Dies ist ein Beitrag zum Thema Klage und einstweilige Anordnung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Ich habe folgenden Fall:
habe im Juli per Eilverfahren die Betreuung eines Alkoholsüchtigen Mannes ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 15.08.2010
Ort: 38384 Gevensleben
Beiträge: 45
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Hallo,
vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Ich habe folgenden Fall: habe im Juli per Eilverfahren die Betreuung eines Alkoholsüchtigen Mannes übernommen. Er war im Mai aus seiner alten Wohnung wegen Mietschulden rausgeworfen worden, dann einige Wochen obdachlos und hat dann ab Juli eine neue Wohnung gemietet. Lebt von SGBII. Da ihm seine alte Wohnung möbliert vermietet wurde und die Möbel dem Vermieter gehören, hatte er keine Ausstattung für die neue Wohnung. Dies erwähnte er der ARGE gegenüber. Die gewährten ihm ein Darlehen über rd. 780,- Euro zur Ersatzbeschaffung von Möbeln. Als er davon seiner Schwester erzählte, machte die ihn darauf aufmerksam, daß es ja nicht um den Ersatz sondern die Erstausstattung einer Wohnung bei ihm ginge und so reichte sie noch in seinem Namen Widerspruch gegen den Darlehensbescheid ein - mit der Bitte um Umwandlung in eine Beihilfe. Kurz danach übernahm ich die Betreuung. Ich informierte die Rechtsbehelfsstelle über die Betreuung, unterstrich das ich den Widerspruch aufrechterhalten würde, zumal ich in die ehemalige Wohnung noch mal mit der Schwester und dem Vater reinmusste, weil sein ganzer Papierkram noch dort war. Da konnte ich mich davon überzeugen, daß sämtliche Möbel dort bleiben mussten (auch im Gespräch mit dem EX-vermieter). Dies habe ich in meinem Schreiben auch erwähnt. Die Rechtsbehelfsstelle hat den Widerspruch abgelehnt: Zitat"Nach vorliegenden Unterlagen verfügte der Widerspruchsführer bereits über eine eigene Wohnung und somit über eine Wohnungsausstattung." - auf meine Bitte um Rückruf reagierte die zuständige Sachbearbeiterin nicht. Dann bat ich die stellvertretende Leiterin der ARGE um eine Überprüfung des Widerspruchsbescheids, legte den alten Mietvertrag bei, in dem die Wohnung zumindest als teilmöbliert bezeichnet wird und bot an, dass sich ja jederzeit ein Aussendienstmitarbeiter oder der Soziale Dienst vom Zustand der alten Wohnung (als vollmöbliert) überzeugen könne. Heute rief sie mich (leider in meiner Abwesenheit - deshalb nur auf AB) an und teilte mir mit, daß die Behörde bei ihrer Entscheidung bleiben wird. - Also muss ich vors Sozialgericht. Ist das erste mal für mich. Was muss ich beachten? - Leider ist der Vermieter dieser Wohnung nicht bereit mir ein Schreiben auszustellen, in dem er die Möblierung bestätigt. Er ist noch stinksauer auf meinen Betreuten/ zu Recht wegen der enormen Mietschulden und wegen dem unglaublich versauten und vermüllten Zustand, in dem die Wohnung zum Schluss war. Was kann ich da tun? - Ich selber und auch die Angehörigen meines Betreuten (Schwester und Vater) können bezeugen, daß er keine Möbel hatte, weil er keine brauchte. Und davor hatte er jahrelang mit seiner Exfreundin zusammengelebt- in deren Wohnung. Würde es reichen, wenn ich und z.B. seine Schwester eine eidesstattliche Versicherung in bezug auf die vorhandene Möblierung der alten Wohnung abgeben? Könnte/müßte mein Betreuter selber eine eidesstattliche Versicherung abgeben, daß dies für ihn tatsächlich eine Erstausstattung ist? Geht so eine Versicherung auch ohne RA oder Gericht? Hat jemand von euch Erfahrung mit solchen Sachen? Ich habe gelesen, daß man auf dem Wege der einstweiligen Anordnung (EA) den Klageweg abkürzen kann. Was meint ihr, hätte ich bei dieser Sachlage Aussicht auf Erfolg wenn ich gleichzeitig den Antrag auf eine EA stelle? Was muss ich dabei beachten? Und - nicht zu vergessen, bisher hat die ARGE die Darlehensraten gleich einbehalten. Während der Widerspruch noch lief, bat ich um Aussetzung bis zur Entscheidung. Die ist nun gefallen, aber ich gehe ja jetzt den Klageweg. Hat das aufschiebende Wirkung? Kann ich die geltend machen gegenüber der ARGE? Bin gespannt auf eure Erfahrungen/Antworten. Gruss Sikoba |
