zuständing, wel das die betroffene noch selber kann.

was also deinen bruder betrifft, wissen wir nicht. müsstest du ihn mal fragen...

aber was viel entscheidender für das verständnis der betreuerinnenfunktion ist, ist dass es sich dabei wirklich nur um eine rechtliche vertretung handelt, nicht um eine pflegerische oder um eine pädagogische oder irgendwie fürsorgrgerische, im sinne von: dafür sorgen, dass opi sich des morgens unter die dusche stellt, täglich rohkost und gemüse zu sich nimmt und seine hemden ordentlich gebügelt werden.

falls opi aber zu hause zu verhungern droht, weil er scih nichts mehr zu essen machen kann.... dann ist der betreuer in der pflicht etwas zu unternehmen: pflegedient beanrtragen oder heimunterbringung veranlassen, zb.

so ganz grob, fürs erste verständnis: betreuer müssen unterschriften leisten für den betroffenen: banküberweisungen, anträge auf sozialhilfe, miete bezahlen, versicherungen kündigen/abschließen, ummeldungen beim amt, schwerbehinderten ausweis beantragen, wohngeld beantragen, in ärztliche massnahmen einwilligen, unter umständen einen umzug in ein heim veranlassen, pflegeverträge unterschreiben...

manche angehörige hätten gern eine persönliche beziehung zu dem betreuer, möchten sich täglich nach dem gesundheitszustand erkundigen, dem stand der dinge bei umzugsfragen oder wollen wissen warum und wieso eine zeitung abbestellt, eine versicherung gekündigt und warum der betroffene keine neune puschen bekommt.... - damit sind betreuer überfodert und das ist eben auch nicht ihre aufgabe.

es gehört nicht zu den aufgaben des betreuers, die angehörigen über medizinische behandlungen oder diagnosen zu informieren (im normalfall tun sie das aber sehr gern), oder über den kontostand des betroffenen. generell ist der betreuer ausschließlich für die rechtlichen belange des betreuten zuständig (die er zu dessen wohl zu erledigen hat und worüber er dem gericht rechenschaft ablegen muss). ein betreuer ist nicht verpflichtet angehörige über überhaupt irgendwas zu informieren oder mit ihnen zu reden..... (generell verboten ist es natürlich nicht. er liegt im ermessensspielraum des betreuers.)

ich sag es nur mal so klar, weil angehörige oft meinen, sie hätten bestimmte rechte am betreuten und informationsrechte über angelegenheiten des betreuten. das ist nicht der fall.

falls dein bruder also neue unterhemden benötigt, ist die betreuerin nicht die richtige ansprechpartnerin. falls du dem bruder deine goldmünzensammlung schenken willst, wäre sie es (finanzsorge vorausgesetzt) allerdings schon.

klingt im ersten moment vielleicht ein bisschen hart für die angehörigen. das ist es sicher in manchen fällen auch. das betreuungsrecht wurde ausschließlich für die betroffenen entwickelt, angehörige sind da ziemlich außen vor.

das ist jetzt also erster grober einblick. kannst ja gern weiter fragen.

gruß, zeiten

Vielen dank für die Auskunft, das ist einer meiner Gründe dass ich hier schreibe, ich will den Betreuer nicht überfordern, mit Sachen die er nicht regeln kann.

Nachdem mein Bruder in einem geschlossenen Heim lebt...kann ich davon ausgehen dass er eine rechtliche Betreuung hat?


Liebe Grüße
Delle ist offline  
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Alt 21.09.2010, 11:58   #6
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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Zitat:
Zitat von Delle Beitrag anzeigen
Nachdem mein Bruder in einem geschlossenen Heim lebt...kann ich davon ausgehen dass er eine rechtliche Betreuung hat?
ja, wenn er sogar in einem geschlossenen heim ist, dann muss er einen betreuer haben.

zur erklärung:
eine geschlossene unterbringung ist auch nicht allein auf die entscheidung einen betreuers zurückzuführen, sondern bei geschlossenen sachen (also freiheitsentziehend) muss das betreuungsgericht das auch zusätzlich genehmigen, weil es ein erheblicher grundrechtseingriff ist.
__________________
10.11.2010: meiner bitte auf löschung meines accounts wurde leider nicht entsprochen.

