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Mündelgeld und Sperrvermerk

Dies ist ein Beitrag zum Thema Mündelgeld und Sperrvermerk im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Morgen! Ich hab da mal wieder ein, zwei Fragen: * Wie sind so die Erfahrungswerte mit dem "anzulegenden Geld" ...


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Alt 30.09.2010, 10:34   #1
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
Standard Mündelgeld und Sperrvermerk

Guten Morgen!

Ich hab da mal wieder ein, zwei Fragen:

* Wie sind so die Erfahrungswerte mit dem "anzulegenden Geld" eines Betreuten...ab wann muß / sollte Geld vom Giro auf ein verzinstes Konto transferiert werden...gibts da eine Faustregel?

* Ist es richtig, dass dieses verzinste Geld auf dem Anlagekonto dann als "Mündelgeld" bezeichnet wird und unbedingt mit einem Sperrvermerk geschützt werden muß?

* Reicht es z.B. aus, das Geld auf ein Sparbuch oder als "Tagesgeld" anzulegen?...oder ist das von der Höhe des Anlagewertes abhängig?...den Erlös eines Hausverkaufs sollte man sicherlich nicht auf ein Sparbuch einzahlen!

Einen wunderschönen Tag wünscht
Thorsten
__________________
Superthor! ist offline  
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Alt 30.09.2010, 10:53   #2
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
Standard

Hallo Superthor,
ein Teil deiner Fragen ist ja hier schon mal behandelt worden: http://www.forum-betreuung.de/rechts...n-anlegen.html

Ob und wie du Gelder anlegst ( Sparbuch, Tagesgeld,o.ä.) ist deine Entscheidung solange du dich im Bereich der mündelsicheren Anlagen bewegst. Es wird hierbei sicher immer auf den Einzelfall ankommen welche Geldsummen zur Verfügung stehen und wie diese benötigt werden.

Gruß,
Andreas

Geändert von agw (30.09.2010 um 10:58 Uhr)
agw ist offline  
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