Dies ist ein Beitrag zum Thema Ausnüchterungszelle im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ein Betreuter ist unter Alkoholeinfluß ausgerastet und wurde zu seiner eigenen Sicherheit von der Polizei in eine Ausnüchterungszelle gesteckt. ...
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#1 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Hallo,
ein Betreuter ist unter Alkoholeinfluß ausgerastet und wurde zu seiner eigenen Sicherheit von der Polizei in eine Ausnüchterungszelle gesteckt. Nun soll er ca. 200 Euro bezahlen. Es besteht Einwilligungsvorbehalt. Muss er zahlen oder nicht ? Gruss Andreas |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Guten Morgen,
sorry, ich musste beim lesen erst mal lachen ich hab mir vorgestellt wie der Betreuer "dem zu Stande kommen diesen Vertrags nachträglich nicht zustimmt".![]() Er muss das zahlen, man kann manchmal noch bißchen "handeln", 200 Euro erscheint mir auch sehr viel aber letztendlich .....wer weiss was da los war. Gruss Michaela
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#3 | |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Zitat:
Für Deutschland sind 200 Euro vielleicht viel Geld, in der Schweiz sind das 950 Franken (700,-- €). Gruß Andreas |
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#4 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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naja, die Schweizer verdienen auch viel mehr als wir hier, kein Wunder dass alles teurer ist.
Schau mal auf der Rechnung nach ob da ne Arztuntersuchung steht oder und das Reinigen der Uniformen (hatte ich schon). Dagegen kann man u. U. noch was machen. Ansonsten Ratenzahlung anbieten, 30 Euro werden "gerne genommen". Viel Glück, Gruss. Michaela
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#5 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 05.05.2010
Ort: Brandenburg/Rathenow
Beiträge: 75
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Hi.
Zitat:
Gruß Tom
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Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer (Seneca). |
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