zeiten ist offline  
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Alt 21.09.2010, 12:14   #7
Gibt einen aus
 
Registriert seit: 07.06.2010
Ort: Bamberg
Beiträge: 111
Standard

Benötigt die geschlossene Unterbringung notwendig einen Betreuer? Solange der Betroffene ihr zustimmt und geschäftsfähig ist, doch wohl nicht grundsätzlich. Ich habe regelmäßig mit Unterbringungssachen zu tun, in denen kein Betreuer bestellt ist.

Wenn aber im hier vorliegenden Fall eine Unterbringung infolge einer Demenz erfolgte, dann muss es einen Betreuer geben, weil der Bruder nicht mehr geschäftsfähig zu sein scheint.

Was willst Du denn geregelt haben?
Chrysologus ist offline  
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Alt 21.09.2010, 13:36   #8
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

Zitat:
Zitat von Chrysologus Beitrag anzeigen
Benötigt die geschlossene Unterbringung notwendig einen Betreuer?
nein, das nicht.

hier war aber von geschlossenem heim die rede und von demenz. da hatte ich kombiniert.
__________________
10.11.2010: meiner bitte auf löschung meines accounts wurde leider nicht entsprochen.

zeiten ist offline  
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Alt 21.09.2010, 17:49   #9
Gesperrt
 
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Ort: USA
Beiträge: 5
Standard

Zitat:
Zitat von Chrysologus Beitrag anzeigen
Benötigt die geschlossene Unterbringung notwendig einen Betreuer? Solange der Betroffene ihr zustimmt und geschäftsfähig ist, doch wohl nicht grundsätzlich. Ich habe regelmäßig mit Unterbringungssachen zu tun, in denen kein Betreuer bestellt ist.

Wenn aber im hier vorliegenden Fall eine Unterbringung infolge einer Demenz erfolgte, dann muss es einen Betreuer geben, weil der Bruder nicht mehr geschäftsfähig zu sein scheint.

Was willst Du denn geregelt haben?

Gleich mal vorne weg...ich habe meinen Bruder in Deutschland besucht, und seinen Beteuer kennen gelernt...sehr sympathischer Mann...ich habe keine Beschwerden gegen ihn...ich bin froh das es ihn gibt.

Mein Bruder ein Rentner, hatte einen Fall vor sechs Monaten in seiner Wohnung...Gott sei Dank, hat ihn sein Hausmeister gefunden...der hat ihn ins Krankenhaus überwiesen...dabei stellte man fest das er Demenz ist.

Anhand seiner Diagnose wurde ein Betreuer aufgestellt...und er wurde in einer geschlossenen Anstalt untergebracht.

Nun stellen sich mir ab und zu Fragen...ich bin mir dann nicht sicher wer die Ansprech-Person ist.
Sagen wir mal mein Bruder braucht die Fußpflege oder einen Besuch zum Frisör, wer leitet das in die Wege...wie wird das bezahlt...von seinem Taschengeld?
Also noch mal zur Klärung, ich habe keine Beschwerden nur allgemeine Fragen.


Danke für Eure Mühe.
Freundlich Grüße Delle
Delle ist offline  
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Alt 21.09.2010, 18:58   #10
Gibt einen aus
 
Registriert seit: 07.06.2010
Ort: Bamberg
Beiträge: 111
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In der Praxis werden diese Dinge meist vom Heim organisiert, der Betreuer kümmert sich um die finanzielle Seite (der Grundgedanke der rechtlichen Betreuung legt das nahe, also einer Betreuung, die alleine die rechtliche Seite der Betreuung abdeckt).

Da der Betreuer jedoch auch für den Heimvertrag und die Finanzen zuständig ist, sollte er auch darauf schauen, dass die entsprechenden Leistungen auch erbracht werden und ordentlich erbracht werden.

Wovon das bezahlt wird hängt von der finanziellen Lage deines Bruders ab.
Chrysologus ist offline  
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