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#2 | |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Zitat:
erst mal: ganz geschmeidig bleiben und ruhig. Obwohl ich Deine Aufregung verstehen kann, es ging mir beim ersten Mal (am Sozialgericht) auch so. Das mit der EA würde ich auf jeden Fall versuchen. Wenn dem etwas entgegen stehen sollte bekommst Du einen richterlichen Hinweis. Um eidesstattliche Versicherungen musst Du Dich auch nicht bemühen. Du schilderst dem SG den Sachverhalt prägnant aber ausführlich und schreibst an den entsprechenden Stellen, wenns um die Möblierung geht- Beweis: Augenscheinnahme Betreuerin/Schwester usw. Füge den alten Mietvertrag auch bei. An unserem SG war es so, wenn die Klage mit Antrag auf EA eingegangen war, (alles in doppelter Ausfertigung, also vorab per Fax) das der zuständige Richter bei mir angerufen hatte wenn irgendwas unklar erschien. Aufschiebende Wirkung hat die Klage meiner Meinung nach nicht aber die könntest Du ja gleich auch noch mit beantragen. Nur Mut und viel Glück, Grüsse. Michaela
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Anders als Frau mohr hab ich leider keine Kuschelgerichte um mich herum
und daher meine üblichen 3 Worte:NIMM-EINEN-ANWALT!
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#4 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Chester,
ich bin wirklich auch dafür sich keine Arbeiten aufzuhalsen die man nicht wirklich beherrscht. Eine Klage beim SG gehört nun aber wirklich nicht in diese Kategorie- und das hat nichts mit Kuschelgericht zu tun.Gruss Michaela
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#5 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 15.08.2010
Ort: 38384 Gevensleben
Beiträge: 45
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Hallo,
war inzwischen wegen Krankheit "abgetaucht". Deshalb erst jetzt meine Antwort. Ich danke jedenfalls für die Ermutigung, Michaela! Habe nun - fürs erste Mal - den einfachen Weg gewählt und bin mit allen Unterlagen zum Sozialgericht gegangen und habe die Klage und den Antrag auf EA bei der Rechtsantragsstelle gestellt. Die Rechtspflegerin war sehr freundlich, alles recht unspektakulär( für so einen Neuling wie mich) und ausserdem habe ich jetzt sozusagen eine Vorlage, wie ich zukünftige Klagen zu formulieren habe. Den Beschluss zur EA hatte ich bereits nach 10 Tagen. Der war allerdings so "juristisch" formuliert, daß ich wirklich nicht wusste, ob ich auch verstehe, was ich da lese. ![]() Irgendwie eine paradoxe Situation: du brauchst keinen RA für die Klage - aber anscheinend einen um Beschlüsse/ Urteile zu verstehen ![]() Fazit:Im Zuge der EA wurde der Einzug der Darlehensraten gestoppt. Über die Rechtmässigkeit meiner Forderung wird erst in der Klage entschieden. Ich denke, damit kann ich (und mein Betreuter) leben. Gruss Sikoba Geändert von Sikoba (21.10.2010 um 19:37 Uhr) Grund: wollte mich bei Michaela bedanken! |
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#6 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Tag auch Sikoba,
Du musst Dich nicht bedanken bei mir, es ist aber trotzdem schön zu lesen wenn die Forumsarbeit/Hinweise jemanden weitergebracht haben. Glückwunsch ![]() Gruss Michaela
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