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der Bericht des Betreuerers und seinen Inhalt

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auch wenn die fragen bisschen plöd klingen müssen erhenamtliche betreuer zum ende eines kalender jahres oder zum ende eines vollen ...


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Alt 30.09.2010, 23:23   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 28.09.2010
Beiträge: 13
Standard der Bericht des Betreuerers und seinen Inhalt

auch wenn die fragen bisschen plöd klingen
müssen erhenamtliche betreuer zum ende eines kalender jahres oder zum ende eines vollen jahres von beginn der betreuung ausgehend) den bericht abgeben. was und wie genau muss der bericht aussehen ich habe gehört es gibt da vorducke wo gibts die und muss man die verwenden. muss der betreute und der betreuer alle kassenzettel aufheben wenn der betreuer vermögenssorge innehat (das würden ja nach kurzer zeit einige häfter anfallen auf dauer lagerproblem) aber das wäre bestimmt die beste variante um dem vormundschaftsgericht zu zeigen wo das geld des betreuten hin gekommen ist.
Betro ist offline  
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Alt 01.10.2010, 06:53   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
Standard

Hallo,

die Vordrucke über die Verwendung der Vermögens gibt es im Internet, und "mein" Amtsgericht schickt mir immer so nette Schreiben, wenn mal wieder ein Bericht nebst Abrechnung erstellt werden soll. Da ist auch immer der entsprechende Vordruck dabei.

Ja, es müssen alle Kassenzettel usw. aufbewahrt werden, sonst ist ja keine Kontrolle möglich. Natürlich sammelt sich im Laufe eines Jahres einiges an, aber das gehört einfach dazu. Es gibt das so ein praktisches Teil, nennt sich "Ordner", da kann man alles schön abheften.

Wenn jemand schon damit Probleme hat, wäre es vielleicht eine Überlegung wert, ob man als Betreuer geeignet ist.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 01.10.2010, 08:31   #3
ehrenamtliche Betreuerin
 
Registriert seit: 06.04.2008
Beiträge: 98
Standard

Hallo Betro,

ja, ich muss auch 1x jährlich meinen Bericht beim Betreuungsgericht abgeben. Ich bekomme immer einen Vordruck zugeschickt.

Ich bin ehrenamtliche "befreite" Betreuerin meiner Großmutter. Ich bräuchte keine Belege sammeln. Die Belege für Kleinbeträge (Zeitschriften, Obst, Knabbereien usw.) hebe ich nicht auf. Die Belege für höhere Ausgaben (Schuhe, Kleidung, Pflegeprodukte usw.) hebe ich min. 2 Jahre auf.

Aber für die bessere Übersicht fertige ich selbst eine einfache Einnahmen/Ausgaben Excelliste. Die füge ich auch immer meinem Bericht bei. Als z.b. eine neue Brille nötig war, habe ich die Rechnung des Optikers meinem Bericht beigefügt. Damit ist das Betreuungsgericht immer zufrieden gewesen.

Die Einnahmen/Ausgabenliste führe ich auch für meine bessere Übersicht. Mit meinem eigenen Geld will ich ja auch wissen für was ich es ausgebe.

LG Draconis
Draconis ist offline  
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Alt 01.10.2010, 08:36   #4
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
Standard

Zitat:
Zitat von Betro Beitrag anzeigen
muss der betreute und der betreuer alle kassenzettel aufheben wenn der betreuer vermögenssorge innehat (das würden ja nach kurzer zeit einige häfter anfallen auf dauer lagerproblem) aber das wäre bestimmt die beste variante um dem vormundschaftsgericht zu zeigen wo das geld des betreuten hin gekommen ist.
Hallo Betro,

ich bin gerade etwas erstaunt über deine Frage. Üblicherweise gibt es bei ehrenamtlichen Betreuern zu Beginn der Betreuung eine Verpflichtung beim Rechtspfleger in welcher du auch über deine Aufgaben aufgeklärt werden solltest.

