Dies ist ein Beitrag zum Thema vermögen anlegen im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ab welcher Summe muss man das vermögen eines Betreuten vom Giro Konto runternehmen und auf ein Spar oder Tagesgeldkonto ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Forums-Azubi
Registriert seit: 22.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 43
|
Hallo,
ab welcher Summe muss man das vermögen eines Betreuten vom Giro Konto runternehmen und auf ein Spar oder Tagesgeldkonto legen. Es handelt sich um eine Summe um 4000 € für ein Ehepaar. Danke für hilfreiche Antworten.
|
|
|
|
|
|
#2 |
|
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
|
Hallo Mirsarda,
da gibt es keine bestimmte Summe. Alles Geld was nicht für den täglichen Lebensunterhalt notwendig ist wäre mündelsicher anzulegen. Also so 1-2 Monatsbedarfe auf dem Girokonto und den Rest auf Tagesgeld oder Sparkonto. Gruß, Andreas |
|
|
|
|
|
#3 |
|
Forums-Azubi
Registriert seit: 20.07.2010
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 38
|
Hallo Mirsarda
Ich denke es genügt wenn das Geld das den Monat über verbraucht wird (+ ein Rest zur Sicherheit) auf dem Girokonto verbleiben. Der Rest kann durchaus auf ein gewöhnliches Spar- oder Tagesgeldkonto (ohne Sperrvermerk) einbezahlt werden, zumal man innerhalb von 1-2 Tagen über die Summe verfügen kann, so dass man im Falle einer Autoreperatur oder einer kaputten Waschmaschine das Geld schnell zur Verfügung steht. Als Festanlagen sehe ich eher Anlageformen, wie Festgeld, Bausparverträge, Sparpläne, ... da über diese Geld nur mit erheblichen Einbußen vorzeitig, kurzfristig verfügt werden kann. Ansonsten kann ich dem Beitrag vorher zustimmen. Jeder gute Finanzberater spricht davon, dass 1-2 Monatseinkünfte als Rücklagen zur Verfügung stehen sollten um unvorhergesehenes oder Ausgabespitzen abzudecken. |
|
|
|
|
|
#4 | |
|
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
|
Zitat:
Hierzulande werden auch Tagesgeldkonten als grundsätzlich zu versperren betrachtet, sofern sie als "Anlagekonto" und nicht "anstelle eines Girokontos" verwendet werden.
__________________
|
|
|
|
|
|
|
#5 | |
|
Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
|
Zitat:
|
|
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|