Dies ist ein Beitrag zum Thema fristlose Kündigung der Wohnung, was tun? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Meine Betreute hat von ihrem Vermieter eine fristlose Kündigung zum 30.10. erhalten.
Sie hat öfter mit ihrem Sohn, wenn der ...
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Forums-Azubi
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 44
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Meine Betreute hat von ihrem Vermieter eine fristlose Kündigung zum 30.10. erhalten.
Sie hat öfter mit ihrem Sohn, wenn der auf Besuch war, laute "Partys" gefeiert. Daraufhin hat der Sohn, der NICHT Mieter ist, vom Vermieter ein Hausverbot ausgesprochen bekommen. Trotz mehrer mündlicher Abmahnungen hat sich der Sohn nicht daran gehalten. Und wieder gabs ne Party.... ![]() Wegen Belästigung der anderen Mieter erhielt meine Betreute nun die Kündigung. So die Argumentation. Meine Bedenken: Sind Abmahnungen überhaupt rechtskräftig, wenn sie nicht schriftlich vorliegen? Darf ein Vermieter einfach ein Hausverbot für die Besucher seiner Mieter aussprechen? Ist das nicht Sache der Polizei? Ich habe den Aufgabenkreis Wohnungsangelegenheiten. Werde nun einen Widerspruch schreiben. Wie kann ich den Vermieter "festnageln"? Laut § 543 BGB müssen für eine fristlose Kündigung schon wichtige Gründe vorliegen. Die Miete ist immer pünktlich vom Konto runter. Hinzu kommt noch, dass sich meine Betreute so gut wie nie in der Wohnung aufhält, weil sie allein große Angst hat und deshalb fast nur bei anderen ("Freunden") wohnt und übernachtet. Die Wohnung ist im Prinzip unbewohnt. Die Geschichte mit dem Sohn ist auch schon länger her, weil er schon vor 3 Monaten in eine andere Stadt gezogen ist. Weiterhin enthält die Kündigung einen Formfehler, denn es wurde nicht mal auf die Möglichkeit eines Widerspruches hingewiesen. Wie würdet Ihr als Betreuer in so einer Sache vorgehen? Ich dürfte ja nicht der einzigste Betreuer sein, dessen Betreute schon mal mit fadenscheinigen Argumenten aus der Wohnung geekelt werden sollten. Muß ich jetzt die Welt wegen dem 30.10.10 verrückt machen? Ich würde so weit gehen, dass ich dem Vermieter sage, er soll doch bis zur Räumungsklage gehen. Er bekommt doch kein Recht, oder? |
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#2 |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
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HAllo BBMark,
warum willst du das denn unbedingt alleine machen. Ich würde in diesem Fall einen Anwalt für Mietrecht beauftragen. Das ganze klingt auch nicht gerade so als wenn der Vermieter damit durchkommen könnte. Gruß, Andreas
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#3 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 44
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Hallo agw,
eine Anwältin, die ich gut kenne, meinte, ich soll dem Vermieter meinen Widerspruch schicken und ihm darlegen, dass es ihm offen steht, den Rechtsweg zu wählen. Er müsste sich dann einen Anwalt nehmen. Ob er so weit geht glaube ich nicht, denn in dem Dorf wird geredet, dass er sich gern in Spielotheken rumtreibt ![]() Ich werde der Sache gelassen entgegensehen und parallel nach einer anderen Wohnung suchen. Meiner Meinung nach liegen hier keine wichtigen Gründe für eine fristlose Kündigung vor! |
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