Wenn du die Vermögenssorge hast dann musst du das Vermögen des Betreuten während der Betreuung nachweisen. Aber ganz sicher nicht jeden Kassenzettel aufheben für Dinge welcher der Betreute gekauft hat. Wenn dein Betreuter ausschließlich selber über sein Geld verfügt kannst du ja gar nicht wissen für was das Geld verwendet wurde.
Gelder welche von dir verbraucht worden sind musst du natürlich nachweisen.

Da du ja geschrieben hast das dein Betreuter sein Geld immer komplett selber abhebt solltest du dies umgehende dem Gericht mitteilen und mit dem Rechtspfleger ein Gespräch über den Nachweis der Gelder führen.

Gruß,
Andreas
agw ist offline  
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Alt 01.10.2010, 09:15   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
Standard

Hallo Betro,

Du wirst 1 x jährlich vom Gericht angeschrieben werden, mit der Bitte den Jahresbericht und die Abrechnung einzureichen. Ein entsprechendes Formular wird erfahrungsgemäß mitversendet.


Vordruck gibt es im Internet ebenfalls reichlich.

Jahresbericht ? Betreuungsrecht-Lexikon

hier hast Du die Qual der Wahl

Formulare ? Betreuungsrecht-Lexikon

und im Forum (unter web links) kannst Du auch welche finden.
Tina L. ist offline  
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Alt 01.10.2010, 23:37   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 28.09.2010
Beiträge: 13
Standard

ich habe heute vormittag einen anruf bekommen das ich am montag zum gericht muss zwecks solch einen ausweis der jenige will mich auch auf meine rechte und pflichten hinweisen. der richter hat vor ca. 14 tagen (wo das mit der bestellung wahr und der richter alles amtlich gemacht hatte) nur gesagt das ich noch etwas zugeschickt bekomme hab mich schon gewundert warum das so lange dauerte. warum ist das jetzt jemand anderes der mich am montag bestellt hat? und warum dauerte das so lange?
das mit den Quittungen dachte ich das ich alle (also auch die Brötchenquittung oder das essen von einer imbissbude aufheben muss) das habe ich bis jetzt gemacht. ja ich habe vermögenssorge dabei er tut sein geld alleine verwalten ich habe mit ihm ausgemacht das ich zwar das geld für ihn aufbewahre und ihm wöchentlich was gebe darüber schreibe ich immer eine Quittung. und damit ist er auch einverstanden er hat schon eingesehen das er sonst sehr verschwenderisch ist. ich habe blos ein problem er will unbedingt ein auto anmelden das krieg ich im auch nicht ausgeredet das ist aber ziemlich teuer so ca 100€ ich finde es für absolut nicht notwendig und finanziell nicht tragbar er kann eh auf grund seine krankheit nicht fahren will aber unbedingt (es währe ihm sehr wichtig sagte er immer) was soll ich nur machen das gericht würde es sowieso ablehnen.
Betro ist offline  
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Alt 02.10.2010, 01:18   #7
ehrenamtliche Betreuerin
 
Registriert seit: 06.04.2008
Beiträge: 98
Standard

Hallo Betro,

ich verliere den Durchblick!

Du hast die Vermögenssorge, aber Dein Betreuter verwaltet sein Geld selbst. Warum dann die Vermögenssorge???

Dein Betreuter hat wenig Geld, aber er muss ein Auto haben? Versteh ich nicht!

Er soll aus Krankheitsgründen kein Auto steuern. Aber weil er es will, darf er? Wenn dann wegen seiner Krankheit ein Unfall passiert?

Sorry, aber bei bimmeln alle Alarmglocken!

Es kann auch sein, dass ich Deine Beiträge völlig falsch verstehe, aber in meinen Augen ist die Betreuung für Deinen Betreuten ein Freibrief. Er kann ja jetzt alles tun, was er will. Die Verantwortung braucht er ja nicht mehr zu übernehmen, er hat ja einen Betreuer.

