Dies ist ein Beitrag zum Thema Hausverkauf? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo - alle zusammen. Auch wenn ihr mich gerne mal teeren, federn oder lynchen würdet.
Ich muss euch noch mal ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 04.08.2010
Ort: Deutschland
Beiträge: 47
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Hallo - alle zusammen. Auch wenn ihr mich gerne mal teeren, federn oder lynchen würdet.
![]() Ich muss euch noch mal nerven: Wir haben wieder mal Probleme mit dem ehrenamtlichen Betreuer der Mutter meines Freundes. Er bietet bei einem Makler das Elternhaus von meinem Freund an. Durch Zufall habt hat er es bei einem Makler im Internet gesehn... Obwohl noch Barvermögen vorhanden sein muss! Stand Mitte August: 2010. 1. Sparbuch ca. 10.000,-€ 2. Sparbuch ca. 28.000,-€. Schmuck im Wert von ca. 5.000,-€, und die Rente von 1100,-€. Heimunterbringen bei mittlerweile Pflegstufe I : 2200,-€ Hausnebenkosten liegen bei ca. 250,-€ (wohnt ja keiner mehr darin) Muss nicht erst alles andere Vermögen aufgebraucht sein, bis die Immobilie verkauft wird, um die Heimkosten zu decken? Wenn in dem Tempo das gesamte Vermögen dahin geht, wird bald mein Freund zum Unterhalt für seine Mutter zu Kasse gebeten. ![]() Und es sind noch jede Menge persönliche Gegenstände von meinem Freund im Haus. Doch sein eigener 26 jähriger Sohn/ als Betreuer verweigert ihm die Herausgabe. Aus diesem Grund wollte mein Freund auch einen Berufsbetreuer!! Kann er denn überhaupt nix daran änderen?? Dank euch schon mal.....
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Betreuerin mit ♥ |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Zitat:
![]() Das wollte ich schon immer mal schreiben - danke für die Gelegenheit. ![]() Zitat:
Es liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Betreuers (unter Berücksichtigung des erklärten oder mutmaßlichen Willen des Betreuten nach den Maßgaben des 1901 Abs. 3 BGB), wann er das Haus verkauft. Ein zeitnaher Verkauf kann notwendig sein, auch wenn andere Vermögenswerte noch bestehen - z. B. wenn durch bauliche Umstände ein signifikanter, bald eintretender Wertverlust droht. Zitat:
Ansonsten - naja, ist es natürlich unangenehm für die unterhaltspflichtigen Angehörigen, aber kaum zu ändern. Zitat:
Zitat:
Aber ohne Rechtskundigen an seiner Seite wird das wohl schwierig werden.
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