Ehrlich, es gibt nur einen Weg. Lehne die Betreuung ab. Rede über alles mit dem Rechtspfleger beim Gericht.

Ich wünsche Dir alles Gute und treffe bitte die richtige Entscheidung.

LG Draconis
Draconis ist offline  
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Alt 02.10.2010, 06:04   #8
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo Draconis,

im anderen Thread habe ich Betro dringend nahe gelegt die Betreuung abzugeben. Da läuft falsch, was nur falsch laufen kann.

Zitat:
Du hast die Vermögenssorge, aber Dein Betreuter verwaltet sein Geld selbst. Warum dann die Vermögenssorge???
@Draconis, so verwunderlich ist das nicht. Der Aufgabenkreis der Vermögennsorge kann ja auch bedeuten das ich lediglich erforderliche Anträge samt Geldeingang stelle und nachrechne/überprüfe. Oder das er lediglich zur "Kontrolle" besteht. Ich habe viele Betreute die über ihren wöchentlichen/monatlichen Betrag völlig selbstständig verfügen. Das ist eine Sache der Absprache und z.B. auch der Fortschritte

Aber es ist gut, dass Du jetzt auch die Haftung ansprichst. Davon weiss betro anscheinend auch noch nichts.

@betro, Draconis hat völlig recht, Du haftest jetzt für die/Deine Entscheidungen im Zusammenhang mit der Betreuung. Also auch bei der Autofrage. Das Gericht wird dazu nichts sagen, weder ablehnen noch genehmigen- das ist Deine Entscheidung und vor allem Deine Verantwortung. Das Du jetzt dafür haftest bedeutet im Umkehrschluss aber nicht, dass Du jetzt bedenkenlos alles machen kannst was Du für richtig hältst.

Der Richter ordnet die Betreuung an und der Rechtspfleger verpflichtet Dich, die Aufgaben am Gericht sind geteilt und deshalb hat man mit verschiedenen Personenn zu tun. Aber auch an dieser Stelle rate ich Dir dringend, gib die Betreuung am Montag zurück!

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 02.10.2010, 06:53   #9
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
Standard

Also, Vermögenssorge heißt nicht, dass der Betroffene nicht über sein Vermögen verfügen darf (ich schließe hier mal den Einwilligungsvorbehalt aus).
Eingriff in das Vermögen des Betroffenen und der Umgang mit demselben sind ne sehr individuelle Sache und quasi in jedem Verfahren anders.
Wenn der Betroffene mit seinem Vermögen aktuell alleine umgehen kann und er bspw. im Schuldenabbau vertreten werden muss, ist die Vermögenssorge nötig, um ihn darin überhaupt vertreten zu können. Das ist die eine Seite.
Die andere Seite geht soweit, dass Betroffene mir all ihren Vermögenskram in die Hand geben und vor lauter Angst rückfällig zu werden, auch keine ec-Karte haben wollen. Diese bekommen dann regelmäßig Schecks von mir - das geht freiwillig auch ohne EiWi.

Was die Nachweisführung betrifft:
Es wäre idiotisch sich ne Quittung aufzuheben, wenn der Betroffene sich mal n Brötchen kauft und dafür Geld aus seinem Barbetrag nimmt.
Anders ist es natürlich wenn du das aus dem Barbetrag des Betroffenen nimmst, den du selbst in der Hand hast.
Die Nachweisführung bei Gericht muss so erfolgen, dass das Gericht nachvollziehen kann, dass das Geld des Betroffenen auch für diesen selbst oder durch seine Willenserklärungen erfolgten.
Wenn du dem Betroffenen pro Woche 100 € in die Hand drückst und er unterschreibt dir das, dann wars das. Wenn du für ihn was kaufst, in Abstimmung mit ihm, musst du das dem Gericht nachweisen.

Gr. R
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
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